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Aus- und Weiterbildung in Teilzeit

Die Fraktion der SPD hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet:

„Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist für viele Menschen, besonders für Frauen mit Kindern, von sehr hohem Stellenwert, allerdings oft schwer umzusetzen. Seit 2005 besteht nach § 8 Berufsbildungsgesetz (BBiG) die Möglichkeit der Teilzeitausbildung für junge Mütter und Väter. Dabei gibt es zwei Varianten:
  • Teilzeitausbildung ohne Verlängerung der Ausbildungszeit. Bei dieser Variante beträgt die Arbeitszeit einschließlich des Berufsschulunterrichts mindestens 25 und maximal 30 Wochenstunden.

  • Teilzeitausbildung mit Verlängerung der Ausbildungszeit. Die Arbeitszeit beträgt dann
    einschließlich des Berufsschulunterrichts mindestens 20 Wochenstunden.

Für junge Eltern ohne Berufschulabschluss bietet eine Aus- oder Weiterbildung in Teilzeit eine realistische Möglichkeit, einen anerkannten Berufsabschluss zu erlangen und damit die Grundlage für ein auch finanziell eigenverantwortliches Leben zu schaffen.


Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:

Vorbemerkung:

Für eine betriebliche Ausbildung gilt: Gemäß Â§ 8 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. § 27b Abs. 1 Handwerksordnung (HwO) hat die zuständige Stelle/die Handwerkskammer auf gemeinsamen Antrag der Auszubildenden und Ausbildenden die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Bei berechtigtem Interesse kann sich der Antrag auch auf die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit richten (Teilzeitberufsausbildung). Gemäß Â§ 8 Abs. 2 BBiG/§ 27b Abs. 2 HwO kann die zuständige Stelle/die Handwerkskammer in Ausnahmefällen auf Antrag einer/eines Auszubildenden die Ausbildungszeit verlängern, wenn die Verlängerung erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Vor der Entscheidung ist der oder die Ausbildende zu hören.

Eine Teilzeitberufsausbildung kann damit in jedem nach dem BBiG bzw. der HwO anerkannten Beruf angestrebt werden. Ein berechtigtes Interesse besteht z. B. dann, wenn ein eigenes Kind oder eine/ein pflegebedürftige/r nahe/r Angehörige/r zu betreuen ist.

Gemäß den Empfehlungen des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung vom 27.06.2008 führt die Teilzeitberufsausbildung grundsätzlich nicht zu einer Verlängerung der kalendarischen Gesamtausbildungsdauer. Im Einzelfall kann eine verkürzte tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit aber mit einer Verlängerung der kalendarischen Ausbildung gemäß Â§ 8 Abs. 2 BBiG/§ 27b Abs. 2 HwO verbunden werden, wenn die Verlängerung erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen.

Daneben besteht die Möglichkeit, Teilzeitausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen oder – im Rahmen der beruflichen Weiterbildung – betriebliche Einzelumschulungen in Teilzeit durchzuführen. Diese Maßnahmen werden nach Maßgabe des SGB II und III von den Arbeitsagenturen gefördert.


Frage 1. Wie bewertet der Senat Aus- oder Weiterbildung in Teilzeit, um insbesondere Alleinerziehenden eine qualifizierte Berufstätigkeit zu ermöglichen?


Antwort zu Frage 1:


Der Senat begrüßt die gesetzlichen Möglichkeiten und zahlreichen Initiativen, die es insbesondere Alleinerziehenden erleichtern, eine Aus- oder Weiterbildung in Teilzeit zu absolvieren. Bundesweite Erhebungen haben gezeigt, dass die Zahl junger Mütter unter 25 Jahren in Stadtstaaten wie Hamburg, Bremen und Berlin besonders hoch ist. Viele von ihnen verfügen über keinen Ausbildungsabschluss (72 % laut Mikrozensus 2000). Elternverantwortung folgt heutzutage noch immer sehr einseitig geschlechtsspezifischen Zuschreibungen. Es sind in der Konsequenz vor allem junge Frauen, die als Mütter bzw. alleinerziehende Mütter Teilzeitmöglichkeiten in der Berufsausbildung wahrnehmen. Insbesondere vor diesem Hintergrund hat das Land Bremen bereits 2001 die Arbeitsgemeinschaft „Junge Mütter“ ins Leben gerufen, die dem Austausch von Erfahrungen und Expertisen, der Multiplikation der laufenden Praxis, der Vernetzung und dem Transfer dient. Im Rahmen des ESF-Projekts „MOSAIK“ (Förderzeitraum: 01.05.2003 bis 30.06.2006) wurden bedarfsgerechte Angebote für junge Mütter initiiert, bereits bestehende Projekte erfasst und insgesamt eine transparente Förderkette geschaffen. Die Ergebnisse fließen in die Arbeit der AG „Junge Mütter“, der Arbeitsgemeinschaften und der Agenturen für Arbeit ein.

