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Posse statt Prüfungssicherheit

Zu den Sprachprüfungen in Integrationskursen oder:

Über Sinn und Unsinn von Durchführungsbestimmungen und die Vergleichbarkeit von Prüfungen nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER)

1. Inhalt und Vergleichbarkeit

Am 23. März sah ich zufällig im ZDF-Länderspiegel einen Beitrag, der den Zuschauenden den 500.000. Teilnehmer eines Integrationskurses präsentierte - einen Familienvater aus Tunesien, der sich nach bestandenem DTZ (Deutschtest für Zuwanderer) dazu entschlossen hat, nach einer weiteren für das Studium erforderlichen Prüfung Sport und Französisch für das Lehramt zu studieren, damit seine Kinder, die zweisprachig aufwachsen, stolz auf ihn sein können. Ein Musterbeispiel für die "Erfolgsgeschichte" der Integrationskurse, ein Positivbeispiel, das von den Plakaten lächelt und die zu Beginn des Beitrags gestellte Frage nach Zulässigkeit und Sinn staatlich verordneter Sprachkurse in der Erwachsenenbildung überflüssig und hinfällig erscheinen lassen soll, denn der 500.000. Teilnehmer belehrt uns schließlich eines Besseren. Besuchen die Teilnehmenden regelmäßig den Kurs (Der Kursleiter und die Koordinationsleiterin der VHS Kassel überprüfen gemeinsam die BAMF-Liste.) und haben sie erst einmal den DTZ bestanden, eröffnen sich berufliche Perspektiven und die Integration vollzieht sich geradezu mühelos.

Es bedarf nicht meiner fast 25-jährigen Berufserfahrung im DaZ-Bereich, um festzustellen, dass zwischen dem DTZ und einer zum Studium berechtigenden Prüfung nach dem ‚Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen’ (Die Sprachkurse orientieren sich am ‚Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen’, der vom Europarat für alle Mitgliedstaaten verbindlich eingeführt wurde und zwischen elementaren Sprachkenntnissen (A1/A2), selbstständiger Sprachverwendung (B1/B2) und kompetenten Sprachkenntnissen (C1/C2) unterscheidet. Vom Bundesamt gefördert werden bislang die Sprachkurse A1-B1.) noch mehrere Niveaustufen liegen.

Das Niveau des Abschlusstests ist herabgesetzt worden, nur so konnten mehr Teilnehmende den Integrationskurs erfolgreich abschließen, denn letztlich wird der Erfolg einer Maßnahme auch, wenn nicht sogar primär, an der Anzahl der bestandenen Prüfungen gemessen. Auch wenn der Grund für die Herabsetzung der sprachlichen Anforderungen zu hinterfragen ist, so ist diese Entscheidung im Ergebnis jedoch in einer Hinsicht zu begrüßen: Nur so erhalten auch Teilnehmende, die von vornherein benachteiligt sind - weil sie keinen sog. Bildungshintergrund mitbringen, aus bildungsfernen Familien kommen, aus Krisen- oder Kriegsgebieten geflüchtet sind und somit kaum die Chance hatten, eine Schule zu besuchen, und/oder weil sie unzureichend alphabetisiert worden sind - , zumindest ansatzweise die Möglichkeit, sich einbürgern zu lassen, denn das Sprachniveau B1 (DTZ) ist neben dem Test 'Leben in Deutschland' (Zusammenführung von Orientierungs- und Einbürgerungstest) eine Voraussetzung für die Einbürgerung.

