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Alleinerziehende Frauen im SGB II profitieren besonders von der beruflichen Weiterbildung

Alleinerziehende Frauen nehmen etwa so häufig an Ein-Euro-Jobs, schulischen Trainingsmaßnahmen sowie an Förderungen der beruflichen Weiterbildung (FbW) teil wie kinderlose Frauen. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) wollte herausfinden, ob sich die Beschäftigungschancen von alleinerziehenden und kinderlosen Frauen nach dem Abschluss einer solchen Maßnahme deutlich unterscheiden.

Für Alleinerziehende ist die Chance, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu finden, deutlich geringer als für kinderlose Frauen. Wenn der neue Job ausreichen soll, aus dem Hartz IV Bezug herauszukommen (im Amtsdeutsch nennt sich das eine „Beschäftigung in bedarfsdeckendem Umfang“), ist es besonders schwierig. Das IAB wollte daher nicht nur wissen, ob die Beschäftigungschancen nach der Teilnahme an einer Maßnahme für Alleinerziehende höher sind. Sie untersuchte zudem, ob die Aufnahme einer Beschäftigung dazu geführt hat, dass die Betroffenen durch die neue Tätigkeit aus dem ALG II insgesamt herausgefallen waren.

Die Chancen für eine neue Beschäftigung sind bei Alleinerziehenden nach der Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung besonders stark gestiegen. „Für alleinerziehende Mütter, deren jüngstes Kind zwischen 3 und 5 Jahren alt ist und die an einer beruflichen Weiterbildung teilnehmen, erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, innerhalb von 18 Monaten eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen, in Westdeutschland um 10 Prozentpunkte und in Ostdeutschland um 7 Prozentpunkte). Insgesamt profitieren Alleinerziehende sowie Mütter mit Partner mehr von dieser Maßnahme als kinderlose alleinstehende Frauen. Ein Grund hierfür könnte sein, dass die alleinerziehenden Frauen sowie die Mütter mit Partner, die an der beruflichen Weiterbildung teilnehmen, im Durchschnitt schon länger ohne Beschäftigung sind als die kinderlosen Teilnehmerinnen. Möglicherweise können die Mütter deshalb stärker von einer Erneuerung ihrer beruflichen Kenntnisse profitieren.“

Die Wahrscheinlichkeit, einen Job zu erhalten, der aus dem ALG II herausführt, ist nach den Ergebnissen des IAB zwar deutlich geringer. Sie betragen nur 1 bis 4 Prozentpunkte. Da die Chancen für ALG-II-Empfängerinnen insgesamt sehr gering sind, mit einem Job aus dem ALG-II-Bezug herauszukommen, sind auch diese Effekte nicht zu vernachlässigen. Außerdem sinkt die Wahrscheinlichkeit, nach einer beruflichen Weiterbildung lediglich einen Minijob anzunehmen. „Möglicherweise führt die verbesserte Qualifikation dazu, dass die Teilnehmerinnen seltener nach einem Minijob suchen und sich stattdessen häufiger um sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen bemühen, die höhere Qualifikationen erfordern.“

Bei Teilnehmerinnen an Trainingsmaßnahmen führt die Förderung häufig nur in Minijobs. Auch Mütter mit Partnern und kinderlose Frauen würden nach Trainingsmaßnahmen häufig nur in Minijobs arbeiten. Die Qualifikationen der Teilnehmerinnen würden anscheinend nicht in gleichem Maße erhöht wie bei Teilnehmerinnen an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung. „Es ist denkbar, dass durch kurze schulische Trainingsmaßnahmen – worunter auch Bewerbungstrainings fallen – die Teilnehmerinnen motiviert werden, sich auf jegliche Art von Beschäftigung zu bewerben, z. B. auch auf Minijobs mit geringen Qualifikationsanforderungen.“ Ein Ausstieg aus dem ALG-II-Bezug ist für Teilnehmerinnen an Trainingsmaßnahmen statistisch nicht nachweisbar.

Ein-Euro-Jobs haben kaum oder keine positiven Ergebnisse auf die Beschäftigungschancen. Bei einigen Gruppen könnten überhaupt keine Wirkungen in Bezug auf die Aufnahme einer Beschäftigung ermittelt werden. „Dies trifft auf alleinerziehende Mütter in Westdeutschland zu, deren jüngstes Kind zwischen 3 und 5 Jahre alt ist; auf alleinerziehende Mütter in Ostdeutschland, deren jüngstes Kind zwischen 10 und 17 Jahre alt ist sowie auf Mütter mit Partner in Ostdeutschland, deren jüngstes Kind zwischen 6 und 9 Jahre alt ist.“

Im Fazit kommen die Forscher des IAB zu dem Schluss:

"Es hat sich gezeigt, dass alle drei Maßnahmen die Chancen von alleinerziehenden Frauen – wie auch die von Müttern mit Partner und kinderlosen alleinstehenden Frauen – auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erhöhen. Dabei hat die Förderung der beruflichen Weiterbildung bei alleinerziehenden Müttern wie bei Müttern mit Partner die stärkste positive Beschäftigungswirkung. Sie ist auch die einzige der drei Maßnahmen, die bei allen Gruppen die Chancen auf bedarfsdeckende sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erhöht. Möglicherweise können alleinerziehende Frauen sowie Mütter mit Partner deshalb so stark von der Förderung der beruflichen Weiterbildung profitieren, weil sie in der Regel länger ohne Beschäftigung waren als kinderlose Teilnehmerinnen. Sie können nach einer längeren Erwerbsunterbrechung vermutlich besonders von einer Erneuerung ihrer beruflichen Kenntnisse profitieren.“


Sie können den vollständigen IAB-Kurzbericht „Beschäftigungswirkung von Maßnahmen im SGB II" hier als pdf-Datei herunterladen.


Schlagworte zu diesem Beitrag: Öffentliche Beschäftigungspolitik
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 15.09.2012

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 28.03.2024