Grundsätzliches zur Weiterbildung

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Ohne Honorarkräfte läuft da nichts

Beschäftigte in der Weiterbildung

Seit langem ist klar, dass der Lehrbetrieb in der Weiterbildung selbstständigen Honorarkräften getragen wird. Ohne sie läuft sozusagen nichts in der Weiterbildung. Doch zwei Größen sind seit längerer Zeit umstritten: Der Umfang der Honorartätigkeit insgesamt und die Anzahl der hauptberuflich selbstständigen Dozentinnen und Dozenten. Gerade die zuletzt genannte Gruppe ist häufig von prekären Bedingungen betroffen. Die neue Studie liefert hier endlich vernünftiges Zahlenmaterial.

„Die Weiterbildungslandschaft ist traditionell durch atypische Beschäftigungsverhältnisse geprägt. Dabei ist das Verhältnis von haupt- zu nebenberuflichen Tätigkeiten nicht immer deutlich, da eine Reihe von Beschäftigten auf der Basis nebenberuflich konzipierter Stellenkontingente eine hauptberufliche Gesamtbeschäftigung in der Weiterbildung ausübt (Alfänger, Cywinski & Elias 2016, S. 483).

Richtet man den Blick zuerst allein auf die Beschäftigungsverhältnisse und die Tätigkeiten innerhalb der ersten Beschäftigung bei den mit dem wbmonitor-Datensatz verknüpften Weiterbildungsanbietern (Basis: erste Befragungsstufe), wird deutlich, dass von den hochgerechnet ca. 1,35 Millionen Beschäftigungsverhältnissen gut 70 Prozent nebenberuflich oder im Nebenerwerb ausgeübt werden. Der Großteil dieser nebenerwerblichen Beschäftigungsverhältnisse erfolgt in selbständiger Form, also auf Honorar- und Werkvertragsbasis. Hochgerechnet lässt sich hier von einer Summe von rund 770.000 Vertragsverhältnissen in der Weiterbildung ausgehen, die rund 82 Prozent der nebenerwerblichen Beschäftigungsverhältnisse ausmachen. Für die ehrenamtlich Tätigen ist per definitionem davon auszugehen, dass diese Beschäftigung nebenberuflich ausgeübt wird und nicht einem Haupterwerb dient. Von den rund 390.000 Beschäftigungsverhältnissen, die haupterwerblich bei den verknüpften Weiterbildungsanbietern ausgeübt werden, entfallen rund 46 Prozent auf Angestellte, dicht gefolgt von der Gruppe der Honorarkräfte mit rund 43 Prozent. Bereits an dieser Stelle wird deutlich, dass für viele Honorarkräfte die Beschäftigung in der Weiterbildung eine Haupterwerbstätigkeit bzw. die alleinige Erwerbstätigkeit darstellt, oft auch bei nur einem Weiterbildungsanbieter. Rund 18 Prozent der Honorar- und Werkverträge in der Weiterbildung bilden für die entsprechenden Selbständigen die Haupteinnahmequelle ihres Erwerbseinkommens (Abb. 4). Für rund 75 Prozent dieser Personen, bei denen keine weiteren Beschäftigungsverhältnisse in der Weiterbildung vorliegen, bedeutet dies, dass die Angaben zur Beschäftigung bei der verknüpften Weiterbildungseinrichtung zugleich die Angaben zur Gesamtbeschäftigung darstellen, die Tätigkeit bei der Einrichtung also ihre Hauptbeschäftigung bildet.“ (S. 70/71).

„Auf der Ebene der Weiterbildungsanbieter (erste Stufe) zeigt sich die Gesamtschau der in der Erwachsenen- und Weiterbildung üblichen Beschäftigungsverhältnisse. Bei 70 Prozent der Beschäftigungsverhältnisse in der Weiterbildung handelt es sich um selbständige Arbeit in Form von Honorar- und Werkverträgen (Abb. 7). Dies bedeutet, dass zum Befragungszeitpunkt 945.917 Honorar- und Werkverträge mit Weiterbildnern geschlossen waren. Nur rund 38.244 (4%) dieser Vertragsverhältnisse beinhalten keine Lehrtätigkeiten. Die hohe Anzahl der Honorar- und Werkverträge in der Weiterbildungsbranche ist Ausdruck der traditionellen Arbeitsformen und der Trennung zwischen freiberuflich organisierten Lehraufgaben und im Anstellungsverhältnis ausgeübten organisierenden und planenden Tätigkeiten. Weitere rund 1 Prozent der Beschäftigungsverhältnisse werden von 14.831 Personen als selbständige Inhaber oder Gesellschafter geführt. Nur rund 14 Prozent der Beschäftigungsverhältnisse sind Verträge auf Basis sozialversicherungspflichtiger Anstellungen. Hinzu kommen rund 28.792 (2%) beamtenrechtliche Vertragsverhältnisse als Grundlage des Beschäftigungsverhältnisses bei Weiterbildungsanbietern und weitere rund 5.576 (1%) auf geringfügiger Basis (450,- €). Unter den sonstigen Beschäftigungsverhältnissen dominieren die ehrenamtlichen Beschäftigungsverhältnisse, die zwar nicht in jedem Falle dem Erwerb dienen, wohl aber einen nicht zu vernachlässigenden Faktor der Arbeitsorganisation im Feld der Weiterbildung darstellen.“ (S. 73/74)

Danach sind gegenwärtig 265.092 Dozent*innen hauptberuflich in der Weiterbildung beschäftigt. Sie machen damit mehr als die Hälfte (54,2 %) der hauptberuflich Beschäftigten aus. Die sozialversicherungspflichtig Angestellten stellen nur 181.145 Beschäftigten, ihr Anteil liegt bei 37 Prozent. Hier geht es um alle Beschäftigtengruppen (Unterricht, Verwaltung, Planung usw.) Im Bereich des Unterrichts sind 857.126 Dozent*innen Selbstständig, der Anteil liegt bei 77,5 Prozent. Sozialversicherungspflichtig Angestellte sind im Unterricht die Minderheit, mit 111.414 Dozent*innen stellen sie gerade einmal 10 Prozent des Lehrpersonals. (S. 75)


Andreas Martin, Stefanie Lencer, Josef Schrader, Stefan Koscheck, Hana Ohly, Rolf Dobischat, Arne Elias, Anna Rosendahl
Das Personal in der Weiterbildung
Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen, Qualifikationen, Einstellungen zu Arbeit und Beruf

http://www.die-bonn.de/id/34459

Schlagworte zu diesem Beitrag: Weiterbildung, Freiberufler/Selbstständige
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 08.04.2017

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 28.03.2024