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Kosten für Kurzarbeit, Qualifizierung und Arbeitslosigkeit in den Jahren 2009/2010

Vorbemerkung der Fragesteller

Bislang hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) in ihrem Haushalt für das Jahr 2009 300 Mio. Euro für die Zahlung von Kurzarbeitergeld vorgesehen. BA-Vorstand Frank-JürgenWeise schätzt aktuell allerdings, dass der Anstieg der Kurzarbeit tatsächlich bis zu 1,6 Mrd. Euro kosten wird (Süddeutsche Zeitung vom 4. Februar 2009). Darüber hinaus rechnet die Bundesregierung damit, dass allein die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge, die Bestandteil des Konjunkturpaketes II sind, die BA in den Jahren 2009 und 2010 2,1 Mrd. Euro mehr kosten wird (Handelsblatt vom 15. Januar 2009).

Im Januar wurde bereits für knapp 300.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Kurzarbeit aus konjunkturellen Gründen beantragt. Die BA rechnet für 2009 damit, dass diese Zahl weiter stark ansteigen wird (Presse Info 007 der BA vom 29. Januar 2009).

Mit den verschiedenen anderen Maßnahmen des Konjunkturpaketes II kommen weitere Ausgaben auf die BA zu. Ungeachtet dessen wurde im Dezember 2008 der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung auf 2,8 Prozent gesenkt und im Rahmen des Konjunkturpaketes II nun mit einer Garantie versehen. Die BA rechnete bei diesem Beitragssatz für 2009 mit einem Defizit von 5,9 Mrd. Euro (dpa-Meldung vom 5. Januar 2009), stagnierende Arbeitslosenzahlen vorausgesetzt. BA-Vorstand Frank-Jürgen Weise erwartet aber mittlerweile für 2009 im Jahresdurchschnitt 250.000 Arbeitslose mehr, wenn die Konjunktur um rund zwei Prozent einbricht. Bei einem Einbruch um etwa vier Prozent könnten auch 500.000 bis 700.000 mehr Menschen arbeitslos werden (Süddeutsche Zeitung vom 4. Februar 2009). Aktuell rechnet die BA mit einem operativen Verlust von rund 10 Mrd. Euro im Jahr 2009 (dpa-Meldung vom 5. Februar 2009).

Vor diesem Hintergrund stellen sich Fragen nach den Kosten, die mit einer stärkeren Nutzung des Instruments Kurzarbeit, von Qualifizierungsmaßnahmen sowie mit steigenden Arbeitslosenzahlen einhergehen, und nach deren Auswirkungen auf die Finanzsituation der BA.


Frage 1. Welche Annahmen bezüglich der Anzahl von Kurzarbeitern, des durchschnittlichen Arbeitsausfalls und der Dauer der Kurzarbeit liegen der Schätzung von zusätzlichen Kosten in Höhe 2,1 Mrd. Euro für die teilweise/ganze Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen in den Jahren 2009 und 2010 zugrunde?

Antwort der Bundesregierung

Der Entwurf zum Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland (Bundestagsdrucksache 16/11740) beziffert die finanziellen Auswirkungen der befristeten gesetzlichen Änderungen im Bereich der Kurzarbeit auf insgesamt 2,3 Mrd. Euro für die Jahre 2009 und 2010. Dies umfasst die Erstattung der hälftigen Sozialversicherungsbeiträge bei Kurzarbeit, die Erstattung der vollen Sozialversicherungsbeiträge bei Kurzarbeit für Zeiten der Teilnahme an beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen sowie die Auswirkungen der veränderten Voraussetzungen für Kurzarbeit. Die Schätzung beruht auf der Annahme, dass es in den Jahren 2009 und 2010 im Jahresdurchschnitt jeweils rund 250.000 Kurzarbeiter mit einem durchschnittlichen Arbeitsausfall von 75 Prozent geben wird. Über die Dauer der Kurzarbeit wurde keine Annahme getroffen.


Frage 2. Entsprechen diese Annahmen den aktuellen Schätzungen der Bundesregierung über den Anstieg der Kurzarbeit im Jahr 2009?

Wenn nein, wie hoch beziffert die Bundesregierung diese?

Wie hoch schätzt die Bundesregierung darüber hinaus den Anstieg der Arbeitslosigkeit für dieses Jahr ein?

