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Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für junge Menschen

Wir dokumentieren die Antwort der Landesregierung im Wortlaut:

1. Welche Initiativen des Landes und der Kammern zur beruflichen Fort- und Weiterbildung gibt es in Rheinland-Pfalz für junge Menschen, insbesondere im Landkreis Mainz-Bingen?

Antwort der Landesregierung

Die betriebliche Fort- und Weiterbildung als Entwicklung und Erhalt der in der Wirtschaft benötigten Qualifikationen ist prinzipiell Aufgabe der Wirtschaft. Die Landesregierung erfüllt die Aufgabe, die dafür benötigten politischen Rahmenbedingungen zu schaffen und für Transparenz zu sorgen.

Durch die Förderung von Modellprojekten durch das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau soll die Wirtschaft in die Lage versetzt werden, den Markt, die Probleme und die dafür passgenauen Lösungen entwickeln zu können, ohne dauerhaft öffentliche Mittel beanspruchen zu müssen. So ist es beispielsweise Ziel eines der Projekte, die Möglichkeiten zur Verbesserung der Chancen bei der Versorgung von über Bedarf ausgebildeten jungen Menschen zu eruieren. Sie sollen in einer der Ausbildung nachgeschalteten Weiterqualifizierung mit am Markt besonders nachgefragten Fertigkeiten ausgestattet werden.

Die Kammern halten ein vielfältiges Angebot an Qualifizierungen jeder Art für Interessenten jeder Altersgruppe bereit. Das Angebot reicht von kaufmännischen Lehrgängen über Fragen der Unternehmensverwaltung bis zu verschiedenen IT-Themen. Berufsbegleitende Lehrgänge mit bundesweit anerkannten Abschlüssen ergänzen das Wissen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf hohem Niveau. Die Zielgruppen der Kurse sind heterogen und rekrutieren sich weniger aus bestimmten Altersgruppen als vielmehr aus Personen mit speziellen Interessenlagen. Aus diesem Grund sind die Qualifizierungsangebote in den einzelnen Segmenten sehr ausdifferenziert. Da im Landkreis Mainz-Bingen nach Angaben der Kammern keine speziellen Bedarfslagen erkennbar sind, die den Raum besonders hervorheben, existiert auch kein auf diese spezielle Region zugeschnittenes Angebot.

Auch werden im Rahmen des Programms „Lernende Regionen“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung – mit Unterstützung durch das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur – Angebote entwickelt, die auch der Fort- und Weiterbildung junger Menschen dienen.

So umfasst eines der Teilprojekte der „Lernenden Region“ Trier die Förderung der Sprachkompetenz und ein anderes Teilprojekt die Verbesserung und Bündelung von Maßnahmen zur Erleichterung des Übergangs von der Schule in den Beruf.

Das Lernende-Regionen-Projekt „Step on – Bildungswegweiser Mainz/Landkreis Mainz-Bingen“ verfolgt das Ziel, die bestehende Bildungspalette durch arbeitsmarktnahe Weiterbildungsangebote zu ergänzen. Darüber hinaus sind zahlreiche Weiterbildungsträger an Qualifizierungsmaßnahmen für junge Erwachsene beteiligt.

Ebenso beinhalten zahlreiche Ansätze des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit für Jugendliche berufliche Fort- und Weiterbildung.


2. Welche Projekte zur Qualifizierung junger Menschen sind mit dem Programm „Jungend in Arbeit“ verbunden?
4. Welche Maßnahmen hinsichtlich der Qualifizierung junger Menschen beinhaltet das Programm „Viva Familia“?


Antwort der Landesregierung

Seit 1998 wurden in der Kampagne „Jugend in Arbeit“ jährlich etwa 150 Projekte zur Qualifizierung und Beschäftigung von Jugendlichen zusammengefasst. Diese werden seit Oktober 2005 durch die Elemente für Jugendliche im Rahmen der Arbeitsmarktinitiative „Neue Chancen: 6 000 plus für Jung und Alt“ verstärkt.