Eine mögliche Alternative für Eltern und Alleinerziehende in Ausbildung zu einer Teilzeitregelung besteht darin, die Ausbildung durch Elternzeit gemäß Â§ 20 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz – BEEG) zu unterbrechen. Auf diese Freistellung haben erwerbstätige Eltern, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen, grundsätzlich einen Rechtsanspruch. Die Elternzeit wird auf Berufsbildungszeiten nicht angerechnet. Daraus ergibt sich eine automatische Verlängerung der Ausbildungszeit. Nach Aussage der Kammern wird diese Alternative eher genutzt als die der Teilzeitberufsausbildung.


Frage 2. Welche konkreten Möglichkeiten gib es im Land Bremen, einen anerkannten Berufsschulabschluss durch Aus- oder Weiterbildung in Teilzeit zu erlangen?

Antwort zu Frage 2:


Jeder anerkannte Ausbildungsberuf kann im Rahmen einer Teilzeitausbildung erlernt werden (vgl. § 8 Abs. 1 BBiG, § 27b Abs. 1 HwO). Die Ausbildungszeit darf nur bei der betrieblichen Ausbildung gekürzt werden, nicht bei den Berufsschulzeiten. Über die Nutzung dieses grundsätzlich immer geltenden Angebots in Bremen geben die Antworten auf Frage 3 und 4 Aufschluss.


Frage 3. In welchem Umfang, in welchen Branchen und von wem werden Aus- bzw. Weiterbildungsangebote in Teilzeit in Bremen und Bremerhaven genutzt? Bitte getrennt nach Geschlechtern und Stadtgemeinden sowie ggf. nach unterschiedlichen Ausbildungsvarianten ausweisen.

Antwort zu Frage 3:


Eine Abfrage bei den Kammern ergibt hinsichtlich einer Teilzeitausbildung im dualen System das in der folgenden Tabelle zusammengefasste Ergebnis. Da keine männlichen Auszubildenden ermittelt wurden, die das Angebot nutzen, wurde in der Darstellung auf entsprechende Spalten verzichtet:



Aus den Daten wird ersichtlich, dass die Möglichkeit einer Teilzeitausbildung ausschließlich von Frauen genutzt wird. Die Kammern gaben an, dass darunter zu einem großen Anteil junge Mütter seien.

Der Europäische Sozialfonds, der Bund und das Land Bremen finanzieren über die Agenturen für Arbeit und die Arbeitsgemeinschaften weitere Maßnahmen zur Ausbildung und Umschulung, die im Folgenden dargestellt werden. Die außerbetriebliche Maßnahme „Verkäufer/-in“ wendet sich explizit an Alleinerziehende.



Die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales fördert daneben im Rahmen des BAP die Projekte „Belem“ und „Spagat“, die explizit als Teilzeitmaßnahmen konzipiert sind. Das Projekt „Belem“ umfasst 10 Plätze und hat sich den Erwerb des Hauptschulabschlusses für junge (noch schulpflichtige) Mütter zum Ziel gesetzt. „Spagat“ bietet 12 Plätze, richtet sich ebenfalls an junge Mütter (bis 25 Jahre) und zielt auf die Vermittlung in (Teilzeit)Ausbildung durch Unterricht und Praktika.

Darüber hinaus fördert das Land über die Bremer Arbeit GmbH das Projekt „Beruf und Familie“, das sich in erster Linie an betriebliche Multiplikatorinnen wendet und eine Sensibilisierung für die Thematik „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ anstrebt. Dabei werden in Form von Pilotprojekten konkrete betriebliche Maßnahmen erprobt.

