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Verlässliche Bildungsförderung für Erwachsene noch in dieser Legislatur auf den Weg bringen

Der Bundestag wolle beschließen:


I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die veränderten Rahmenbedingungen des gesellschaftlichen Zusammenlebens und der Arbeitswelt stellen neue Anforderungen an Bildung, Weiterbildung und lebenslanges Lernen. Immer weniger Arbeitsplätze stehen An- und Ungelernten offen, die Anforderungen an die berufliche Aus- und Fortbildung steigen und in vielen Branchen gewinnt die Hochschulbildung an Bedeutung. Um hierauf zu reagieren und die weitere Entwicklung zu gestalten steht die Politik vor der Herausforderung, allen Menschen in allen Lebensphasen einen Zugang zu all- gemeiner und beruflicher Aus-, Fort- und Weiterbildung zu ermöglichen.

Doch die Weiterbildungsbeteiligung in Deutschland ist nach einem nahezu kontinuierlichen Anstieg in den 1980er und 1990er Jahren seit 1997 gesunken und stagniert derzeit auf einem niedrigen Niveau (vgl. Berichtssystem Weiterbildung 2007). Die sozialen Disparitäten sind seit Jahren unverändert: Die Weiterbildungsteilnahme von Personen mit Abitur liegt bereits seit zehn Jahren doppelt so hoch wie die von Personen mit Hauptschulabschluss oder ohne Schulabschluss. Personen mit Hochschulabschluss nehmen mehr als viermal so häufig an Weiterbildungen teil wie Personen ohne Berufsabschluss (Nationaler Bildungsbericht 2008). Obwohl sowohl die Politik als auch die Wirtschaft immer wieder auf die Bedeutung lebenslangen Lernens hinweisen, sind die Ausgaben für Weiterbildungsmaßnahmen in den vergangenen Jahren teils drastisch gekürzt worden.

Die betriebliche Fortbildung bildet eine tragende Säule für wirtschaftliche Innovationen, Produktivitätsfortschritte und eine nachhaltige Unternehmensentwicklung. Die Verantwortung für diesen Bereich liegt daher in erster Linie bei den Unternehmen. Der in den vergangenen Jahren beobachtbare Rückzug der Unternehmen aus der Finanzierung von Fortbildungsmaßnahmen ist dringend umzukehren. Ein deutlich stärkeres Engagement muss auch von der Bundesagentur für Arbeit eingefordert werden. Bei der Förderung von Weiterbildung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch sind seit Mitte der 1990er Jahre und noch einmal verschärft seit der sogenannten Hartz-Gesetzgebung dramatische Einschnitte zu beobachten. Gerade vor dem Hintergrund der Finanzkrise sind Instrumente von besonderer Bedeutung, die Unternehmen fördern, die Beschäftigte weiterqualifizieren statt sie zu entlassen. Das Programm Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen (WeGebAU) wurde in der Vergangenheit kaum in Anspruch genommen und hat sich insoweit nicht bewährt. Zudem sind auch die Ausgaben der öffentlichen Haushalte für die Weiterbildungsförderung gesunken (Nationaler Bildungsbericht 2008).

Zu einer starken vierten Säule unseres Bildungssystems kann die Weiterbildung nur werden, wenn sie in allen Bereichen auf eine stabilere finanzielle Grundlage gestellt wird: durch mehr Engagement der Unternehmen in der betrieblichen Fortbildung, durch eine deutlich umfangreichere Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen durch die Bundesagentur für Arbeit sowie durch einen Aus- bau der Förderleistungen durch Bund, Länder und Kommunen.

Bund und Länder stehen in der Verantwortung, die individuelle Bildungsförderung auszubauen und auf eine neue Grundlage zu stellen. Hierbei müssen die Fortbildung im erlernten Beruf und eine Erhöhung der Professionalität der eigenen Tätigkeit gleichermaßen im Fokus stehen wie das Nachholen von Schul- oder Berufsabschlüssen und die Erschließung neuer beruflicher Perspektiven. Ein ganzheitliches und transparentes System öffentlicher Förderleistungen muss eine verlässliche Grundlage bilden für die individuelle Gestaltung von Bildungswegen. Modelle des Bildungssparens sind für eine umfassende und einkommensunabhängig tragfähige Bildungsförderung ungeeignet, da das Sparpotential vieler Haushalte längst überstrapaziert ist und gerade die Gruppe der finanziell Schlechtergestellten, deren Weiterbildungsbeteiligung am dringendsten erhöht werden muss, von dieser Art der Förderung faktisch ausgeschlossen ist.