Zurzeit besteht das Engagement der Landesregierung für Jugendliche aus über 300 Projekten, die aus Mitteln des Landes und des Europäischen Sozialfonds finanziert werden. Von diesen aktuellen 300 Projekten entfallen zurzeit etwa 75 auf die zusätzlichen Ansätze im Rahmen der Arbeitsmarktinitiative „Neue Chancen: 6 000 plus für Jung und Alt“. So werden nachfolgende Förderansätze verfolgt:
  • Um Jugendlichen ohne Schulabschluss eine Chance zu eröffnen, fördert die Landesregierung durch den Förderansatz „Nachholender Hauptschulabschluss“ Kurse zum Nachholen des Hauptschulabschlusses, die auch den speziellen Bedarf an Schulung und pädagogischer Betreuung dieser am Arbeitsmarkt benachteiligten Jugendlichen berücksichtigen.
  • Durch den Förderansatz „Fit für den Job“ bekommen Jugendliche ein zusätzliches praxisnahes Qualifizierungsangebot unterbreitet. Dabei sollen praxisnahe Einblicke in Berufsbilder ermöglicht, aber auch fachbezogene Qualifikationen sowie soziale und wirtschaftliche Kompetenzen vermittelt werden. Dieser Ansatz wurde insbesondere für Jugendliche, die die Berufsfachschule 1 ohne qualifiziertes Abschlusszeugnis verlassen haben, konzipiert.
  • Durch den Förderansatz „Zusätzliche Chancen auf Ausbildung“ werden Betriebe durch finanzielle Anreize und Unterstützung motiviert, benachteiligten Jugendlichen eine Ausbildung zu bieten. Zusätzlich sollen Sonderprojekte durchgeführt werden, die Jugendlichen in besonders schwierigen Lebenslagen eine Chance auf Ausbildung eröffnen.
  • Arbeitslose Jugendliche, die nicht in Ausbildung, Arbeit oder eine andere Maßnahme vermittelt werden konnten, sollen durch Zusatzjobs aktiviert und fit für den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt gemacht werden.
Da diese Ansätze auf die spezielle Situation zu Beginn des Ausbildungsjahres 2005 ausgerichtet sind, wird sich die Anzahl der Projekte in den kommenden Monaten noch erhöhen.

Außerhalb der Arbeitsmarktinitiative „Neue Chancen: 6 000 plus für Jung und Alt“ bestehen derzeit etwa 230 Projekte für Jugendliche.

Über den Förderansatz Job-Fux werden im Rahmen von landesweit mehr als 30 Einzelprojekten an Haupt- und berufsbildenden Schulen Unterstützungsangebote für Schülerinnen und Schüler am Übergang Schule-Ausbildung-Beruf geschaffen.

Ebenfalls über 30 Jugend-Scouts unterstützen arbeitslose Jugendliche mit zum Teil schwierigen schulischen und beruflichen Biographien. Jugendliche werden vor Ort aufgesucht und beraten, um ihnen einen Zugang zu den zahlreichen Angeboten zur Aktivierung, Qualifizierung und Beschäftigung Jugendlicher zu ermöglichen.

In Anbindung an das Sonderprogramm des Bundes zur Einstiegsqualifizierung Jugendlicher (EQJ) werden Berufsmentorinnen und -mentoren gefördert, die EQJ-Jugendliche und Betriebe während des mehrmonatigen Praktikums begleiten und beraten. Daneben wird ein berufsbezogener Förder- und Stützunterricht gefördert.

