Förderung der beruflichen Weiterbildung

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Produktionsschulen

Ein neuer (alter) Ansatz im Übergangsbereich von der Schule in die berufliche Ausbildung

Die Idee der Produktionsschule stammt aus der Reformpädagogik. Eine einheitliche Definition, was eine Produktionsschule ausmacht, existierte in Deutschland bisher nicht. Gleichwohl gibt es bereits ca. 100 Produktionsschulen mit etwa 5.000 TeilnehmerInnen im Jahr. Sie haben sich im Bundesverband Produktionsschulen zusammengeschlossen, der auch einheitliche Qualitätsstandards erarbeitet hat.

Produktionsschulen sind betriebsähnliche Bildungseinrichtungen. Sie bieten jungen Menschen ein Arbeits- und Lernangebot im Übergang von der Schule in den Arbeitsmarkt. Sie sind in regionale Marktstrukturen eingebettet und produzieren marktfähige Produkte und Dienstleistungen. Lernprozesse finden in ihnen über Produktionsprozesse statt. Praktisches und theoretisches lernen sind eng verbunden. Kern der pädagogischen Arbeit ist die Qualifizierung für eine spätere Ausbildung oder Erwerbsarbeit. Allerdings sind Produktionsschulen in Deutschland bisher weder institutionell noch finanziell abgesichert.


Der Werkstattpädagoge initiiert die Lernprozesse

Das Konzept des Lernens durch produktive Tätigkeiten erfordert besondere Kompetenzen des pädagogischen Personals. Der Werkstattpädagoge muss über berufsfachliche, betriebswirtschaftliche und pädagogische Kompetenzen verfügen. „Es ist die didaktische Aufgabe des Werkstattleiters – aus seiner fachlichen und pädagogischen Einsicht heraus – die Möglichkeiten seiner Arbeit so zu verwenden, dass die fachliche, soziale und persönliche Entwicklung des einzelnen Schülers berücksichtigt wird.“ (Der Produktionsschulverein: Die dänischen Produktionsschulen – eine Einführung. Vejle 2007)


Neue Ansätze zur Förderung der Produktionsschulen

Ein besonderes Problem stellt die finanzielle und rechtliche Absicherung der Produktionsschulen dar. Bisher mussten sie sich durch Modellversuche oder Länderprogramme finanzieren. Auf Initiative der Länder Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt wurde bei den Verhandlungen über die Instrumentenreform 2011 eine Protokollnotiz festgehalten, die zukünftig eine Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit möglich macht.

Eine Arbeitsgruppe entwickelte daraufhin das Fachkonzept BvB-Pro, das im November 2012 veröffentlicht wurde. Es unterscheidet sich deutlich vom Standardkonzept der Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen. Voraussetzung für eine BvB-Pro Maßnahme ist eine 50 prozentige Kofinanzierung der Kosten durch Länder oder Gemeinden. Die Kofinanzierung macht es zudem möglich, die Maßnahmen frei zu vergeben und nicht durch die Einkaufszentren der BA auszuschreiben. Denn durch die Kofinanzierung handelt es sich vergaberechtlich um eine „vorteilhafte Gelegenheit“. Der Zwang zur Ausschreibung fällt damit weg. Eine Vergabe nach dem Ausschreibungsprinzip würde dem Prinzip der Einbettung von Produktionsschulen in lokale Marktstrukturen widersprechen.

Die Inhalte des Fachkonzepts greifen die Definitionen des Bundesverbandes Produktionsschulen auf. Dazu gehören z. B. die Einheit von Lern- und Arbeitsort, Erstellung marktfähiger Produkte und Dienstleistungen für den regionalen Markt oder multiprofessionelle und interdisziplinär arbeitende Teams der Lehrenden. Der Erfolg hängt nun wesentlich von der Bereitschaft der Länder ab, sich an der Finanzierung der Produktionsschulen zu beteiligen.


Weitere Informationen finden Sie im aktuellen Heft des GIB NRW.



Schlagworte zu diesem Beitrag: Ausbildung, Öffentliche Beschäftigungspolitik
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 17.09.2013

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 19.03.2024