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Mindestlöhne im Überblick

Ver.di kämpft im Superwahljahr 2009 für einen gesetzlichen Mindestlohn, der in allen Branchen und Regionen das Existenzminimum für die Beschäftigten sichern und Niedriglöhnen und Lohnunterbietung einen wirksamen Riegel vorschieben soll. Der aktuelle Kompromiss der Großen Koalition löst das Problem nur zum Teil. Nur in wenigen Branchen konnten wir akzeptable Mindestlöhne durchsetzen, in Bereichen mit Billig-Tarifverträgen wie dem Sicherheitsgewerbe und der Leiharbeit sollen nun Hungerlöhne fixiert werden.

Das erweiterte Arbeitnehmerentsendegesetz der Bundesregierung, das am 13. Februar vom Bundesrat beschlossen werden soll, sieht vor, dass nun auch die Entsorgungsbranche, die Pflegedienste, die berufliche Weiterbildung, das Wach- und Sicherheitsgewerbe, die Bergbauspezialdienste und die Großwäschereien in das Arbeitnehmerentsendegesetz aufgenommen werden.

Die Leiharbeit wird nicht ins Arbeitnehmerentsendegesetz aufgenommen, obwohl ein – mit dem DGB abgeschlossener - Mindestlohntarifvertrag existiert und ein Antrag zur Aufnahme ins Entsendegesetz gestellt wurde. Stattdessen soll eine Lohnuntergrenze ins Arbeitnehmer-überlassungsgesetz aufgenommen werden, die sich am niedrigsten Tariflohn der Branche orientiert. Der liegt bei 6 € Ost und 6,53 € West. Die Gewerkschaften bestehen aber weiter darauf, dass eine Lohnuntergrenze von 7,51 € verbindlich wird.

Für die Aufnahme der stationären und ambulanten Altenpflege in das Arbeitnehmerentsendegesetz, die von ver.di und verschiedenen Sozialverbänden beantragt worden war, musste zunächst das Problem gelöst werden, das die christlichen Verbände Tarifverträge ablehnen und deshalb die vorgeschriebene fünfzigprozentige Tarifbindung nicht erreicht werden konnte. Die Lösung des Problems besteht nun in einer 8-köpfigen Kommission, die Empfehlungen zur Festsetzung von Arbeitsbedingungen beschließen kann. Daraufhin kann das BMAS durch Rechtsverordnung bestimmen, dass die vorgeschlagenen Arbeitsbedingungen auf alle Arbeitgeber und ArbeitnehmerInnen Anwendung finden (Abschnitt 4 EntsG). Die Kommission ist paritätisch besetzt. Es ist ein Mindestlohn zwischen 9,50 – 10 € im Gespräch.

Für die Mehrzahl der GeringverdienerInnen – vor allem in den Frauenberufen wie Friseurin, Arzthelferin, Verkäuferin, Kellnerin – scheint ein menschenwürdiges Erwerbseinkommen in weite Ferne gerückt. Das modernisierte Mindestarbeitsbedingungengesetz von 1952, das für diese Bereiche ohne Mindestlohntarifverträge Anwendung finden soll, sieht ein höchst aufwendiges, kompliziertes, den Betroffenen wenig Erfolg versprechendes Verfahren vor.

Die Regierungsparteien wollten sich vermutlich mit dem halbherzigen Kompromiss vor dem Wahlkampf ein lästiges Thema vom Hals schaffen. Wir werden ihnen, gemeinsam mit dem DGB, aber auch mit unserer ver.di-und-NGG-Kampagne „Stimmen für den Mindestlohn“ zeigen, dass sie sich gründlich verrechnet haben.


Quelle: ver.di, Infobrief Tarifpolitische Grundsätze, Februar 2009-02-07


Verweise zu diesem Artikel:
Schlagworte zu diesem Beitrag: Mindestlohn, Arbeitnehmerentsendegesetz
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 14.04.2009

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 29.03.2024