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DGB-Vorschläge zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente

Qualität der Arbeitsförderung verbessern

Instrumentenreform und gewerkschaftliches Grundverständnis von Arbeitsförderung

Die Regierungskoalition hat im Koalitionsvertrag vereinbart, die arbeitsmarktpolitischen Instrumente deutlich zu reduzieren. Den vor Ort Handelnden soll ein größerer Ermessensspielraum eingeräumt werden, in Kombination mit einem „wirksamen Controlling“.

Die sogenannte Instrumentenreform soll im ersten Halbjahr 2011 – nach Abschluss der Hartz-IV-Novellierung – in Angriff genommen werden. Die Wirkung der Instrumente soll erhöht, gleichzeitig aber deren Kosten reduziert werden, um die in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehenen Einsparungen zu erzielen. Durch die im Vermittlungsverfahren zu den Hartz IV-Regelsätzen gefundene „Lösung“, die Kommunen bei der Grundsicherung für Ältere auf Kosten der Arbeitslosenversicherung zu entlasten, wird der finanzielle Druck noch weiter zunehmen. Unter diesen Vorzeichen die Qualität der Instrumente zu steigern, ist eine enorme Herausforderung.

Von gewerkschaftlicher Seite ist die Arbeitsmarktpolitik der vergangenen Jahre immer wieder kritisiert worden. Im Zentrum der Kritik standen arbeitsmarktpolitische Kürzungen, der Abbau von Rechtsansprüchen der Arbeitsuchenden sowie insbesondere die einseitige Konzentration der aktiven Arbeitsmarktpolitik auf eine schnelle Vermittlung. Die Förderung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit, die Nachhaltigkeit der Vermittlung, die Herstellung von Chancengleichheit und die Bemühungen um die Vermeidung unterwertiger Beschäftigung sind dagegen in den letzten Jahren vernachlässigt worden. Viel zu oft wird in Leiharbeit, befristete Beschäftigung und auch in Minijobs vermittelt.

So gesehen geht der Reformbedarf in der Arbeitsmarktpolitik weit über die Instrumentenfrage hinaus. Instrumente sind „nur“ Mittel zur Erreichung von Zielen in einem institutionellen System.

Angesichts einer Ausbreitung prekärer Beschäftigung, der demografischen Entwicklung, einem Strukturwandel am Arbeitsmarkt, sowie auch der zunehmenden Öffnung der europäischen Arbeitsmärkte ist eine Debatte über die Grundausrichtung der Arbeitsmarktpolitik notwendig.

Wir kritisieren vor diesem Hintergrund, dass nach der Planung der Regierungskoalition offensichtlich weder Ziele noch Systemfragen in der anstehenden Reform thematisiert werden. Dringender Reformbedarf bei den Zielen besteht gerade in der Vermeidung von unterwertiger oder gar prekärer Beschäftigung.

Systematische Fehler bestehen insbesondere in der Spaltung der Arbeitsmarktpolitik in zwei Rechtskreise mit unterschiedlicher Steuerung, Finanzierung und Administration, die zu Recht in der Evaluation der Hartz-Gesetze als „Achillesferse der deutschen Arbeitsmarktpolitik“ bezeichnet wurden und schnell zur Benachteiligung von Zielgruppen führen kann.

Wir nehmen die seitens der Bundesregierung geplante Instrumentenreform zum Anlass, um in diesem Positionspapier unser Grundverständnis und unsere gewerkschaftlichen Anforderungen an eine Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente zu beschreiben. Wir formulieren Eckpunkte für die gesetzliche Überarbeitung des Arbeitsmarktinstrumentariums.

Diese Vorschläge richten sich auf aktive Maßnahmen. Fragen der Leistungshöhe und Leistungsvoraussetzungen werden in diesem Zusammenhang nicht thematisiert, auch wenn hier gleichfalls Handlungsbedarf besteht. Wir setzen bei unseren Vorschlägen nicht nur auf die “bewährten” Instrumente, sondern wollen als systematischen Bestandteil einer modernen Arbeitsmarktpolitik nach neuen Wegen suchen. Dazu ist ein offener, zielorientierter Dialog mit den beteiligten Partnern notwendig.

Aktive Arbeitsmarktpolitik (Arbeitsförderung) ist ein wichtiger Teil von Beschäftigungspolitik, die wiederum als möglichst ganzheitliche Sozial-, Wirtschafts- und Finanzpolitik zu verstehen ist.

Die Arbeitsförderung muss dazu beizutragen,
  • einen hohen Beschäftigungsstand zu erreichen und zu sichern sowie die Beschäftigungsstruktur beständig zu verbessern. Damit ist auch die Frage der Qualität von Arbeit angesprochen. Aktive Arbeitsmarktpolitik muss dazu beitragen, das qualitative Beschäftigungsniveau zu sichern und zu verbessern;

  • dem Entstehen von Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken, die Dauer von Arbeitslosigkeit zu verkürzen und den Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu unterstützen. Um Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken, sollen insbesondere individuelle Kompetenzen und Fähigkeiten erweitert werden;

  • die berufliche Situation von Frauen zu verbessern. Die Gleichstellung von Frauen und Männern muss ein durchgängiges Prinzip der Arbeitsförderung werden.

Dieses Grundverständnis leiten wir aus dem Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes und der Zielsetzung des SGB III ab.

Angesichts der Ausbreitung prekärer Beschäftigung sowie der demografischen und strukturellen Transformationen am Arbeitsmarkt gehören zu den Herausforderungen der Arbeitsmarktpolitik aktuell insbesondere: die Vermeidung von Prekarität und Armut für Beschäftigte und Arbeitslose, die Sicherung des Fachkräftebedarfs und die Vermeidung von unterwertiger Beschäftigung sowie die Flankierung des demografischen und strukturellen Wandels.


Quelle: Stellungnahme des DGB zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente, Arbeitsmarkt aktuell Nr. 4, April 2011

Sie können die vollständige Stellungnahme des DGB hier als pdf-Datei herunterladen.


Verweise zu diesem Artikel:
Schlagworte zu diesem Beitrag: Berufliche Weiterbildung, Ausbildung, Öffentliche Beschäftigungspolitik
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 03.04.2011

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 28.03.2024