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Honorarkräfte der Erwachsenenbildung in Brandenburg sollen künftig mehr Geld bekommen

(02.08.2018) Eine stärkere Förderung der Weiterbildung – das sieht der vom Kabinett beschlossene Entwurf des Haushaltsgesetzes für 2019/2020 vor. Die Honorardozentinnen und Honorardozenten an Volkshochschulen und anderen Einrichtungen der Erwachsenenbildung sollen künftig besser bezahlt werden, vorbehaltlich der Zustimmung des Landtags zum Doppelhaushalt 2018/19.

Eine Unterrichtsstunde in der Weiterbildung wird vom Land bislang mit rund 22 Euro gefördert. Künftig soll die Förderung je Unterrichtsstunde auf rund 32 Euro angehoben werden. Mit dieser deutlichen Erhöhung sollen qualifizierte Honorarkräfte für die Weiterbildung gehalten und neue gewonnen werden. Die Angebote der Erwachsenenbildung können damit in allen brandenburgischen Landkreisen und kreisfreien Städten weiter verbessert werden. Zu den bekanntesten Weiterbildungseinrichtungen gehören neben den Volkshochschulen die Urania, die Akademie 2. Lebenshälfte und die Evangelische Erwachsenenbildung.

Bildungsministerin Britta Ernst: „Das Lernen hört nie auf – wer sich beständig weiterbildet, stärkt seine Möglichkeiten zur beruflichen und gesellschaftlichen Teilhabe. Voraussetzung für attraktive und qualitativ hochwertige Weiterbildungskurse sind gut qualifizierte und motivierte Honorarkräfte. Mit der geplanten, höheren Förderung würdigt die Landesregierung die Leistung der Dozentinnen und Dozenten und ermöglicht eine angemessene Bezahlung.“

Die geplante Förderung betrifft 20 Volkshochschulen und 33 anerkannte Weiterbildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im Bundesland Brandenburg.


Quelle: Pressemeldung des Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) im Land Brandenburg vom 2. August 2018

Schlagworte zu diesem Beitrag: Volkshochschule, Honorar, Freiberufler/Selbstständige
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 02.08.2018

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 28.03.2024