Berufliche Weiterbildung

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Sozialpartnerrichtlinie

Initiative „weiter bilden“

Die Ausgangslage

Die neuesten Daten aus der Europäischen Weiterbildungserhebung (CVTS 3, 2007) belegen einmal mehr den dringenden Handlungsbedarf Deutschlands in der betrieblichen Weiterbildung, wenn man die wachsende Bedeutung lebenslangen Lernens für die Arbeits- und Lebensbedingungen der Beschäftigten bedenkt. Teilhabe an Weiterbildung entscheidet immer häufiger auch mit über die Sicherheit des Arbeitsplatzes, über Einkommenserhalt und -verbesserung, über berufliche Entwicklungsmöglichkeiten und Mobilität, die Qualität der Arbeit sowie Chancen bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen.

Fakt ist: Die Unternehmen in Deutschland investieren immer weniger in die Weiterbildung ihrer Beschäftigten. Zwischen 1999 und 2005 sind die Ausgaben pro Beschäftigten um 8 Prozentpunkte zurückgegangen und der Anteil der Unternehmen, die Weiterbildung anbieten, ist um 6 Prozentpunkte von 75% auf 69% gesunken. Damit hat sich Deutschland gegenüber dem letzten Untersuchungszeitraum (CVTS 1 und CVTS 2) erneut verschlechtert und liegt im hinteren Drittel.

Bestätigt werden diese alarmierenden Befunde vom DGB-Index Gute Arbeit. Nach dem Report von 2009 sind mehr als zwei Drittel der befragten Beschäftigten der Ansicht, dass ihre Qualifizierungswünsche nur unzureichend berücksichtigt werden.


Die Ziele


In den letzten Jahren sind zwar bereits eine Vielzahl innovativer Konzepte für eine neue betriebliche Lernkultur entwickelt und erprobt worden. Auf Initiative der Gewerkschaften wurden Qualifizierungsvereinbarungen in mehreren Branchen abgeschlossen. Allerdings bedarf es weiterer Impulse, um die bisherigen Qualifizierungstarifverträge auf betrieblicher Ebene umzusetzen und in weiteren Branchen Qualifizierungsvereinbarungen zu erreichen.

In den Gewerkschaften gibt es breiten Konsens: Wir brauchen in Zukunft mehr Aktivitäten für eine aktive betriebliche Weiterbildungspolitik.

Dazu bietet die Sozialpartnerrichtlinie Chancen. Wir können das Programm nutzen, um Weiterbildung als zukünftiges Gestaltungsfeld der Tarifvertragsparteien stärker in die weiterbildungspolitische Diskussion zu rücken und um unsere Strategien zum Ausbau der Weiterbildung stärker in Umsetzung zu bringen. Dabei muss selbstverständlich werden, dass Weiterbildung im Betrieb ein Thema für die Mitbestimmung ist und damit eine gemeinsame Aufgabe aller Beteiligten.

Die Gewerkschaften hatten einen wesentlichen Anteil bei der Erarbeitung dieser Richtlinie. Sie wurde nach umfassenden Vorarbeiten und Diskussionen zwischen den Gewerkschaften, dem Bundesarbeitsministerium und der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände vereinbart. Nun gilt es, das Programm zu nutzen.


Die Handlungsfelder

Zur Stärkung der Weiterbildungsbeteiligung können folgende Maßnahmen – auch in Kombination – gefördert werden.
  1. Verbesserung der Rahmenbedingungen betrieblicher Weiterbildung
    • Stärkung der Beratungsstrukturen
    • Ermittlung von betrieblichem Qualifizierungsbedarf
    • Transfer bewährter Instrumente und Verfahren in der Praxis
    • Kooperation in der Weiterbildung
    • Stärkung der Qualität und des Erfahrungsaustausches

  2. Weiterbildungsmaßnahmen im Betrieb
    Dazu zählen alle Maßnahmen, die der Fortsetzung, Wiederaufnahme oder Ergänzung organisierten Lernens außerhalb der Bildungsgänge der allgemeinbildenden Schulen und der beruflichen Erstausbildung dienen. Die Förderung erfolgt unabhängig davon, ob die Fortbildungen im betrieblichen oder persönlichen Interesse liegen.

Beispiele für konkrete Handlungsfelder finden sich auf der
Website der Regiestelle http://www.regiestelle-weiterbildung.de


Voraussetzung für die Teilnahme

Voraussetzung für eine Förderung ist ein bestehender Qualifizierungstarifvertrag oder eine regionale bzw. branchenbezogene Vereinbarung der Sozialpartner zur Weiterbildung. Antragsberechtigt sind Tarifvertragspartner zur Umsetzung von bestehenden Qualifizierungstarifverträgen oder Vereinbarungen sowie Unternehmen, die in den Regelungsbereich eines Qualifizierungsvertrages fallen.

Vereinbarungen können aber auch neu mit der Absicht abgeschlossen werden, gezielt im Rahmen des Sozialpartnerprogramms aktiv zu werden.

Bildungsferne und bisher in der Weiterbildung unterrepräsentierte Beschäftigtengruppen werden bei der Förderhöhe besonders berücksichtigt.


Weitere Informationen zur Sozialpartnerrichtlinie finden sie im Infoflyer, den Sie hier als pdf-Datei herunterladen können.


Verweise zu diesem Artikel:
Schlagworte zu diesem Beitrag: Berufliche Weiterbildung, Betriebliche Weiterbildung
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 15.09.2009

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 28.03.2024