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Tarifverträge bei allen freien Trägern von Bildungs- und Sozialarbeit durchsetzen!

13 Frankfurter Betriebsräte organisieren nun schon wiederholt gemeinsame öffentliche Aktionen unter der Forderung: TVöD jetzt – kein Lohndumping mit öffentlichen Mitteln! Denn nur bei 16 der 112 in Frankfurt aktiven Träger gibt es tarifvertragliche Regelungen. Die deutlich sichtbare Bewegung der Beschäftigten in der Frankfurter Bildungs- und Sozialszene erreichte ein erstes Zugeständnis.

Die Koalition aus CDU und Grünen verabschiedete mehrheitlich in der Stadtverordnetenversammlung eine Tariftreueerklärung, die sicherstellt, dass
„Menschen, die im Rahmen von Leistungsvereinbarungen Aufgaben für die Stadt Frankfurt am Main durchführen, erhalten eine faire Bezahlung. Träger können darauf vertrauen, dass die Stadt Frankfurt am Main für gute Arbeit auch angemessen zahlt. Daher müssen Leistungsvereinbarungen auskömmlich für die Träger sein, wie dies bisher auch der Fall ist.

Die Tarifautonomie von Arbeitgebern und Arbeitnehmern ist zu respektieren. Auch wenn Träger und Gewerkschaften vom Flächentarifvertrag abweichende Tarifverträge haben oder wenn kleine Träger keinem Arbeitgeberverband angehören und analog eines Tarifvertrages zahlen, ist dies zu akzeptieren.

Es ist auch zu respektieren, dass Gewerkschaften und Betriebsräte dabei nicht in ihren Rechten beschnitten werden.

Der Magistrat wird daher beauftragt:

1. Leistungsvereinbarungen so abzuschließen, dass die Personalkostenkalkulation auf den im jeweiligen Geschäftsfeld gültigen Tarifvertrag beruhen. Hierbei sind auch Haustarifverträge zu berücksichtigen.

2. Von den Trägern ist eine Erklärung einzufordern, dass die in den Ausschreibungen und Leistungsvereinbarungen angegebenen Tarife oder tarifnahe Bezahlung an die Beschäftigten gezahlt werden.“


Verweise zu diesem Artikel:
Schlagworte zu diesem Beitrag: Öffentliche Beschäftigungspolitik
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 30.03.2012

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 28.03.2024