Ein Großteil der verbleibenden rund 160 Qualifizierungs- und Beschäftigungsprojekte entfällt auf die Regionale SGB II-Flankierung zur Qualifizierung und Integration von besonders betreuungsbedürftigen Jugendlichen. Hier werden in Kooperation mit den Arbeitsgemeinschaften und optierenden Kommunen spezielle Unterstützungsangebote unterbreitet. Diese sind abgestimmt auf die jeweiligen Förderinstrumente des Zweiten und Dritten Buches Sozialgesetzbuch und ergänzen diese in Bereichen, die nicht Bestandteil der Regelförderung sind, gleichwohl jedoch einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, die Beschäftigungsfähigkeit der Jugendlichen zu erhöhen.

Zudem wird eine Reihe von präventiven, zielgruppenspezifischen Projekten unterstützt. Diese reichen von der Förderung von Hausaufgabenbetreuung über die Schaffung arbeitsweltbezogener Klassen und den Aufbau von Ada-Lovelace-Mentorinnen-Netzwerken für Frauen in Technik und Naturwissenschaften an den rheinland-pfälzischen Hochschulstandorten bis hin zur Unterstützung eines Coaching-Centers für Nachwuchswissenschaftlerinnen.

Zur Flankierung der einzelnen Maßnahmen stehen weitere Qualifizierungsmodule und Projekte zur Verfügung, die darauf abzielen, junge Menschen in ihrem privaten und persönlichen Umfeld zu stabilisieren und ihnen den Weg zu einem erfolgreichen Einstieg ins Berufsleben zu erleichtern. Zu nennen ist hier insbesondere das Qualifizierungsmodul „Wirtschaftliche Kompetenz/Schuldenprävention“, das die finanzielle Allgemeinbildung junger Menschen sowie ihre Fähigkeit, eine wirtschaftliche Lebensperspektive für sich zu entwickeln, verbessern soll. Darüber hinaus bezieht die rheinland-pfälzische Arbeitsmarktpolitik auch die Eltern mit ein. In dem Projekt „Eltern als Berufswahlbegleiter“ werden allgemeine und regionale Informationen über Ausbildungsmöglichkeiten und -inhalte mit einem Checkheft für Eltern zur Begleitung der Berufswahlphase ihrer Kinder verbunden.

Das gemeinsame Ziel aller geförderten Projekte ist es, die Beschäftigungschancen und -möglichkeiten junger Menschen individuell, praxisnah, berufsbezogen und zukunftsfähig zu fördern. Die große Bandbreite an Projektansätzen entspricht dabei den heterogenen Ausgangslagen der Jugendlichen und jungen Erwachsenen und zielt darauf ab, ihnen die jeweils spezifisch benötigten Unterstützungsangebote passgenau unterbreiten zu können.

Die oben beschriebenen Förderansätze Job-Fux, Jugend-Scouts, Berufsmentorinnen und Berufsmentoren, Eltern als Berufswahlbegleiter sowie zahlreiche der genannten Qualifizierungsangebote sind auch Gegenstand der Kampagne „Viva Familia“. Arbeit und Ausbildung für junge Menschen sind eine wichtige Voraussetzung für eine Familiengründung und eine perspektivvolle berufliche Zukunft der Kinder ist ein wichtiger Faktor für die Familie.


3. Welche Maßnahmen zur Verbesserung der beruflichen Qualifikation junger Menschen sind, auch in Vorbereitung und im Anschluss einer Berufsausbildung, im Land vorhanden?

Antwort der Landesregierung

Zahlreiche Förderansätze des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit unterstützen junge Menschen in der Vorbereitung und im Anschluss an eine Berufsausbildung.