Die formulierten Ansprüche an eine zukunftsfähige Bildungsförderung für Erwachsene lassen sich allein innerhalb des Rahmens des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) nicht verwirklichen. Ein umfassendes Konzept der Förderung der Erwachsenenbildung muss stattdessen alle Branchen abdecken und auch Qualifizierungsmaßnahmen unterhalb der Aufstiegsfortbildung, das Erwerben von Zusatzqualifikationen sowie akademische Bildungswege umfassen. Die bisher im Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) geregelte Studienförderung muss zur Verwirklichung lebenslangen Lernens unabhängig vom Alter und vom Elternhaus zugänglich werden. Es ist daher notwendig, die bis- lang zersplitterte Förderlandschaft für die Qualifizierung Erwachsener durch ein ganzheitliches System der Erwachsenenbildungsförderung zu ersetzen.


II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

dem Bundestag noch in dieser Legislatur den Entwurf für ein Erwachsenenbildungsförderungsgesetz (EBiföG) vorzulegen, das mindestens die folgenden Anforderungen erfüllt:
  1. Das EBiföG gewährleistet, dass alle Bürgerinnen und Bürger ihr Grundrecht auf Bildung im Sinne lebenslangen Lernens in allen Phasen ihres Lebens verwirklichen können.

  2. Das EBiföG schafft eine umfassende, systematische und transparente Förderstruktur für alle Ausbildungsbereiche vom Nachholen eines Schulabschlusses über die Berufsausbildung bis zum Hochschulstudium und zur beruflichen Aufstiegsfortbildung.

  3. Die Ausgestaltung des EBiföG orientiert sich am Ziel einer deutlich erhöhten Durchlässigkeit des Bildungssystems.

  4. Das EBiföG geht davon aus, dass auch junge Erwachsene als selbständige und mündige Bürgerinnen und Bürger eigenständig über ihren Bildungsweg entscheiden können. Alle Leistungen werden daher elternunabhängig gewährt und direkt an die Lernenden ausgezahlt.

  5. Das EBiföG berücksichtigt über die berufliche Aufstiegsfortbildung hinaus auch berufsübergreifende Weiterbildungsmaßnahmen und ermöglicht Beschäftigten auch im Laufe ihres Erwerbslebens berufliche Neuorientierungen.

  6. Alle Bürgerinnen und Bürger haben jederzeit Anspruch auf eine bedarfsdeckende Förderung, wenn sie außerhalb betrieblicher Ausbildungen den Abschluss einer beruflichen Erstausbildung anstreben. Die Förderung wird als Vollzuschuss gezahlt.

  7. Alle Bürgerinnen und Bürger haben unabhängig von ihrem Alter Anspruch auf eine bedarfsdeckende Förderung mindestens des Erststudiums. Die Förderung wird als Vollzuschuss gezahlt.

  8. Die Ausgestaltung der Förderung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen gewährleistet, dass Aufstiegsfortbildungen in allen Branchen für die Beschäftigten zugänglich sind.

  9. Die Förderung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen wird so ausgestaltet, dass die Fort- und Weiterbildungsbeteiligung insgesamt deutlich gesteigert werden kann und insbesondere geringer Qualifizierte und ältere Beschäftigte in deutlich stärkerem Maße teilhaben.

  10. Die Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen freier Bildungsträger wird so ausgestaltet, dass die Qualität der Bildungsmaßnahmen im Vordergrund steht und der Entstehung eines Niedriglohnsektors in der Weiterbildung entgegengewirkt wird.

Berlin, den 16. Dezember 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion


Quelle: Deutscher Bundestag Drucksache 16/11374


Schlagworte zu diesem Beitrag: Ältere Beschäftigte
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 14.04.2009

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 29.03.2024