Der Kommentar

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Jenseits von Wuppertal

Oder was der Wuppertaler Kreis am Branchentarifvertrag einfach nicht verstehen will

Zu dem Kreis der Branchen, die mit dem Stichtagsdatum 31.3.2008 einen Antrag auf Aufnahme in das Entsendegesetz gestellt haben, gehört auch die Weiterbildungsbranche. Und das ist ein Erfolg. Denn die Branche steckt in einer tiefen Krise, vor allem bedingt durch die veränderte Politik der Bundesagentur für Arbeit und die damit verbundene rigide Ausschreibungspraxis der Bundesagentur und der Arbeitsgemeinschaften SGB II.

Dieser Branchentarifvertrag, der lediglich minimale Mindestbedingungen regeln soll, nämlich Anfangsgehälter und den Jahresurlaub, soll – so die strategische Zielsetzung – dem weiteren Druck auf die Gehälter entgegenwirken und eine untere ‚Haltelinie‘ einziehen. So weit, so gut - und allein die Antragsstellung am 31.3. ist ein Erfolg und für die Entwicklung der Branche Weiterbildung ein Riesenschritt.

Nun hat sich der ‚Wuppertaler Kreis e.V. – Bundesverband betriebliche Weiterbildung‘ zu dem Projekt Branchentarifvertrag zu Wort gemeldet. Der Wuppertaler Kreis ist ein Zusammenschluss von Trägern der beruflichen Weiterbildung, mehrheitlich eher den Arbeitgeberverbänden nahe stehend und ihrem Selbstverständnis nach eher die ‚Premiumträger‘ organisierend (akzeptieren wir hier mal die Wortschöpfung aus der Warenwelt, hier nicht diskriminierend gemeint).

Nun geht der Wuppertaler Kreis los und tönt ein Nein zum Branchentarifvertrag in die Welt.

Und wie wird dort argumentiert?

Der Wuppertaler Kreis sagt: der Zweckverband, also der tarifpolitische Teil der Arbeitgeber, die sich im Bundesverband der Träger der beruflichen Bildung (BBB) zusammengeschlossen haben, vertrete nicht die gesamte Branche – das ist richtig. Aber einmal könnten ja die Mitglieder des Wuppertaler Kreises selbst durch Mitgliedschaft im BBB Einfluss nehmen. Zum anderen aber – der Wuppertaler Kreis bezweifelt, ob man überhaupt von einer Branche Weiterbildung sprechen könnte. Das sagen aber gerade die, die selbst seit Jahres Branchenpolitik betreiben, nämlich über den Wuppertaler Kreis selbst.

Zum anderen werden die Strukturen des Weiterbildungsmarktes einfach verkannt.Richtig ist, die Weiterbildungsbranche ist heterogen, ‚pluralistisch‘ und ‚mittelständisch geprägt‘, der Markt gliedert sich in verschiedene Segmente usw. - alles richtig. Dabei ist das Marktsegment SGB II und III, als die Weiterbildung, die als arbeitsmarktpolitisches Instrument von der Bundesagentur in auftrag gegeben und finanziert wird, ein großes, aber nicht das größte Marktsegment, auch nicht vor der Krise – wohl ein sehr prägender Teil des Weiterbildungsmarktes. Die sinkenden Gehälter in diesem Marktsegment haben auch auf andere Teile der Weiterbildung (negativ) ausgestrahlt; die gesamte Diskussion um Qualitätsmanagement und Qualitätskontrolle hat prägend auf die gesamte Weiterbildung gewirkt.

Und dann? Wieso eigentlich ein Mindestlohntarifvertrag kontraproduktiv für ‚Marktnähe‘ und ‚Qualität‘ sein soll – das wird einfach nur behauptet und ist, ganz vorsichtig formuliert, nicht plausibel und nicht verständlich.

Und warum ein Tarifvertrag ein‘ bürokratischer Hemmschuh‘ sein soll, das ist dann nackte Ideologie.

Ein (guter) Tarifvertrag nützt den ArbeitnehmerInnen, er schützt vor der Konkurrenz unter den ArbeitnehmerInnen, ein (guter) Tarifvertrag wirkt im positiven Sinne prägend und strukturierend auf eine Branche und reduziert und konzentriert die Konkurrenz zwischen einzelnen Unternehmen auf das, warum es in einem Markt eigentlich gehen soll – gute Produkte. Und dazu zählt auch die Dienstleistung Weiterbildung. Aber diese Erkenntnis scheint noch nicht bis Wuppertal vorgedrungen zu sein.

Hamburg, 4.4.2008
Roland Kohsiek


Schlagworte zu diesem Beitrag: Mindestlohn, Betriebliche Weiterbildung
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 14.04.2009

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 29.03.2024