Auf welcher Grundlage erfolgen diese Schätzungen?

Antwort der Bundesregierung

Diese Annahmen sind kompatibel mit den aktuellen Schätzungen der Bundesregierung zur Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt. Auf der Grundlage der Annahmen des Jahreswirtschaftsberichtes 2009 erwartet die Bundesregierung einen Anstieg der Arbeitslosigkeit im Jahr 2009 um 250.000 auf jahresdurchschnittlich 3,52 Millionen Arbeitslose.


Frage 3. Wie hoch wären, die Annahmen aus Frage 1 vorausgesetzt, darüber hinaus die eigentlichen Kosten für die Zahlung von Kurzarbeitergeld im Jahr 2009 und im Jahr 2010, die bei der Berechnung von Mehrausgaben in Höhe von 2,1 Mrd. noch nicht berücksichtigt sind?

Frage 4. Von wie vielen Kurzarbeitern ist die BA bei der Berechnung ihres entsprechenden Haushaltstitels in Höhe von 300 Mio. Euro ursprünglich ausgegangen?

Von wie vielen geht sie nun aus, wenn sie die Kosten für Kurzarbeit mit 1,6 Mrd. Euro beziffert?

Antwort der Bundesregierung

Im ursprünglichen Haushaltsansatz (300 Mio. Euro) für Kurzarbeitergeld ist von jahresdurchschnittlich 83.300 Leistungsbeziehern ausgegangen worden. Es wurde angenommen, dass die Leistungsbezieher im Zeitraum des Leistungsbezugs einen durchschnittlichen Arbeitsausfall von 33 Prozent bis 39 Prozent vorweisen. Diese Annahme entsprach weitestgehend einer Fortschreibung der Daten aus dem Jahr 2008, die zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung zur Verfügung standen.

Die im Nachtragshaushalt der Bundesagentur für Arbeit (BA) vom 13. Februar 2009 angesetzten Kosten für konjunkturelles Kurzarbeitergeld von 2,1 Mrd. Euro inkl. Sozialversicherungsbeiträgen sind auf der Basis von jahresdurchschnittlich 260.000 Leistungsbeziehern in 2009 kalkuliert. Da die Leistungsbezieherzahl stark schwankt, ist selbst bei zwischenzeitlich sehr hohen Antragsund Bewilligungszahlen hiermit viel Spielraum geschaffen worden. Zudem ist in diesem Betrag ein durchschnittlicher Arbeitsausfall während des Leistungsbezugs von knapp 60 Prozent zugrunde gelegt.

Der Haushalt der BA sieht unter anderem die Deckungsfähigkeit zwischen der Leistung für Kurzarbeitergeld und dem Arbeitslosengeld vor. Für das Jahr 2010 können für den Haushaltsansatz der BA noch keine Aussagen getroffen werden, hier muss die Entwicklung im Jahr 2009 beobachtet werden.


Frage 5. Wie hoch wären die Kosten der BA für Kurzarbeit (Kurzarbeitergeld plus Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge), wenn die Zahl der Kurzarbeiter 2009 erheblich steigen würde (bitte für den Bereich zwischen 300.000 und 1.300.000 Kurzarbeitern im Jahresdurchschnitt die jeweiligen Kosten im Intervall von 100.000 einzeln angeben; bitte einen zu benennenden geschätzten durchschnittlichen Arbeitsausfall und eine zu benennende geschätzte Dauer der Kurzarbeit zugrunde legen)?

Antwort der Bundesregierung

Vereinfacht ausgedrückt verursachen nach den Annahmen der BA 100.000 Leistungsbezieher des konjunkturellen Kurzarbeitergeldes, die während des Leistungsbezuges einen Arbeitsausfall von knapp 60 Prozent aufweisen, knapp 810 Mio. Euro Kosten inkl. der Ausgaben für Sozialversicherungsbeiträge, die die BA zu tragen hätte. Diese Überschlagsrechnung ist jedoch nur sehr begrenzt aussagekräftig, da nicht vorhersehbar ist, wie sich Arbeitsausfall, Dauer der Kurzarbeit sowie die teilweise/vollständige Erstattungspflicht für Sozialversicherungsbeiträge durch die BA bei einem Anstieg der Leistungsbezieherzahlen entwickeln. Schon in der Vergangenheit zeigte sich, dass sich die Parameter rund um den Bezug von Kurzarbeit sehr rasch verändern. Hinzu kommt, dass die Kosten der BA für Kurzarbeit teilweise verzögert entstehen, da Erstattungsanträge der Arbeitgeber nicht stichtagsgenau gestellt werden. Von der Kostenseite her ist also eine Zuordnung von Kosten für Kurzarbeit nicht korrespondierend mit dem tatsächlichen Bestand an Leistungsbeziehern.