Der DTZ ist ein skalierter Test, den die Teilnehmenden je nach erreichter Punktzahl auf der Stufe B1 oder A2 (oder sehr selten A1) bestehen können. Wenn die Teilnehmenden die Sprachprüfung auf der Stufe B1 und den skalierten Test 'Leben in Deutschland' mit einer entsprechenden Punktzahl (für die Einbürgerung sind mehr Punkte erforderlich) bestehen, haben sie erfolgreich am Integrationskurs teilgenommen und erhalten das entsprechende Zertifikat. Inhaltliche Grundlage des DTZ ist das vom Goethe-Institut entwickelte 'Rahmencurriculum für Integrationskurse', das nach Aussage des BAMF sicherstellen soll, "dass die Aufgaben der Prüfung sich durchgehend an den Kommunikationsbedürfnissen von Zugewanderten orientieren" (s.http://www.bamf.de/DE/Willkommen/DeutschLernen/Integrationskurse/Abschlusspruefung/SkalierteSprachpruefung/skaliertesprachpruefung-node.html). Ich persönlich habe - dies sei am Rande angemerkt - schon Alpha-Prüfungen abgenommen, bei denen Teilnehmende, die kaum lesen und schreiben konnten, z.B. Fotos beschreiben sollten, auf denen junge Leute Bücher lesend auf dem Campus oder vor der Bibliothek saßen ... Das Kommunikationsbedürfnis der Prüflinge war hier wohl auf thematischer Ebene nicht ganz erfasst worden.

Bei den Tests wird übrigens nicht zwischen Prüfungen im DaZ- und Alpha-Bereich unterschieden. Die Testversionen sind - auch im Lesen und Schreiben - identisch. Im Alpha-Bereich werden zwar mehr Stunden bewilligt, dennoch stellen die Prüfungsanforderungen für die meisten zu Prüfenden eine unüberwindbare Hürde dar. Der etwa 100 Minuten dauernde schriftliche Teil des DTZ enthält Aufgaben zum Hören, Lesen und Schreiben, wobei sich das Schreiben auf eine Mitteilung, einen kurzen Brief oder eine kurze Mail bezieht. Im mündlichen Prüfungsteil, der ungefähr 15 Minuten dauert, sollen die Teilnehmenden sich kurz vorstellen, ein Foto beschreiben, dazu Fragen der Prüfenden beantworten und mit einem/einer anderen Prüfungsteilnehmenden über ein bestimmtes Thema sprechen. Um abschließend das Sprachniveau B1 zu erreichen, müssen die Teilnehmenden im Prüfungsteil 'Sprechen' sowie mindestens in einem der anderen beiden Prüfungsteile, also 'Hören/Lesen' oder 'Schreiben', B1- Niveau erreichen. Kurz gesagt, der Schwerpunkt des DTZ liegt auf den mündlichen Kompetenzen, hier müssen die Teilnehmenden auf jeden Fall B1-Niveau nachweisen. Schwache Kenntnisse unterhalb von B1 im Bereich ’Schreiben’ reichen aus, wenn 'Hören/Lesen' mit B1 bewertet wird oder umgekehrt. Was den Schwierigkeitsgrad betrifft, ist der DTZ mit dem 'Zertifikat Deutsch' (ZD) - einer schon vor Einführung der Integrationskurse bestehenden B1-Prüfung für Selbstzahlende - nicht vergleichbar; beide Prüfungsformate bescheinigen jedoch sprachliche Kompetenzen auf dem Niveau B1, d.h. im DTZ ist "nicht mehr drin, was drauf steht".

