Förderung der beruflichen Weiterbildung

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ver.di kritisiert Ablehnung des Mindestlohns für die Weiterbildungsbranche

„Wir kritisieren die Ablehnung des Mindestlohns in der Weiterbildungsbranche scharf und befürchten, dass die Schraube des Lohndumpings sich immer weiter fortsetzt“, betont Petra Gerstenkorn, Bundesvorstandsmitglied der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di). „Die drastischen Einsparungen bei den Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gehen auf Kosten der Teilnehmer und der Beschäftigten. Diejenigen, die unter den immensen Sparmaßnahmen eine gute Arbeit machen, bleiben jetzt im Regen stehen. Ihnen wird nicht einmal der Schutz durch den Mindestlohn gewährt.“

Rund 23.000 Beschäftigte, Pädagogen und Verwaltungsangestellte wären vom Mindestlohn in der Weiterbildungsbranche betroffen gewesen. Der Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit sei jedoch vom Bundesarbeitsministerium abgelehnt worden, obwohl die Gewerkschaften und Arbeitgeber im Mai 2009 einen Tarifvertrag vereinbart hätten, der den Beschäftigten einen Mindestlohn gewähre. Dieser sollte für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit ein verbindliches Vergabekriterium sein und Lohndumping verhindern. Danach erhielten Beschäftigte in der Verwaltung 9,53 Euro (Ost) bzw. 10,71 Euro (West), die pädagogischen Beschäftigten 10,53 Euro (Ost) bzw. 12,28 (West).

Es sei völlig unverständlich, dass das Bundesarbeitsministerium es ablehne, diese Löhne für allgemeinverbindlich zu erklären und damit gegen das öffentliche Interesse einer sozialen Schutzfunktion gegenüber Beschäftigten und den seriösen Trägern verstoße, erklärte das ver.di-Bundesvorstandsmitglied.


Quelle: Pressemitteilung des ver.di Bundesvorstands, 6. Oktober 2010


Schlagworte zu diesem Beitrag: Mindestlohn, Öffentliche Beschäftigungspolitik
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 06.10.2010

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 28.03.2024