Frage 6. Wie hoch wären die Mehrausgaben für die BA, wenn die Arbeitslosigkeit im Jahr 2009 steigen würde (bitte für den Bereich von 200.000 bis 1.000.000 zusätzlichen Arbeitslosen in einem Intervall von 100.000 die jeweiligen Mehrausgaben einzeln beziffern)?

Antwort der Bundesregierung

Höhere Arbeitslosenzahlen haben mehrere Folgen für den Haushalt der BA.

Bei einem Abbau der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung reduzieren sich die Beitragseinnahmen (durchschnittlich generieren 100.000 Beitragszahler bei einem Beitragssatz von 2,8 Prozent Beiträge in Höhe von rund 80 Mio. Euro).

Die größten Mehrausgaben entstehen, wenn man – wie im Haushaltsansatz der BA – davon ausgeht, dass rund 32 Prozent (Leistungsempfängerquote) der Gesamtarbeitslosen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Bei vermehrten Zugängen besteht die Möglichkeit, dass der Anteil der Anspruchsberechtigten wächst. Dieser Effekt ist aber kaum valide abzuschätzen.

Im Haushalt der BA wird im Jahr 2009 von einem durchschnittlichen (rein rechnerischen) Leistungssatz pro Leistungsbezieher und Monat von rund 1 290 Euro ausgegangen. Demzufolge hätten 100.000 Arbeitslose mehr im Jahresdurchschnitt (bei einer Leistungsempfängerquote von 32 Prozent) Mehrausgaben beim Arbeitslosengeld von knapp 500 Mio. Euro zur Folge.

Hinzu kommen Mehrausgaben im Bereich der Arbeitsförderung, unter anderem für die Vermittlung und Qualifizierung. Die hier entstehenden Mehrausgaben sind nicht zu beziffern. In 2009 werden im BA-Haushalt (einschl. Nachtrag) über 15 Mrd. Euro für Eingliederungsleistungen und Sonstige Leistungen der aktiven Arbeitsförderung bereitgestellt.


Frage 7. Wie würden sich, unter Berücksichtigung der durch das Konjunkturpaket II zusätzlich für die BA anfallenden Mehrausgaben, die verschiedenen Szenarien bezogen auf steigende Kurzarbeiter- und Arbeitslosenzahlen insgesamt auf die Finanzsituation der BA im Jahr 2009 auswirken?

Wie hoch würde jeweils das Defizit ausfallen?

Antwort der Bundesregierung

Vor dem Hintergrund der konjunkturellen Entwicklung und der BA-relevanten Auswirkungen des Konjunkturpakets II hat die BA am 13. Februar 2009 einen Nachtragshaushalt für 2009 aufgestellt. Insgesamt verschlechtert sich mit dem Nachtragshaushalt der Saldo von Ausgaben und Einnahmen um rund 5 Mrd. Euro auf ein operatives Defizit von nun insgesamt minus 10,9 Milliarden Euro, das jedoch aus den Rücklagen der BA in Höhe von 16,7 Mrd. Euro zum Ende des Jahres 2008 finanziert werden kann. Hauptursächlich für die Verschlechterung des Ergebnisses sind insbesondere voraussichtliche Mehrausgaben beim Arbeitslosengeld und beim Kurzarbeitergeld in Höhe von jeweils plus 1,8 Mrd. Euro. Darüber hinaus gibt es Änderungen im Bereich der Eingliederungsleistungen (plus 810 Millionen Euro), durch eine Verstärkung des Personals der Bundesagentur (5.000 Stellen für beide Rechtskreise; saldenwirksam für die BA: rund 200 Mio. Euro), durch die Erhöhung des Eingliederungsbeitrages der BA an den Bund (plus 166 Mio. Euro) sowie durch Einnahmeneinbußen durch sinkende sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (rund minus 190 Mio. Euro). Es wurden die ökonomischen Eckwerte des Jahreswirtschaftsberichts 2009 zugrunde gelegt.