Um die Teilnehmenden wirklich auf das frühere Niveau B1 zu bringen, müsste das BAMF finanzielle Mittel für weitere Unterrichtsstunden zur Verfügung stellen. Ab 1. August wird das ZD zudem durch das Goethe-Zertifikat B1 ersetzt, um eine bessere Anbindung an die nächsthöhere Stufe B2 zu gewährleisten. Damit wird diese Prüfung, die - im Gegensatz zum DTZ - das Bestehen aller Teilbereiche mit B1 verlangt, noch anspruchsvoller als das ZD und die Diskrepanz zwischen der Goethe-Prüfung und dem DTZ wächst. Die Goethe-Prüfung richtet sich somit - nach Aussage des Goethe-Instituts und des Landesverbands der Volkshochschulen Niedersachsen - nicht primär an die Teilnehmenden der Integrationskurse, sondern an Personen, die über B1 hinaus Deutsch lernen wollen. Ich denke, es gibt auch Integrationskursteilnehmende, die das wollen, aber leider nicht können! Die Goethe-Zertifikate sind nicht für Integrationskursteilnehmende vorgesehen, denn, um sie zu bestehen, bedürfte es ebenfalls einer längeren Förderungsdauer. Da die Mehrheit der BAMF-Teilnehmenden nicht über die finanziellen Mittel verfügt, Sprachkurse komplett selbst zu bezahlen, nimmt sie so gut wie gar nicht an B2- und C1-Kursen teil. Aufgrund des bestandenen DTZ erschließen sich den Teilnehmenden jedoch in der Regel keine beruflichen Perspektiven. Geht man davon aus, dass der Spracherwerb Grundlage der Integrationsförderung ist und demzufolge das Ziel verfolgt, Zugewanderten eine gleichberechtigte Teilhabe am wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Leben zu ermöglichen, so müsste sich die Förderungsdauer auch über B1 hinaus erstrecken. Ohne einen äquivalenten B1-Abschluss und ohne zusätzliche finanzielle Mittel für Kurse oberhalb von B1 von Seiten des BAMF bleibt auch ein Studium für Integrationskursteilnehmende eine Ausnahme.

2. Prüfungsverfahren: Die Integration wird eingetütet

Bislang oblag die Aufsicht bei der schriftlichen Prüfung einer/einem lizenzierten Prüfenden, die mündliche Prüfung wurde von 2 lizenzierten Prüfenden, die nicht in den entsprechenden Abschlusskursen unterrichtet hatten, abgenommen. Zusätzlich ist anzumerken, dass die erworbene Lizenz alle 3 Jahre durch die Teilnahme an einem eintägigen Lehrgang verlängert werden musste. Zum 1. April 2013 haben sich nun die Prüfungsmodalitäten dahingehend verändert, dass jetzt eine externe (nicht beim Träger tätige) und eine interne Aufsichtsperson für die schriftliche Prüfung DTZ und 'Leben in Deutschland', eine/ein externe/externer und eine/ein interne/interner lizenzierte/lizenzierter Prüfende/r mit Zulassung als Lehrkraft durch das BAMF für die mündliche Prüfung DTZ eingesetzt werden müssen (s. Anlage zum Trägerrundschreiben vom 14.03.12). Die Prüfenden, die bislang beide bei demselben Träger tätig sein konnten, werden damit unter "Generalverdacht" gestellt und sehen in dieser Vorgehensweise einen eklatanten Misstrauensbeweis. Auch die Leiterin des DaZ-Prüfungszentrums der VHS Osnabrück Stadt beklagt in einem Schreiben an die telc GmbH vom 09.04. (telc steht für „The European Language Certificates“ – die Europäischen Sprachenzertifikate. Die telc GmbH ist ein Tochterunternehmen des Deutschen Volkshochschul-Verbands e.V. und führt seit 2005 die Abschlussprüfungen in Integrationskursen durch.) das „unglaublich aufwändige“ Verfahren mit Sicherheitsumschlägen und den zu leistenden Unterschriften und fügt hinzu, dass diese „Überwachung“ von allen an der Prüfung beteiligten Personen einschließlich der Hauptamtlichen einen „Schlag ins Gesicht“ bedeute. Hier ein Auszug aus der Checkliste für die Durchführung der mündlichen Prüfung: „Die Unversehrtheit des Sicherheitsumschlages durch die Prüfenden auf dem Prüfungsprotokoll (...) und dem Sicherheitsumschlag bestätigen lassen.“ Die Anwesenheit externer Prüfender bei der mündlichen Prüfung verursacht zudem einen erhöhten Verwaltungsaufwand, Fahrtkosten (Stadt/Landkreis) und einen zusätzlichen Zeitaufwand für die Prüfenden. Statt die wenigen Träger, deren Prüfende sich nachweislich nicht korrekt verhalten, zu sanktionieren, soll die Kontrollfunktion nun von den externen Prüfenden übernommen werden (s. hierzu auch den Offenen Brief der Kursleitenden der DaZ- und Alpha-Fachbereiche der VHS Osnabrück Stadt vom Mai 2012). Voraussichtlich werden sich auch hier Teams von Prüfenden herauskristallisieren; soll also die Prüfungssicherheit durch die Tatsache verbessert werden, dass den von anderen Trägern kommenden externen Prüfenden mit Misstrauen und Vorsicht begegnet wird und umgekehrt?

