Der Kommentar

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Bundestag beschließt Kürzungen im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik

Seit mehr als 10 Jahren wird über die Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik gestritten. Dabei gehen die Meinungen, was denn wirklich nützlich ist oder was lediglich zur „statistischen Bereinigung“ der Arbeitslosenzahlen dient, naturgemäß weit auseinander. Doch etwas hat sich seit den ersten Debatten seit 2002 geändert. Inzwischen gibt es eine Anzahl von Untersuchungen, die über Wirksamkeit und Sinn arbeitsmarktpolitischer Instrumente detailliert Auskunft geben. Eigentlich günstige Voraussetzungen, um inhaltlich über das Für und Wider zu streiten, könnte man meinen.

Die Finanzkrise diktiert die Politik der Bundesregierung

Bereits mit der Ankündigung des Sparpakets der Bundesregierung in 2011 wurde das Arbeitsministerium dazu verdonnert, erhebliche Mittel im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik im SGB III und SGB II zu kürzen. Genau diese Mittelkürzungen finden sich im Begründungstext des Gesetzes wieder. Effizientere Nutzung der Mittel führe zu beschleunigter Vermittlung und das führe zu den beabsichtigten „Minderausgaben im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit.“

Wenn man die Begründung im Bereich des SGB II liest, wird klar, es geht nur um die Kürzung der Mittel. Eine genaue Prognose der Mittelkürzungen sei zwar nicht möglich. Sie sei aber auch nicht nötig, denn: „Der maximale Ausgabenumfang ist zudem unabhängig von der Umgestaltung der Instrumente durch das im Bundeshaushalt festgelegte Eingliederungsbudget bestimmt.“ Egal, was die Debatte über die Wirksamkeit der Instrumente am Ende bringen mag, der Bundeshaushalt bestimmt, was zur Verfügung steht. Die Jobcenter können lediglich wählen, wie sie die Mittel auf die vorhandenen Instrumente verteilen. Mehr nicht.

Instrumentenreform, eine Phantomdebatte

Obwohl allen bewusst war, dass es der Bundesregierung um die Kürzung der Mittel ging, gab es eine lebhafte inhaltliche Debatte über die Notwendigkeit unterschiedlicher Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Allein die Drucksache zur Anhörung des Gesetzes im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales ist über 200 Seiten dick. Dabei zeichnet die Beiträge eines aus. Im Gegensatz zur Bundesregierung ging es den Verfassern um inhaltliche Aspekte der Instrumentenreform. Genutzt hat es nichts. Wenige Wochen nach der Anhörung hat die Koalition die Kürzungen beschlossen. Die in der Anhörung vorgebrachten Argumente zählten nicht bei der Abstimmung im Bundestag. Hier wurde Politik gemacht. Die Abgeordneten folgten nicht den Argumenten, sie folgten der Fraktionsdisziplin. Ein Beispiel. Selbst der Beschluss des Bundesrats, den Gründungszuschuss für Selbstständige nicht zu kürzen (da er als erfolgreiches Instrument nachgewiesen ist), wurde von der Bundesregierung und der sie tragenden Parteien zurückgewiesen. Hier ging es um 60 % der geplanten Einsparungen. Die Wirksamkeit des Instruments war der schwarz-gelben Koalition völlig gleichgültig. Es ging um das „Sparziel“. Alles andere interessiert nicht.

Perspektiven

War es falsch, sich auf eine inhaltliche Diskussion über die Wirksamkeit der arbeitsmarktpolitischen Instrumente einzulassen? Zumal es der Bundesregierung nicht um eine Verbesserung der Hilfen für Erwerbslose ging. Ihr Ziel war immer ein „Einsparziel“ von Mitteln im Bundeshaushalt. Hätten wir uns den ganzen Aufwand sparen können? Statt dessen markig erklärt, dass das so nicht geht und wir dagegen sind?

Wir haben in der Auseinandersetzung viel gelernt. Viel über Sinn und Unsinn arbeitsmarktpolitischer Instrumente. Viel über politische Gemengelagen, die Erfolge im Kampf gegen geplante Kürzungen im Sozialbereich fördern oder behindern. Dazu nur ein kurzes Beispiel. Die Kürzungen im Bereich der Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) werden vom Arbeitsministerium mit zwei „Argumenten“ begründet. Das erste Argument lautet, es gebe heute mehr Geld für die FbW als 2005. Das ist nachweislich falsch. Im ersten Halbjahr 2005 gab die BA dafür 396 Millionen Euro aus, im ersten Halbjahr 2011 waren es 236 Millionen Euro. Das zweite lautet, pro Kopf gebe es gegenwärtig mehr Geld als 2005 für die Weiterbildung. Das würde bedeuten, dass die Arbeitsmarktpolitik sich an Kopfpauschalen ausrichtet und nicht an erfolgreichen arbeitsmarktpolitischen Instrumenten, die den Menschen helfen. Beide „Argumente“ des Ministeriums machen deutlich: Ihnen sind die Argumente ausgegangen. Das war nur möglich, weil wir uns auf die inhaltliche Debatte eingelassen haben.

Den Beschluss des Bundestags konnten wir in der gegenwärtigen Situation damit nicht verhindern. Was wir konnten, war die Sammlung von guten und stichhaltigen Argumenten, eine solche Bundesregierung und die sie tragenden Parlamentarier bei nächster Gelegenheit abzulösen. Die gibt es 2013. Diese Chance sollten wir nutzen.


Peter Schulz-Oberschelp
Netzwerk-Weiterbildung


Schlagworte zu diesem Beitrag: Öffentliche Beschäftigungspolitik
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 03.10.2011

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 28.03.2024