Grundsätzliches zur WeiterbildungZurück zur ÜbersichtQualitätsmanagment in der beruflichen Weiterbildung: ein GestaltungsvorschlagAusgangsbedingungenMit dem „Ersten Gesetz über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ und den damit beschlossenen Änderungen des Sozialgesetzbuches III hat die Qualitätsdiskussion für die Weiterbildung eine veränderte Ausgangslage und einen neuen Antrieb erhalten: Das Gesetz verschiebt die Prioritäten in der beruflichen Weiterbildung von langfristig angelegter Kompetenzentwicklung hin zu kurzfristigen Wiedereingliederungseffekten; mit der Vergabe von Bildungsgutscheinen ist ein grundsätzlich anderes Finanzierungsmodell angelegt; es macht in den §§ 84, 85 und 86 Vorgaben für die Qualitätsentwicklung der Institutionen sowie der Angebote in der beruflichen Weiterbildung. Diese Eingriffe haben in der „Weiterbildungsszene“ massive Befürchtungen und angesichts der absehbaren Umbrüche berechtigte Kritik provoziert. Hier wird - obwohl klar ist, dass die Weiterentwicklung der arbeitsbezogenen Lernmöglichkeiten, Finanzierungsmodelle, die Qualitätsfrage sowie auch die Perspektiven der Institutionen und des Personals gemeinsam bedacht werden müssen - der Argumentationsstrang der Qualitätssicherung aufgegriffen. Damit wird eine Linie der Weiterbildungsentwicklung „nach Hartz“ aufgezeigt, welche langfristig systematisierende Effekte haben kann. Absehbar negative Konsequenzen, wie sie besonders durch die begleitende Geschäftspolitik der Bundesanstalt für Arbeit und die Kürzungen der Etats provoziert werden, auf eine langfristige und nachhaltige Kompetenzentwicklung, für die Planungssicherheit der Weiterbildungsträger und die beruflichen Perspektiven des Personals sollen nicht unterschlagen werden. Die Sorge ist berechtigt, dass Angebotsstrukturen zusammenbrechen, die, wenn keine alternativen politischen und finanziellen Absicherungen greifen, für die Möglichkeiten „lebenslangen Lernens“ auf dem Weg zur „Wissensgesellschaft“ unersetzbar sind. Wenn wir trotzdem, indem wir die Prämissen, die durch die „Hartz-Gesetze“ geschaffen worden sind, zunächst als Vorgabe unterstellen, Gestaltungsmöglichkeiten diskutieren, so deshalb, weil es uns darum geht, Handlungsmöglichkeiten auszuloten, wie ein zukunftsfähiges Weiterbildungssystem angesichts einer als problematisch identifizierten Ausgangssituation entstehen könnte. Die Qualitätssicherung ist dafür ein schon seit mehr als dreißig Jahren diskutierter zentraler Strategiestrang. Das gesamte Gutachten können Sie hier als pdf-Datei herunterladen. Verweise zu diesem Artikel:Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 20.05.2005 |
Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info Druckdatum: 25.04.2024 |