Stärkere finanzielle Folgen als das Konjunkturpaket II hat die konjunkturelle Entwicklung selbst, die die Finanzen der BA zusätzlich belasten wird. Bei real schrumpfendem Bruttoinlandsprodukt dürfte ab einer gewissen Größenordnung sozialversicherungspflichtige Beschäftigung abgebaut werden, das bedeutet sinkende Beitragseinnahmen. Gleichzeitig geht ein größerer Teil der freigesetzten Arbeitskräfte als bisher in Arbeitslosigkeit, mit den in der Antwort auf Frage 6 genannten Auswirkungen. Insofern ist die Arbeitslosenversicherung konjunkturabhängiger als alle anderen Sozialversicherungen.

Die Maßnahmen des Konjunkturpakets II haben zum großen Teil die Funktion, Beschäftigung zu erhalten und somit Arbeitslosigkeit soweit wie möglich zu verhindern. Sie entlasten die BA finanziell.


Frage 8. Wie bewertet die Bundesregierung angesichts der real steigenden Kurzarbeiter- und Arbeitslosenzahlen sowie der weiteren zusätzlichen Kosten für die BA aufgrund des zweiten Konjunkturpaketes die Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung auf 2,8 Prozent?

Ist die BA angesichts der Krise und ihrer möglichen Auswirkungen nach Ansicht der Bundesregierung finanziell ausreichend handlungsfähig?

Antwort der Bundesregierung

Die bis Ende 2010 befristete Senkung des Beitragssatzes auf 2,8 Prozent ist sinnvoll. Durch die antizyklische Senkung des Beitragssatzes werden die Beitragszahlenden entlastet und es werden Impulse für den Erhalt und die Schaffung neuer sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse gesetzt.

Die BA ist auch bei steigenden Kurzarbeiter- und Arbeitslosenzahlen handlungsfähig und in der Lage, die erforderliche aktive Arbeitsförderung zu leisten. Die finanzielle Handlungsfähigkeit wird im Jahr 2009 durch die laufenden Einnahmen und die Rücklage der BA sichergestellt. Falls die Ausgaben die Einnahmen und die Rücklage der BA übersteigen, leistet der Bund der Bundesagentur für Arbeit gemäß Â§ 364 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) Liquiditätshilfe in Form eines zinslosen Darlehens. Durch die mit dem Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität geschaffene Regelung zur Stundung des Darlehens beginnt die BA erst dann mit der Tilgung, wenn sie in einem Jahr einen Überschuss erwirtschaftet hat. Der Bundestag hat das Gesetz am 13. Februar 2009 beschlossen, der Bundesrat hat am 20. Februar 2009 zugestimmt.


Frage 9. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die finanziellen Auswirkungen steigender Kurzarbeiterzahlen auf die Rentenversicherungsträger?

Wie wirkt sich der von der Bundesregierung prognostizierte Anstieg der Kurzarbeiterzahlen konkret auf die Finanzsituation der Rentenversicherungsträger aus?

Und wie wirkt sich die Kurzarbeit auf die zukünftigen Rentenbezüge aus?

Antwort der Bundesregierung

Bei Kurzarbeit werden für das verminderte Arbeitsentgelt weiterhin Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt, die vom Arbeitgeber und von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern jeweils zur Hälfte zu tragen sind. Zusätzlich werden auf Grundlage von 80 Prozent des „Entgeltausfalls“ (Differenz zwischen dem Sollentgelt und dem Istentgelt) Beiträge erbracht, die bisher vom Arbeitgeber alleine getragen werden. Im Rahmen des Gesetzes zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland werden Arbeitgebern bis zum 31. Dezember 2010 befristet auf Antrag 50 Prozent (bei einer Teilnahme der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an bestimmten Qualifizierungsmaßnahmen 100 Prozent) der allein zu tragenden Beiträge von der BA in pauschalierter Form erstattet.

Die finanziellen Folgen für die Rentenversicherung hängen somit nicht nur von der Anzahl der von Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ab, sondern auch von deren Arbeitsentgelt, dem Umfang des Entgeltausfalls sowie der Dauer der Kurzarbeit.