Die neben der Ausbildung im dualen System angebotenen Ausbildungsmöglichkeiten in Teilzeit werden zu einem weit überwiegenden Teil von jungen Müttern genutzt. Die Ergebnisse zeigen, dass insbesondere Büroberufe auf großen Anklang stoßen.

Dies deckt sich mit den Beobachtungen von Studien zu dieser Thematik, wonach vorzugsweise eine Teilzeitausbildung in den Berufen gewählt wird, in denen sich auch nach der Beendigung der Ausbildung eine Beschäftigung in Teilzeit anbietet. Ob dies auch bei den betrieblichen Ausbildungen zutrifft, lässt sich für Bremen auf Basis der aktuellen Datenlage nicht feststellen.


Frage 4. In welchen öffentlichen Verwaltungen und Gesellschaften im Land Bremen werden in welchem Umfang Aus- und Weiterbildung in Teilzeit angeboten, in welchem Maße werden diese Angebote genutzt, welche Möglichkeiten zur Ausweitung dieses Angebots werden gesehen, welche Probleme haben sich ggf. in der Praxis ergeben?

Antwort zu Frage 4:


Für das Land und die Stadtgemeinde Bremen sind für die Einstellung und Betreuung der Auszubildenden das Aus- und Fortbildungszentrum (AFZ) und die Ausbildungsgesellschaft Bremen (ABiG) zuständig. Beim AFZ werden derzeit 19 Auszubildende (alle weiblich) betreut, die die Möglichkeit einer Teilzeitausbildung in Anspruch nehmen. Bei der ABiG befinden sich derzeit 6 Auszubildende in Teilzeitausbildung (alle weiblich).

Eine Blitzumfrage in den ausbildenden Gesellschaften mit bremischer Mehrheitsbeteiligung hat ergeben, dass in der Bremer Arbeit GmbH eine Auszubildende sich in einer Teilzeitausbildung befindet. Weitere Teilzeitausbildungen werden in den Bremischen Gesellschaften zurzeit nicht durchgeführt.

In den Stellenausschreibungen des AFZ und der ABiG wird in der Regel explizit darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit der Teilzeitausbildung besteht. Darüber hinaus werden die in Frage kommenden Bewerber und Bewerberinnen/Auszubildenden bei Bedarf beraten und entsprechende Wünsche unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben realisiert. Die BLG LOGISTICS GROUP hat die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zum Unternehmensziel erklärt und würde die Inanspruchnahme der Teilzeitausbildung begrüßen. Auch andere Ausbildungsbetriebe unter den Beteiligungsgesellschaften können sich durchaus eine Teilzeitausbildung in ihrem Bereich vorstellen.

Eine Ausweitung des Angebots könnte durch eine engere Zusammenarbeit der Ausbildungsbetriebe mit Initiativen gelingen, die sich speziell um die betroffenen Zielgruppen kümmern. So unterhält das AFZ einen engen Kontakt zu dem Projekt „Spagat – Ausbildungsvorbereitung für junge Mütter“. Die Teilnehmerinnen dieses Projektes werden über die Ausbildungsplatzangebote des AFZ informiert.

Nennenswerte Probleme in der Praxis bei der Umsetzung der Teilzeitausbildung sind dem Senat nicht bekannt. Insbesondere der Bereich der öffentlichen Verwaltungen bietet eine Vielfalt an Ausbildungsplätzen in diversen Dienststellen und Einrichtungen und damit gute Möglichkeiten, den individuellen Arbeitszeitwünschen entgegen zu kommen.

Zu bedenken ist jedoch, dass der Wunsch nach einer Teilzeitausbildung dann an seine Grenzen stoßen kann, wenn die Berufsausbildung mit Schichtarbeit oder mit dem Besuch einer auswärtigen beruflichen Schule mit Internatsunterbringung verbunden ist. Bisher sind jedoch solche Konstellationen nicht zu verzeichnen gewesen.

Beim Magistrat der Stadt Bremerhaven erfolgte bisher keine Teilzeitausbildung. Dies resultiert u. a. daraus, dass es von Auszubildenden keine Nachfrage nach einer Teilzeitausbildung gab.

