Selbstständige in der Weiterbildung

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Honorare in der Weiterbildung

Mindesthonorare in der Weiterbildung?

In der Fort- und Weiterbildungsbranche arbeiten zehntausende von Kollegen/innen als so genannte „Honorarkräfte“, d.h. als Selbstständige. Sie müssen nicht nur eine private Kranken- und Pflegeversicherung abschließen, sondern auch fürs Alter ohne Beteiligung durch Arbeitgeber vorsorgen. Da für ihre erbrachten Leistungen auch noch Umsatzsteuer von 19 % anfällt, müssten sie, um nach 45 Versicherungsjahren zumindest eine Rente in Höhe der Grundsicherung von 676 € zu erhalten, zurzeit mindestens ein Bruttojahreseinkommen von 27.027 € erzielen. Für jede Unterrichtsstunde wären dann minimal 24,06 € fällig!

Und wie sieht die Realität aus? Nachfolgend einige Beispiele, die wir der Internetplattform www.mediafon.net entnommen haben:




Diese Information kann hier als pdf-Datei heruntergeladen werden. Sie kann natürlich auf die regionale Situation angepasst werden. Die Honorartabelle in mediafon bietet dafür genügend Material.

Die aktuelle Auswertung der Honorartabelle finden Sie hier auf unserer Homepage.


Verweise zu diesem Artikel:
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 28.07.2010

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 28.03.2024