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Allgemeinbildung muss steuerfrei bleiben!

Hände weg von der Umsatzsteuerbefreiung der allgemeinen und politischen Weiterbildung, Herr Scholz!

Die Volkshochschulen in Deutschland befürchten eine stärkere steuerliche Belastung der allgemeinen Weiterbildung in erheblichem Ausmaße. Sie werten die Neufassung des Umsatzsteuergesetzes als schweren Schlag gegen alle bildungspolitischen Absichtserklärungen der Bundesregierung, die Chancengerechtigkeit durch ein offenes, allen Bevölkerungsgruppen zugängliches System des lebenslangen Lernens zu verbessern.

„Wir alle müssen fortwährend bereit sein, Neues zu lernen, um die Welt um uns herum zu verstehen und um mit der gesellschaftlichen Entwicklung Schritt zu halten“, sagt der Vorsitzende des Deutschen Volkshochschul-Verbandes (DVV), Martin Rabanus. „Den Menschen, die sich dieser Herausforderung stellen wollen, tiefer in die Tasche zu greifen, ist absolut kontraproduktiv.“

Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf auf den parlamentarischen Weg gebracht, der die Richtlinien für eine Steuerbefreiung von Weiterbildung verschärft. Sicher von der Umsatzsteuer befreit sind demnach in Zukunft nur noch solche Kurse, die beruflich unmittelbar verwertbar sind oder der Sphäre des Schul- und Hochschulunterrichts zugeordnet werden können. Je nach Auslegung der Steuerbehörden könnten viele allgemeinbildende Kurse künftig als reine Freizeitgestaltung gelten und steuerlich belastet werden. „Volkshochschulen könnten gezwungen sein, die Kursgebühren entsprechend anzuheben“, erklärt der DVV-Vorsitzende. Die Verteuerung der Weiterbildung treffe vor allem Einkommensschwache, die sich vielfach ohnehin abgehängt fühlen.

Bei strenger Auslegung des Kriteriums der beruflichen Verwertbarkeit könnten leicht rund zwei Millionen vhs-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer erheblich stärker zur Kasse gebeten werden, nämlich beispielsweise jene, die Bildungsangebote zur Förderung ihrer Gesundheit besuchen, wenn nicht anerkannt wird, dass solche Kurse mittelbar auch die berufliche Leistungsfähigkeit stärken. Aus Sicht der Volkshochschulen ist eine Trennung von beruflicher und allgemeiner Weiterbildung längst überholt und in der Praxis kaum möglich.

Auch Hunderttausenden Teilnehmerinnen und Teilnehmern politischer Weiterbildungsangebote könnten höhere Kursgebühren drohen, wenn man ihren Kursbesuch als reines Privatinteresse einstuft und die Qualifizierung für mehr gesellschaftliche Mitwirkung, für ehrenamtliches Engagement und damit für die Stärkung des Gemeinwesens vor Ort nicht als umsatzsteuerbefreiendes Kriterium wertet. „Vor dem Hintergrund zunehmender politischer Polarisierung und des Erstarkens populistischer Strömungen halten Volkshochschulen eine stärkere Förderung politischer Aufklärung und des zivilgesellschaftlichen Engagements für dringend geboten“, betont Rabanus. „Es ist schon jetzt schwer genug, Menschen für Angebote der politischen Bildung zu gewinnen. Diese auch noch zu besteuern, wäre absurd.“

Weil auch Rentnerinnen und Rentner künftig zur Kasse gebeten werden könnten, weil sie nicht mehr aktiv im Erwerbsleben stehen, besteht die Gefahr, dass sich auch die digitale Kluft in Deutschland weiter vergrößert. Dabei hatte die Bundesregierung noch im Koalitionsvertrag erklärt: „Wir lassen ältere Menschen bei der Digitalisierung nicht allein.“

Der Deutsche Volkshochschul-Verband (DVV) in Bonn ist der Dachverband der rund 900 Volkshochschulen in Deutschland. Mit rund 700.000 Veranstaltungen und rund neun Millionen Teilnahmen pro Jahr sind die Volkshochschulen der bundesweit größte Anbieter allgemeiner Weiterbildung. Volkshochschulen arbeiten gemeinwohlorientiert und mittelbar oder unmittelbar in kommunaler Trägerschaft.


Stellungnahme der Öffentliche Weiterbildungsträger zur Umsatzsteuerregelung

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Volkshochschulverbands vom 29. August 2019

Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 13.09.2019

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 28.03.2024