Der Magistrat hat im Rahmen eines Pilotprojektes für das Einstellungsjahr 2010 erstmals die Teilzeitausbildung für den anerkannten Ausbildungsberuf „Verwaltungsfachangestellte/r, Fachrichtung Kommunalverwaltung“, für den der Magistrat auch zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz ist, angeboten. Von 230 Bewerberinnen und Bewerbern haben 10 weibliche Bewerberinnen in ihrem Bewerbungsschreiben Interesse an einer Teilzeitausbildung bekundet. Ob tatsächlich Bewerberinnen aus diesem Personenkreis eingestellt werden, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesagt werden, da eine Bestenauslese stattfindet, unabhängig davon, ob Interesse an einer Teilzeitausbildung besteht.

Das Pilotprojekt soll unter anderem dazu dienen, Erfahrungen über die Problematiken und Lösungsmöglichkeiten zu sammeln, die sich aus der Teilzeitausbildung ergeben können. Im Rahmen des Pilotprojektes soll die wöchentliche Arbeitszeit aufgrund des abzudeckenden Berufsschulunterrichtes grundsätzlich 30 Stunden betragen.

Nach erfolgreichem Abschluss dieses Pilotprojektes für den Ausbildungsberuf „Verwaltungsfachangestellte/r“ ist angedacht, die Teilzeitausbildung auch für die anderen Ausbildungsberufe beim Magistrat verstärkt anzubieten.

Die Berufliche Bildung Bremerhaven GmbH führt ein Ausbildungsrestaurant für die Berufe „Köchin/Koch“, „Restaurantfachfrau/-mann“ und „Fachkraft im Gastgewerbe“. Derzeit wird eine Auszubildende zur Restaurantfachfrau in Teilzeit ausgebildet.


Frage 5. Ist der Senat der Meinung, dass im Land Bremen das Angebot an Aus- und Weiterbildung in Teilzeit ausreicht und die Wahrnehmung dieser Angebote dem tatsächlichen Bedarf entspricht? Wenn nein: was beabsichtigt der Senat zu tun, um die Angebote von Aus- bzw. Weiterbildung in Teilzeit bzw. die Nachfrage danach zu erhöhen?

Antwort zu Frage 5:


Der Senat geht davon aus, dass eine ausreichende Beratung zum Thema Teilzeitausbildung angeboten und entsprechende Anträge sorgfältig abgewogen werden. Bei der Entscheidung gegen eine Teilzeitausbildung im dualen System spielen u. a. folgende Aspekte eine Rolle:
  • Die jungen Eltern sehen in der mit der Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit einhergehenden geringeren Ausbildungsvergütung ein Hemmnis.

  • Die jungen Eltern ziehen es vor, ihre Kinder selbst zu betreuen und geben aus diesem Grund der Elternzeit gegenüber einer Teilzeitausbildung den Vorzug. Dies ist nach Aussage der Kammern insbesondere dann der Fall, wenn sich die Arbeitszeiten in den gewählten Ausbildungsberufen schlecht mit den Öffnungszeiten von Betreuungseinrichtungen vereinbaren lassen, wie es in einigen Dienstleistungsberufen der Fall ist.

  • Die jungen Eltern nutzen die Angebote, die ihnen im Rahmen der SGB II- und SGB III-Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden.

Jungen Eltern bieten sich somit etliche Möglichkeiten, einen anerkannten Berufsabschluss in Teilzeit zu erlangen. Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Angebote innerhalb und außerhalb des dualen Systems gut angenommen werden, insbesondere von jungen Frauen. Allerdings gilt dies nur für bestimmte Bereiche: So ist die Nachfrage bei der Handelskammer Bremen und innerhalb der geförderten Projekte bei den Büroberufen besonders hoch.

Der Senat wird im Rahmen der „Bremer Vereinbarungen 2008 bis 2010“ gemeinsam mit den Partnern nach Möglichkeiten suchen, wie der Bekanntheitsgrad der Möglichkeiten erhöht und die Annahme der Angebote gesteigert werden kann.


Quelle: Antwort des Bremer Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD vom 29. Januar 2010, Drucksache 17/1223

Schlagworte zu diesem Beitrag: Berufliche Weiterbildung
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 17.03.2010

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 19.03.2024