Zurück zur ÜbersichtBericht über das Fachgespräch des nordrhein-westfälischen Beschäftigtenforums der Honorardozent/innen in DaF/DaZ-KursenDie 16 anwesenden Kolleg/innen widmeten sich dem Thema der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geforderten Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte in Integrationskursen. Am 31. Dezember 2009 läuft die Übergangsfrist aus, die es Lehrkräften ohne abgeschlossenes Studium DaF/DaZ oder Gleichwertiges ermöglicht, in den Integrationskursen, die vom BAMF gefördert werden, zu unterrichten. Das sind zur Zeit etwa achtzig Prozent aller Kursleitenden. Nach diesem Stichtag müssen selbst langjährige Dozent/innen für einen Einsatz in den Integrationskursen die erfolgreiche Teilnahme an einem speziellen Qualifikationskurs nachweisen. Dies sind bei den nordrhein-westfälischen Volkshochschulen etwa 400 Kursleitende.Je nach Vorqualifikation und erworbener Berufspraxis muss ein kurzer oder ein langer Kurs absolviert werden. Jede/r betroffene Kursleitende erhält über den Bildungsträger eine bis zum 31.12.2009 befristete Ausnahmegenehmigung mit einem exakten Hinweis, welche Qualifizierung bis dahin noch zu erbringen ist. Zur Zeit gibt es verschiedene Anbieter von Kursleiterqualifizierungen in Nordrhein-Westfalen, darunter das Goethe-Institut, der IB und die VHS Duisburg gemeinsam mit dem Landesverband der Volkshochschulen. Allen Veranstaltungen liegt die gleiche Rahmenkonzeption zugrunde. Danach besteht die kurze Fortbildung aus 70 Unterrichtsstunden Präsenzzeit und 70 Unterrichtsstunden Eigenarbeit. Bei der langen Fortbildung verdoppeln sich beide Stundenzahlen. Wie die stellvertretende Leiterin der VHS Duisburg, Frau Barbara Aldag, den Honorardozent/innen berichtete, befindet sich das Qualifizierungsangebot der Volkshochschulen zur Zeit in der Pilot- und Akkreditierungsphase. Ab dem Sommer 2007 sollen vermehrt Kurse angeboten werden. Bei der Gestaltung wurde auf die Situation der Kursleitenden abgestellt: So sollen die Veranstaltungen überwiegend an Wochenenden stattfinden, damit kein Ausfall von Honorareinnahmen eintritt. An Kosten fallen 490,- bzw. 980,- EUR an. Davon trägt das BAMF 325,- bzw. 650,- EUR. Die Eigenbeteiligung der Kursleitenden beträgt somit 165,- bzw. 330,- EUR. Bei erfolgreicher Teilnahme der eigenen Kursleitenden gewähren verschiedene VHS‘en, z.B. die VHS Duisburg, eine fünfzigprozentige Rückerstattung des Eigenanteils. Frau Aldag konnte keine verbindlichen Auskünfte darüber geben, ob die Kosten für die Teilnahme an der Qualifikation sowie die Zuschüsse durch das BAMF gleich bleiben würden. Es sei nicht erforderlich, die Qualifikation so schnell wie möglich zu absolvieren. Es erscheint andererseits ratsam, nicht bis zum letzten Moment zu warten, da sich Kapazitätsprobleme ergeben könnten. Die Honorardozent/innen stellten fest, dass
Quelle: Mitteilung des Landesfachbereichs Bildung, wissenschaft und Forschung in NRW, 31.10.2006 Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 01.11.2006 |
Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info Druckdatum: 19.04.2024 |