Auch die Auswirkungen auf die künftige Rentenhöhe hängen vom Arbeitsentgelt einer jeden Arbeitnehmerin und eines jeden Arbeitnehmers sowie seinem Entgeltausfall durch Kurzarbeit und der individuellen Dauer der Kurzarbeit ab.


Frage 10. Welchen prozentualen Umfang der verschiedenen Arten von Qualifizierungsmaßnahmen (kurzfristig, längerfristig ab 6 Monate sowie für Langzeitarbeitslose und Arbeitsuchende ohne Berufsabschluss) erwartet die Bundesregierung im Rahmen des Konjunkturpakets II für 2009 und 2010?

Antwort der Bundesregierung

Im Rahmen des Konjunkturpakets II wurden gezielt die Förderungsmöglichkeiten für beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erweitert. Nunmehr können unabhängig vom Lebensalter und der Betriebsgröße auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch die Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden, deren Berufsausbildung und letzte mit öffentlichen Mitteln geförderte Weiterbildung vier Jahre oder länger zurückliegen. Außerdem wurde die Möglichkeit geschaffen, Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer bei Wiedereinstellung im Leiharbeitsunternehmen gezielt zu qualifizieren. Qualifizierungen richten sich dabei am individuellen Bedarf und an den konkret am Arbeitsplatz bzw. an den während der Kurzarbeit realisierbaren Möglichkeiten aus. Ex ante ist vor diesem Hintergrund keine Quantifizierung der verschiedenen Arten von Qualifizierungsmaßnahmen möglich. Aufgrund des Personenkreises kann nach Einschätzung der BA jedoch davon ausgegangen werden, dass der Bereich der Anpassungsqualifizierungen (in der Regel bis zu zwölf Monaten) überwiegen wird.


Frage 11. Wie schätzt die Bundesregierung die Situation hinsichtlich ausreichender Weiterbildungs- und Qualifizierungskapazitäten (Zahl und Art der Träger) sowie einer ausreichenden Personaldecke in diesen Einrichtungen im Hinblick auf den Umfang der von der Bundesregierung angestrebten Zielstellungen ein?

Antwort der Bundesregierung

Zur Zeit sind über 3 500 zertifizierte Bildungsträger mit einem umfangreichen Angebotsportfolio auf dem Bildungsmarkt tätig, die nach der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) zertifizierte Bildungsangebote vorhalten. Wie schon in der Vergangenheit werden sich die Bildungsanbieter in kurzer Zeit auf neue Anforderungen einstellen. Die Bundesregierung geht daher davon aus, dass die Erreichung des angestrebten Ziels einer höheren Weiterbildungsbeteiligung beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufgrund ausreichender Weiterbildungs- und Qualifizierungskapazitäten auf der Anbieterseite nicht gefährdet wird.


Frage 12. Um welche konkreten Programme der Bundesagentur für Arbeit sowie anderer Qualifizierungsträger (Zahl der Programme, Zahl der beteiligten Personen, Hauptinhalte der Programme bitte nach BA sowie anderen Trägern aufschlüsseln) handelt es sich im Rahmen des Konjunkturpakets II nach den bisher vorliegenden Erkenntnissen der Bundesregierung?

Antwort der Bundesregierung

Die Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen des Konjunkturpakets II bedienen sich verschiedener Instrumente:

Die Förderung der beruflichen Weiterbildung von beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern war bisher auf von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss und ältere Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Unternehmen begrenzt. Sie wurde im Rahmen des Konjunkturpakets II auf alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erweitert, deren Berufsausbildung und letzte Weiterbildung schon längere Zeit zurückliegen. Damit wurde auch der Anwendungsbereich des WeGebAU-Programmes der BA erweitert, das bisher Der Weiterbildung von gering qualifizierten und älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern diente. Außerdem können Bildungsgutscheine zukünftig auch bei Wiedereinstellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der Leiharbeit für Qualifizierungsmaßnahmen ausgegeben werden.

Darüber hinaus können seit Januar 2009 berufliche Weiterbildungsmaßnahmen für Bezieher von Kurzarbeitergeld aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) über die Bundesagentur für Arbeit bezuschusst werden.


Quelle: Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE, Bundestagsdrucksache 16/12248 vom 13.03.2009


Schlagworte zu diesem Beitrag: Berufliche Weiterbildung, Öffentliche Beschäftigungspolitik
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 22.05.2009

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 28.03.2024