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Großer Erfolg – Mindestlöhne in weiteren sechs Branchen

Zum heutigen Abschluss im federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales erklärt die Sprecherin der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der SPD-Bundestagsfraktion Andrea Nahles:

Die Ausweitung des Mindestlohns auf weitere sechs Branchen ist ein wichtiger Erfolg für 1,8 Millionen Arbeitnehmer und ein wichtiger Etappensieg auf dem Weg zu flächendeckenden Mindestlöhnen. Mit der Einführung von Mindestlöhnen für sechs weitere Branchen sichern wir für hunderttausende Arbeitnehmer höhere Löhne. Wir haben die Branchenlösung im Arbeitnehmer-Entsendegesetz stabilisiert und zusammen mit dem Mindestarbeitsbedingungengesetz eine Mindestabsicherung für weitere 1,7 Millionen Beschäftigte geschaffen. Die SPD hat mit viel Ausdauer und systematischer Arbeit den Weg für fairere Löhne beschritten. Wir haben mit dem Koalitionspartner verhandelt, um Branche für Branche in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufzunehmen und Mindestarbeitsbedingungen gesetzlich zu regeln.

Mit der Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf weitere sechs Branchen werden Mindeststandards gesichert und Lohn- und Sozialdumping sowie Wettbewerbsverzerrungen verhindert. Mindestlohntarifverträge wurden von den Tarifparteien für das Wach- und Sicherheitsgewerbe, in der Entsorgungsbranche, industrielle Großwäschereien, der Weiterbildung und den Bergbauspezialdiensten auch bereits beschlossen. 700.000 Beschäftigte in der Pflege leisten wichtige Arbeit, die zum Teil körperlich und psychisch sehr schwer ist. Lohndumping erhöht den Druck auf die Beschäftigten, die Leidtragenden sind die Pflegebedürftigen, da dies zulasten der Qualität der Pflege geht. Die in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommene Kommissionslösung wird von allen Beteiligten begrüßt und wirkt sich positiv in der Branche aus.

Wir haben keinesfalls alle Branchen erreicht, die wir für notwendig erachten. Die SPD-Bundestagsfraktion verfolgt weiter das Ziel, wirksam unfaire Arbeitsbedingungen zu bekämpfen. Mit dem Mindestarbeitsbedingungengesetz ist es möglich, in Branchen Mindestentgelte festzulegen, wenn Gewerkschaften und Arbeitgeber die erforderliche Tarifbindung nicht haben. Auf diesem Weg wird Lohndumping aus dem Ausland verhindert und eine Diskriminierung von In- und Ausländern vermieden.

Mit den bereits gesicherten Branchen im Baugewerbe, im Gebäudereinigerbereich und bei den Briefdienstleistungen sind es über drei Millionen Beschäftigte, die in den Schutz von Mindestlöhnen kommen. Die bereits bewährte Sicherungslinie ist eine Lohnuntergrenze, die das Lohndumping verhindert und die Arbeitsplätze sichert. Löhne dürfen nicht als Kostenfaktor eingesetzt werden. Der Wettbewerb darf nicht auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen werden. Anständige Arbeit muss auch anständig bezahlt werden. Die Menschen haben zurecht Anspruch auf diese Anerkennung und auf faire Bezahlung. Hier darf der Staat nicht tatenlos zusehen, sondern muss handeln. Es ist gut, dass die Menschen von den verabschiedeten Gesetzen profitieren.


Quelle: Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion vom 21. Januar 2009

Schlagworte zu diesem Beitrag: Mindestlohn, Arbeitnehmerentsendegesetz
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 14.04.2009

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 28.03.2024