Die Agenturen für Arbeit halten folgende Angebote zur Verbesserung der beruflichen Qualifikation junger Menschen vor:
  • Maßnahmen zur Vorbereitung der Berufsausbildung (Aktivierungshilfen, berufsvorbereitende Maßnahmen, Arbeit und Qualifizierung für [noch] nicht ausbildungsreife Jugendliche [AQJ], Einstiegsqualifizierung Jugendlicher [EQJ], Sozialpädagogische Begleitung).
  • Förderung der Berufsausbildung und Beschäftigung begleitende Hilfen (Ausbildungsbegleitende Hilfen [abH], Übergangshilfen, Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen [BaE], Überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen für jugendliche Rehabilitanden, Ausbildungszuschuss für behinderte Menschen).
  • Qualifizierung (Förderung beruflicher Weiterbildung, Trainingsmaßnahmen, Anpassungsqualifizierung/Umschulungen für Rehabilitanden in besonderen Einrichtungen).
  • Angebote nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Eingliederungsleistungen, Arbeitsgelegenheiten).
Die Maßnahmen des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau im Bereich der beruflichen Fort- und Weiterbildung stützen sich insbesondere auf die Schaffung von Transparenz und die Verbesserung der Rahmenbedingungen von Fort- und Weiterbildung. Beispielsweise finanziert das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau gemeinsam mit dem Bund Zahlungen im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes. Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz – auch „Meister-BAFöG“ genannt – ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung in grundsätzlich allen Berufsbereichen. Es unterstützt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Maßnahmen beruflicher Ausbildung im Rahmen der Aufstiegsfortbildung finanziell. Die Zahlung erfolgt als Unterhaltsbeitrag, als Maßnahmebeitrag und zur Finanzierung der Prüfungsstücke. Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz dient als Weiterbildungsanreiz und trägt dem Diversity-Gedanken Rechnung. Durch die Förderung sollen besondere finanzielle Lasten der Weiterbildungsmaßnahmen abgepuffert und damit eine Hürde zur Weiterbildung im Handwerk abgebaut werden.

Eine weitere Maßnahme des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau gilt der Förderung überbetrieblicher Bildungsstätten. Diese leisten nicht nur in der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung einen wertvollen Beitrag, sie stehen auch für eine hoch qualifizierte Fort- und Weiterbildung zur Verfügung.


5. Welche Stellenwert misst die Landesregierung der Fort- und Weiterbildung junger Menschen nach dem Bildungsfreistellungsgesetz in Rheinland-Pfalz bei?

Antwort der Landesregierung

Das Bildungsfreistellungsgesetz trägt der besonderen Priorität, die die Landesregierung der Förderung der Fort- und Weiterbildung junger Menschen einräumt, dadurch Rechnung, dass es den zu ihrer Ausbildung Beschäftigten während ihrer Ausbildung einen Anspruch auf drei Tage Bildungsfreistellung zur Teilnahme an anerkannten Maßnahmen der politischen Weiterbildung einräumt.

Weiterhin orientieren sich zahlreiche Angebote der Bildungsfreistellung insbesondere an den Bedürfnissen und Interessen junger Menschen. Zur Förderung der Maßnahmen der Bildungsfreistellung stellt das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur darüber hinaus jährlich 40 000 € für den Verband der Volkshochschulen und die anerkannten Landesorganisationen der Weiterbildung bereit.

Die verhältnismäßig hohe Inanspruchnahme durch junge Erwachsene bestätigt den Erfolg dieser Strategie. Im Berichtszeitraum 2003/2004 waren 35,5 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Bildungsfreistellung in Anspruch genommen haben, jünger als 30 Jahre. Hierbei ist zu beachten, dass die Zahl der jüngeren Teilnehmenden an diesen Veranstaltungen um ein vielfaches höher liegen dürfte, da nur Daten für die gemäß dem Bildungsfreistellungsgesetz freigestellten Personen erhoben werden und von einem Teil dieser Personengruppe (Studierende, Schülerinnen und Schüler) aufgrund des fehlenden Beschäftigungsverhältnisses auch keine Freistellung beantragt werden kann.

Malu Dreyer, Staatsministerin

Quelle: Antwort der Landesregierung durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit auf die Kleine Anfrage 2766 vom 24. Oktober 2005, Drucksache 14/4647 vom 15.11.2005.
Sie können die Anfrage als pdf-Datei auf der Homepage des Landtags Rheinland Pfalz herunterladen.

Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 30.04.2006

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 28.03.2024