Ebenso wird bei der Durchführung der schriftlichen Gruppenprüfung nicht auf die vorhin beschriebene Farce verzichtet: „Unversehrtheit des Sicherheitsumschlages durch Aufsichtspersonen per Unterschrift auf Sicherheitsumschlag und Prüfungsprotokoll (...) bestätigen lassen.“ Nach der schriftlichen Gruppenprüfung gilt: „Antwortbogen (...) noch im Prüfungsraum in Sicherheitsumschlag verschließen und mit Unterschrift der Aufsichtsführenden auf Sicherheitsumschlag und Protokoll (...) bestätigen.“

Lehrkräften an Regelschulen, die Prüfungen durchführen, wird entschieden mehr Vertrauen entgegengebracht. So obliegt die schriftliche Aufsicht bei Prüfungen - selbst beim Abitur – jeweils nur einer Lehrkraft; die Lehrkräfte bei der mündlichen Prüfungen stammen von derselben Schule.

Werden durch eine 2. schriftliche Aufsicht die Prüfungssicherheit und die Qualitätsstandards wirklich erhöht? Sollen sich die Aufsichtspersonen gegenseitig kontrollieren? Warum kontrolliert das BAMF dort, wo es nötig erscheint, nicht verstärkt selbst? Das wäre auch bei der schriftlichen Gruppenprüfung sicherlich kostengünstiger, unbürokratischer und mit erheblich weniger Verwaltungsaufwand für den Träger verbunden. Gerade bei der 2. schriftlichen Aufsicht, für die keine Zulassungskriterien existieren, die also von "irgendwem" übernommen werden kann, wird die Absurdität dieses Verfahrens sichtbar. Der Träger ist auf Personen angewiesen, die zu den schriftlichen Prüfungsterminen erscheinen und nicht viel Geld kosten. Als Lösung werden im DaZ-Prüfungszentrum Osnabrück Integrationslotsen eingesetzt, die eine Aufwandsentschädigung von 35 Euro für die Prüfung erhalten. Auch wenn viele Integrationslotsen mit dem Bereich Migration und Integration vertraut sind und somit - setzt man eine Akzeptanz der neuen Prüfungsmodalitäten voraus - noch eine der denkbar sinnvollsten Lösungen des Problems bedeuten, so ist doch grundsätzlich die Frage zu stellen, ob an dieser Stelle nicht ein entschiedenes „Nein“ von Seiten des Trägers und auch des Landes- und Dachverbands der VHSn angebracht gewesen wäre - ganz abgesehen davon, dass Integrationslotsen sicherlich effektiver eingesetzt werden könnten. Hätten die VHSn (und alle anderen Träger) hier nicht gemeinsam ihre intern geäußerte Kritik und Ablehnung auch gegenüber dem BAMF (nicht nur gegenüber dem Testanbieter) zum Ausdruck bringen können – auch wenn oder gerade weil die Zulassung als Prüfungszentrum von der Sicherstellung der Prüfungsdurchführung von einer ausreichenden Anzahl Prüfender abhängt?

