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Wer hat Anspruch auf den Mindestlohn?

Arbeitnehmer/innen haben einen Anspruch auf den Mindestlohn, wenn sie im pädagogischen Bereich in einem Betrieb oder einer selbstständigen Betriebsabteilung arbeiten, in denen überwiegend Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch durchführt werden; ausgenommen sind Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation im Sinne des § 35 Absatz 1 Satz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (Berufsbildungswerke, Berufsförderungswerke und vergleichbare Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation). Kein im pädagogischen Bereich Tätige/r darf weniger verdienen. Entscheidend ist, dass sie in einem Betrieb arbeiten, der überwiegend Maßnahmen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch durchführt.

Schlagworte zu diesem Beitrag: Mindestlohn, Öffentliche Beschäftigungspolitik
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 19.07.2012

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 28.03.2024