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Warum gibt es nur einen Mindestlohn?

Die Branche Weiterbildung ist 2009 im Arbeitnehmerentsendegesetz aufgenommen worden. Ziel des Gesetzes ist die Gewährleistung fairer und funktionierender Wettbewerbsbedigungen, also die Verhinderung von Lohndumping. Das Gesetz regelt daher als Tarifgegenstände nur den Einstiegslohn, die Arbeitszeit und den Urlaub. Ein Tarifvertrag zu diesen Punkten kann durch eine Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklärt werden und gilt dann für alle Unternehmen. Weitere zu regelnde Tarifvertragsinhalte müssten in einem anderen Tarifvertrag aufgenommen werden. ver.di wird die Zweckgemeinschaft des Bildungsverbandes zu Tarifverhandlungen über einen weitergehenden Branchentarifvertrag auffordern.

Schlagworte zu diesem Beitrag: Mindestlohn, Öffentliche Beschäftigungspolitik
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 19.07.2012

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 29.03.2024