Hohe Standards für Prüfungssicherheit und Qualität sind notwendig, aber die Umsetzung hoher Ansprüche bzw. das Erreichen dieser Ziele darf nicht durch unsinnige Maßnahmen und Vorschriften "vorgegaukelt" werden. Die VHS Osnabrück hat - soweit ich das beurteilen kann - Prüfungen bislang vorschriftsmäßig und mit viel Engagement durchgeführt, unterwirft sich jetzt aber Regelungen, deren Sinnhaftigkeit nicht erkennbar ist. In einem NOZ-Artikel vom 12.02.13 zum Prekariat im Wissenschaftsbereich, dessen Aussage zum Sinn und Nutzen von Evaluationsbögen mit den oben gemachten Feststellungen zur angeblichen Prüfungssicherheit vergleichbar ist, stellte ein Uni-Mitarbeiter fest, dass die Evaluationsbögen, die die Studierenden am Ende des Semesters ausfüllten, für die Bewerbung von prekär Beschäftigten im Wissenschaftsbereich um eine feste Stelle von großer Bedeutung seien. Dabei sei es leicht, eine gute Bewertung zu erhalten: "Nicht zu hohe Anforderungen, nicht zu viel Leseaufwand. Und ein bisschen lustig sollte man sein." Prekär Beschäftigte an der Uni haben kaum eine andere Wahl, als diesen Unsinn mitzumachen, dieses "Spiel" mitzuspielen; VHSn sollten ihre Vorgehensweise hingegen gemeinsam mit dem DVV überdenken. 'Evaluation', 'Prüfungssicherheit' und 'Qualitätssicherung’ sind auch im Interesse der Kursleitenden, nicht jedoch mit den vom BAMF geforderten und von den Trägern umgesetzten Maßnahmen, die lediglich mit blindem Aktionismus auf punktuell bestehende Probleme reagieren. Anstatt mit dem Skalpell gezielt gegen real bestehende Missstände vorzugehen, bedient man sich der Sense und trifft damit die überwiegende Mehrheit der seriös und korrekt arbeitenden Träger und Prüfenden. Die Präsidentin des Deutschen Volkshochschul-Verbandes e.V. blickt „voller Stolz auf die engagierte Arbeit, die Volkshochschulen vor Ort als Motor der Integration leisten.“ In diesem Zusammenhang erwähnt sie die Tochtergesellschaft telc GmbH, die dafür sorgt, „dass die Prüfungen fair und objektiv verlaufen“ (http://www.telc.net/ueber-telc/wer-wir-sind/dvv/). „Fair“ und „objektiv“ verliefen die Prüfungen der VHSn bereits vor dem 1. April; momentan sorgt die telc als ausführendes Organ des BAMF dafür, dass dessen Vorgaben – so unsinnig und absurd sie auch sein mögen – kritiklos umgesetzt werden. Mit ‚Fairness’ gegenüber den Prüfenden und auch gegenüber der Prüfungsleitung hat diese Vorgehensweise nichts mehr zu tun und ‚Objektivität’ wird nicht durch Überwachung erreicht.

Die Fachbereiche DaZ und Alpha umfassen inzwischen einen hohen Anteil des gesamten Stundenkontingents vieler VHSn und stellen damit einen nicht geringen Wirtschaftsfaktor dar; dieser Entwicklung sollten die VHSn auch dadurch Rechnung tragen, dass sie in ihrer Migrations- und Integrationsarbeit auch bereit sind, offen und für alle transparent Positionen zu vertreten, die nicht immer und unbedingt den Vorgaben des BAMF entsprechen; dies gilt vor allem dann, wenn diese Veränderungen nicht nur einen erhöhten Kosten- und Verwaltungsaufwand für die Träger beinhalten, sondern auf dem Rücken prekär Beschäftigter, in diesem Fall der Prüfenden, ausgetragen werden.

Die Vorgaben des BAMF tragen - so die Leiterin des DaZ-Prüfungszentrums der VHS der Stadt Osnabrück GmbH in ihrem oben erwähnten Schreiben an die telc GmbH - nicht gerade dazu bei, langjährige Prüfende zu halten. Dies sehe ich als Prüfende genauso und nehme deshalb ab 1. April keinen DTZ mehr ab. Irgendwo gibt es Grenzen, zu deren Überschreitung ich nicht mehr bereit bin, da sie mich als Prüfende zur Mitwirkung in einer Posse zwingen würde.


Von Jutta Grosse


Schlagworte zu diesem Beitrag: Volkshochschule, Integrationskurse, Freiberufler/Selbstständige
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 16.07.2013

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 28.03.2024