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Hartz – das Ende der beruflichen Rehabilitation?

Die Änderung der Gesetzgebung (Hartz I bis IV) hat den Kernbereich der beruflichen Rehabilitation in Deutschland, speziell die Berufsförderungswerke, in eine existenzbedrohende Krise gebracht.

Die massiv gesunkene Zahl von Anmeldungen für berufliche Rehabilitationsleistungen Erwachsener hat bei den 28 Berufsförderungswerken zu einer wirtschaftlich bedrohlichen Situation geführt. Die Berufsförderungswerke müssen hohe Einnahmeverluste hinnehmen, die die Unternehmen an den Rand des Ruins treiben. In vielen Berufsförderungswerken mussten Massenentlassungen vorgenommen werden. Die Arbeitsplätze des restlichen Personals sind stark gefährdet.
Dies hat zur Folge, dass die Versorgungsqualität der Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation nicht mehr immer gewährleistet werden kann. Es fehlt Personal um die wichtige individuelle Betreuung zu leisten. Gerade für behinderte Menschen ist eine Betrachtung des Einzelfalles und die daraus resultierende individuelle Förderung unverzichtbar um den Anspruch auf Teilhabe umzusetzen. Die Zahl der Behinderungen nimmt nicht ab, auch wenn sie nicht immer sichtbar ist und jeder kann morgen selbst betroffen sein.
Die für behinderte Menschen so wichtige umfassende Ausbildung und Betreuung ist in Gefahr.

Die Berufsförderungswerke sind moderne soziale Dienstleistungsunternehmen, mit dem bewährten Konzept, behinderten Menschen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Um dieses Ziel zu erreichen ist neben einer umfassenden beruflichen Qualifikation auch eine soziale Eingliederung in die Gesellschaft notwendig. Dies wurde und wird in den Berufsförderungswerken mit ihren vielfältigen Diensten und unter dem Einsatz von speziellen Hilfsangeboten erreicht.
In der immer mehr wirtschaftlich ausgerichteten Gesellschaft bedürfen gerade behinderte Menschen der speziellen Versorgung. Dies bedeutet nicht nur eine spezielle Ausbildung, sondern auch den Einsatz von besonders geschultem Personal. Dies war und ist nur in den Berufsförderungswerken und den Berufsbildungswerken mit guter Fort- und Weiterbildung der Fall.

Auch die durch Hartz eingeführte Zuständigkeit der Arbeitsgemeinschaften bzw. optierenden Kommunen stellt ein großes Risiko für behinderte Menschen und die Berufsförderungswerke dar. In den ARGEn fehlen die Fachkräfte, die den Anspruch der behinderten Menschen auf eine Rehabilitationsmaßnahme kennen. Auch sind dort die Berufsförderungswerke nicht bekannt. Dies führte im Jahr 2005 dazu, dass nur ein Bruchteil der zur Verfügung stehenden Mittel für die Umschulung und Wiedereingliederung von behinderten Menschen abgerufen wurde. Es ist deshalb zu befürchten, dass die Haushaltsansätze des nächsten Jahres geringer ausfallen. Der Mangel an Fachkräften kann deshalb dazu führen, dass immer mehr behinderten Menschen die Möglichkeit der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben vorenthalten wird.

Mit dieser eingeleiteten Entwicklung ist der erst vor wenigen Jahren in das Grundgesetz Deutschlands aufgenommene Anspruch behinderter Menschen auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gefährdet. Dieser Anspruch soll jetzt über die wirtschaftliche Schiene ausgehebelt werden. Wir fordern deshalb, dass der Anspruch behinderter Menschen auf Teilhabe nicht der Haushaltslage der Sozialversicherungsträger untergeordnet werden darf.
Wenn behinderten Menschen die Chance auf eine qualifizierte berufliche Ausbildung genommen wird, so wird ihr Anspruch auf Teilhabe „ad absurdum“ geführt.

Dies muss im Sinne der Behinderten verhindert werden, denn dauerhaft beruflich wiedereingegliederte Menschen entlasten die Sozialsysteme.

Diese Resolution wurde von allen Betriebsräten und Mitarbeitervertretungen aus Berufsförderungswerken und Berufbildungswerken aus der Bundesrepublik Deutschland auf der Fortbildung am 07.11.2005 in Berlin verabschiedet.

Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 30.04.2006

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 29.03.2024