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IG Metall schließt Tarifvertrag "Zukunft in Bildung" ab

Tarifvertrag Zukunft in Bildung kommt im Juli - Angesparte Arbeitszeit zur Weiterbildung nutzen

Die IG Metall-Tarifkommission für die Metallindustrie NRW hat grünes Licht für den Abschluss eines Tarifvertrags zur Weiterbildung gegeben. Die Kommissionsmitglieder akzeptierten jetzt in Sprockhövel die mit dem NRW-Arbeitgeberverband abgestimmten Eckpunkte des neuen Tarifvertrags "Zukunft in Bildung" (TV ZiB). Er soll im Juli dieses Jahres in Kraft treten.

Die Tarifvertragsparteien hatten sich schon beim Tarifabschluss Mitte Februar grundsätzlich auf den geplanten TV ZiB verständigt. Er sieht eine Bildungsteilzeit vor - eine interessante Möglichkeit für Auszubildende, Arbeit und Qualifizierung zu verbinden: Wer zwei Jahre lang Einkommen anspart, kann im dritten Jahr eine bezahlte Weiterbildung absolvieren und anschließend für ein weiteres Jahr in seinen Betrieb zurückkehren.

Sobald ein Azubi von seinem Arbeitgeber die Mitteilung erhalten hat, dass er für mindestens zwölf Monate übernommen wird, kann er den Wunsch äußern, sich weiterzubilden. Das bedeutet, dass er trotz voller Arbeitszeit nur zwei Drittel seines Einkommens erhält. Das restliche Drittel spart der Arbeitgeber für ihn an.

Wird das Arbeitsverhältnis nach dem ersten Jahr zwecks Weiterbildung verlängert, wird das Guthaben der ersten zwölf Monate nicht ausgezahlt. Die Ansparphase verlängert sich stattdessen um weitere zwölf Monate. In dieser Zeit weist der Beschäftigte seinem Arbeitgeber eine Bildungsmaßnahme nach, die betriebsnah und fachbezogen sein soll. Erfolgt kein Nachweis, wird das Geld ausgezahlt und der Arbeitsvertrag beendet. Liegt jedoch der Nachweis einer geplante Qualifizierung vor, muss der Arbeitgeber den Beschäftigten im dritten Jahr von der Arbeit freistellen - unter Fortzahlung von zwei Dritteln des Entgelts.

Die Bildungsmaßnahme muss mindestens sechs Monate dauern. In dieser Zeit kann beispielsweise ein Schulabschluss nachgeholt, eine Meisterschule besucht oder eine Weiterbildung zum Fremdsprachenkorrespondenten absolviert werden. Zur Synchronisation von Freistellung und Maßnahmenbeginn können auch andere Anspar- und Freistellungsmodelle vereinbart werden.

Sobald die Bildungsmaßnahme erfolgreich beendet worden ist, wird das Arbeitsverhältnis erneut um zwölf auf dann insgesamt 48 Monate verlängert. Der Beschäftigte kehrt im vierten Jahr auf seinen alten Arbeitsplatz zurück, erhält dann sein volles Entgelt.

Während der Bildungsteilzeit ist eine betriebsbedingte Kündigung ausgeschlossen. Das Guthaben des Beschäftigten muss im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers geschützt sein.


Quelle: WAP, Homepage der IG Metall

Schlagworte zu diesem Beitrag: Betriebliche Weiterbildung, Berufliche Weiterbildung
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 08.06.2010

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 28.03.2024