Tarifinformationen

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Auftakt der Verhandlungen zum Branchentarifvertrag Weiterbildung in Paderborn

Die Bundestarifkommission von ver.di hat am 14. Januar 2014 die Forderungen für einen möglichen Branchentarifvertrag Weiterbildung präzisiert und die Verhandlungen vorbereitet. Die gemeinsame Verhandlungskommission von ver.di und GEW hat am 15. Januar 2014 erste Verhandlungen geführt. Ziel der Verhandlungen ist es, die Möglichkeiten eines Tarifvertrages für die Weiterbildung auszuloten. Angedacht ist, dass sich der Geltungsbereich nicht nur auf Unternehmen erstrecken soll, die überwiegend Maßnahmen nach SGB II und SGB III durchführen, sondern Standards in der Weiterbildungsbranche setzt. Ob hier eine Erweiterung und trennscharfe Definition auf im weitesten Sinne öffentlich geförderte Weiterbildung möglich ist, wollen beide Seiten in den nächsten Wochen prüfen und beraten. Einig waren sich die Arbeitgeber und ver.di/GEW, dass vor der nächsten Entgelt runde im Mindestlohn Inhalte eines Branchentarifvertrages erarbeitet werden sollen. Auf der Arbeitgeberseite, der Zweckgemeinschaft des Bundesverbandes der Träger der beruflichen Bildung Bildungsverband e.V. (BBB), ist seit rund einem Jahr auch der IB e.V. Mitglied.

Gespräche über „Freizeitfahren“ und „Qualifizierungsregelungen“

Schwerpunktmäßig wurden die Themenbereiche „Freizeitfahrten“ und „Qualifizierung“ diskutiert. ver.di und GEW haben wegen der nicht rechts sicher gestalteten „Freizeitfahrten“ eine tarifvertragliche Regelung angemahnt. Vor allem sollen Verlängerungen der Arbeitszeit bei diesen Veranstaltungen auf Basis eines Tarifvertrages möglich sein und es soll im Tarifvertrag ein Ausgleich für die Beanspruchungen und Belastungen bei diesen mehrtägigen Fahrten mit Übernachtung geregelt werden. Zudem wurde gefordert, dass bestimmte Gruppengrößen nicht überschritten werden sollen und immer zwei PädagogInnen mitfahren sollen. Die grundsätzliche Freiwilligkeit steht teilweise im Widerspruch zu den Vertragsbedingungen der Bundesagentur für Arbeit (BA), hier wird nach Lösungen gesucht. Über die Höhe des Ausgleichs konnte noch keine Einigung erzielt werden, allerdings haben die Arbeitgeber den Mehraufwand akzeptiert und sind an einer Lösung interessiert.

Weitgehende Einigkeit bestand in der Möglichkeit, tarifvertragliche Regelungen zur Qualifizierung zu schaffen. Die Notwendigkeit von Fort- und Weiterbildungen und die Schaffung eines lernfreundlichen Betriebsklimas wurden als gemeinsame Ziele formuliert. Eine tarifvertragliche Regelung soll es den Unternehmen ermöglichen, Mittel für die Weiterentwicklung der innerbetrieblichen Struktur der Weiterbildung aus der sogenannten „Sozialpartnerrichtlinie“ zu beantragen. Hier besteht noch Diskussionsbedarf, inwieweit Ansprüche auf Weiterbildung vereinbart werden können.

Die Bundestarifkommission Weiterbildung von ver.di (BTK) hatte im November 2013 Forderungen beschlossen und Regelungsbereiche formuliert. In Fragen der Arbeitszeit wurden die Standpunkte ausgetauscht und noch keine Übereinstimmung erzielt. Unsere Eckpunkte zum Urlaubsanspruch (dreißig Tage sowie „24. und 31.12. arbeitsfrei“) wurden vorgetragen, auch hier ist noch keine Übereinstimmung erzielt worden. Der TV Verwaltung bleibt in der Nachwirkung, hier gibt es keine Bereitschaft der Arbeitgeber, diesen wieder in Kraft zu setzen. Beim Thema Befristung sollen schrittweise Verbesserungen erreicht werden, die das unternehmerische Risiko von wirtschaftlichen Schwankungen nicht einseitig auf die Beschäftigten verlagert. Wir haben erklärt, dass wir einen dynamischen Einstieg in eine Regelung zu diesem Thema erwarten. Die Arbeitgeber konnten unsere Forderungen teilweise nachvollziehen, auch hier gibt es weiteren Verhandlungsbedarf.

Wie geht es weiter?

Bis Ende Februar 2014 werden erste Entwürfe zu den Bereichen „Freizeitfahren“ und „Qualifizierung“ ausgetauscht. Der nächste Verhandlungstermin wird am 20. März 2014 in Fulda stattfinden, vorher berät die BTK über das weitere Vorgehen. Die Devise lautet „Mantel vor Entgelt“, die Verhandlungen sollen zügig geführt werden. Offen bleibt, ob es einen sog. „Vorschalttarifvertrag“ zum Thema „Freizeiten“ geben oder ein Gesamtpaket geschnürt wird.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wenn es einen guten Branchentarifvertrag Weiterbildung geben soll, brauchen wir engagierte Mitglieder und aktive Beschäftigte, die die Forderungen unterstützen und durch die Mitgliedschaft bei ver.di die Verhandlungsposition der Bundestarifkommission stärken.



Quelle: Tarifinfo des Bereichs Weiterbildung im FB Bildung, Wissenschaft und Forschung von ver.di, Januar 2014


Verweise zu diesem Artikel:
Schlagworte zu diesem Beitrag: Öffentliche Beschäftigungspolitik
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 17.01.2014

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 28.03.2024