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Arbeitgeber blockieren

Mindestlohn in der Weiterbildung gefährdet!

Kein Ergebnis brachte die dritte Verhandlungsrunde über einen Mindestlohn für alle Arbeitnehmer_innen in der SGB II/SGB III finanzierten Weiterbildung. Das neue „Angebot“ der Zweckgemeinschaft des Bildungsverbandes, den Stundenlohn um jeweils 2,25% für die Jahre 2018 und 2019 – insgesamt also um 4,5% – anzuheben, ist angesichts der sehr guten wirtschaftlichen Entwicklung nichts als blanker Hohn! Als Begründung müssen die kleinen Unternehmen herhalten. Das ist schon deshalb unverständlich, weil alle Unternehmen von einem höheren allgemeinverbindlichen Mindestlohn profitieren.

Die Branche boomt – auch wegen des Mindestlohnes!

Der Mindestlohn war 2016 um 65 Cent erhöht worden. Um weitere 60 Cent wird er in 2017 steigen. Das entspricht einer prozentualen Erhöhung von 9,4%.

In 2015 und 2016 erwirtschafteten die Unternehmen zum Teil beträchtliche Gewinne. Die Träger selbst rechnen damit, dass sich die gute bis sehr gute Entwicklung in den kommenden zwei Jahren fortsetzen wird. Der allgemeinverbindliche Mindestlohn hat entscheidend dazu beigetragen, die Qualität der Arbeit auf hohem Niveau zu halten und weiter zu entwickeln.

Was auf dem Spiel steht

Für die Blockadehaltung der Arbeitgeber kann es nur eine Erklärung geben: Sie stellen den Konsens der Tarifvertragsparteien zur Weiterentwicklung des Mindestlohnes als Voraussetzung für eine Allgemeinverbindlicherklärung in Frage. Damit setzt die Zweckgemeinschaft allen Erfahrungen zum Trotz bewusst den Mindestlohn aufs Spiel. Sie riskiert, dass binnen kurzem wieder ein ruinöser Dumpingwettbewerb die Arbeits- und Einkommensbedingungen in der Branche bestimmt. Schon heute ist es kaum mehr möglich, Fachkräfte zu Mindestlohntarif anzuwerben und zu halten.

Die Tarifkommissionen von ver.di und GEW erwarten, dass die Arbeitgeber endlich ein verhandlungsfähiges Angebot vorlegen. Das muss für die nächsten zwei Jahre deutlich zweistellig sein. Gleichzeitig soll auch das nichtpädagogische Personal mit einem allgemeinverbindlichen Mindestlohntarifvertrag abgesichert werden.

Die Verhandlungen werden am 6. Januar 2017 in Frankfurt am Main fortgesetzt.


Quelle: Mindestlohn Weiterbildung Extra 4, Dezember 2016


Verweise zu diesem Artikel:
Schlagworte zu diesem Beitrag: Mindestlohn, Weiterbildung, Öffentliche Beschäftigungspolitik
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 20.12.2016

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 28.03.2024