Förderung der beruflichen Weiterbildung

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Jugendberufsagenturen

Was muss aus arbeitsmarktpolitischer Sicht geschehen, damit sie erfolgreich arbeiten können

Das Wichtigste in Kürze
  • Mit den Hartz-Gesetzen wurden viele neue Schnittstellen zwischen den Sozialgesetzbüchern und ihren Institutionen geschaffen. Bei der beruflichen Integration, gerade von benachteiligten jungen Menschen, führte dies zu zersplitterten Zuständigkeiten. Je nach sozialer Situation und Problemlage der Jugendlichen können somit drei unterschiedliche Träger – das beitragsfinanzierte Versicherungssystem (SGB III), das Hartz-IV-System (SGB II) und die Jugendhilfe (SGB VIII) – für sie zuständig sein. Dabei gilt: Je komplexer die Problemlagen von jungen Menschen werden, desto zersplitterter und unübersichtlicher werden oftmals die Zuständigkeiten. Jugendliche können sich schnell in dem „Dschungel“ an Zuständigkeiten verlieren. Um die Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II, III und VIII für junge Menschen unter 25 Jahren zu bündeln, will die Bundesregierung flächendeckend Jugendberufsagenturen einrichten.

  • Bundesweit gibt es inzwischen rund 150 Arbeitsbündnisse Jugend und Beruf, so genannte Jugendberufsagenturen, die die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit ausgestalten (wollen). Sie verfolgen dabei recht unterschiedliche Ansätze und Organisationsstrukturen, auch von unterschiedlicher Qualität. In Großstädten werden meist mit Anlaufstellen unter einem Dach andere Wege als in ländlichen und dünn besiedelten Regionen gegangen.

  • Aus der bisherigen Praxis zeigt sich, dass Jugendberufsagenturen immer unter Berücksichtigung der jeweils spezifischen Rahmenbedingungen ausgestaltet werden sollten. Dennoch darf auf die Anforderung von Mindeststandards nicht verzichtet werden, damit junge Menschen immer die Hilfe erhalten, die sie brauchen, damit möglichst eine berufliche Ausbildung und nachhaltige Integration in eine sichere Erwerbsbiographie erfolgen kann. Besonders bei benachteiligten jungen Menschen mit einer komplexen Problemlage sind die Herausforderungen groß. Ihre soziale Stabilisierung und berufliche Integration durch eine gemeinsame Hilfeplanung, Begleitung und Förderkette wird zum Lackmustest der Jugendberufsagenturen. Um dieses Ziel zu erreichen ist es auch notwendig, dass der Jugendhilfe eine größere Bedeutung zukommt.

  • Insgesamt hat der DGB dazu zwölf Erfolgsfaktoren für die Arbeit vor Ort identifiziert. Die Umsetzung dieser Erfolgsfaktoren ist aus arbeitsmarktpolitischer Sicht für eine gelingende rechtskreis-übergreifende Arbeit unverzichtbar; sie sollten daher als Mindeststandards für Jugendberufsagenturen gelten.

  • Erfolgreiche Unterstützung und Integration setzt voraus, dass Leistungen der Jugendhilfe vor Ort entwickelt und insbesondere im kooperativen Austausch mit den Maßnahmen der Jobcenter verzahnt werden. Damit dies erfolgreich gelingt, sollten die gesetzlichen Regelungen zur Zusammen-arbeit von Jugendhilfe und Jobcentern konkretisiert und ausgebaut werden. Die wenigen bisher bestehenden Regelungen sind wenig verbindlich (siehe § 13 SGB VIII) und das Vorrang-Nachrang-Verhältnis der Jugendhilfe gegenüber den arbeitsmarktpolitischen Gesetzen befördern vielfach eine unzureichende Ausstattung der Jugendsozialarbeit in vielen Kommunen. Auch weitere gesetzliche Korrekturen sind notwendig, zu denen der DGB Vorschläge erarbeitet hat.

  • Die flächendeckende Einrichtung von Jugendberufsagenturen ersetzt nicht die Notwendigkeit mehr dafür zu tun, dass die Zahl der Schulabbrecher/innen noch weiter zurückgeht, dass eine Ausbildungsgarantie eingeführt wird, dass es in allen Bundesländern ein strukturiertes und leistungsstarkes Übergangssystem gibt oder dass weitere Instrumente auf gesetzlicher Ebene – wie bspw. die assistierte Berufsausbildung – für Jugendliche mit spezifischen Problemlagen geschaffen werden müssen. Jugendberufsagenturen stoßen außerdem auch bei Lücken in der BAföG-Gesetzgebung, bei fehlenden Sprachkenntnissen und nicht vorhandenen Sprachförderangeboten… an ihre Grenzen.


Quelle: arbeitsmarktaktuell Nr.6/Oktober 2014 der Abteilung Arbeitsmarktpolitik des DGB


Sie können die vollständige Ausgabe der Ausgabe arbeitsmarktaktuell hier als pdf-Datei herunterladen.


Verweise zu diesem Artikel:
Schlagworte zu diesem Beitrag: Ausbildung, Öffentliche Beschäftigungspolitik
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 12.11.2014

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 28.03.2024