Selbstständige in der Weiterbildung

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Deutscher Volkshochschul-Verband fordert „angemessene“ Honorare für Lehrkräfte

Erklärung des Deutschen Volkshochschulverbandes e. V. zur Honorierung und sozialen Absicherung von Lehrkräften


1. Volkshochschulen beauftragen freiberuflich tätige Kursleitende.

Die gemeinwohlorientierten Volkshochschulen verwirklichen einen öffentlichen Bildungsauftrag, der darin besteht, der gesamten Bevölkerung ein umfassendes Bildungsangebot zu unterbreiten („Bildung für Alle“).

Diesen Anspruch können die Volkshochschulen nur erfüllen, indem sie flexibel, aktuell, marktbewusst und teilnehmerorientiert handeln. Dabei hat sich die Zusammenarbeit mit freiberuflich/nebenberuflich tätigen Kursleitern bewährt, die der Volkshochschule seit ihrem Bestehen ihr Gesicht verleihen und sie mitten in der Gesellschaft verankert. Andere Modelle der Zusammenarbeit mit Kursleitenden wären weder mit dem umfassenden Weiterbildungsauftrag von Volkshochschulen vereinbar noch angesichts der finanziellen Rahmenbedingungen umsetzbar.


2. Volkshochschulen wollen Kursleitenden angemessene Honorare zahlen.

Volkshochschulen vertreten einen hohen Qualitätsanspruch. Qualifikation, Kompetenz sowie Professionalität der Kursleitenden sind dabei maßgeblich. Volkshochschulen erwarten von Kursleitenden, dass sie eine gute Leistung erbringen, die auf den nachhaltigen Lernerfolg der Teilnehmenden abzielt. Hierfür müssen die Kursleitenden ein angemessenes Honorar erhalten.

Dabei haben Volkshochschulen bei der Honorarfestsetzung die Rahmenbedingungen des Marktes ebenso wie die von Auftraggebern – kommunalen ebenso wie anderen öffentlichen oder privaten – zur Verfügung gestellten Budgets zu berücksichtigen.


3. Volkshochschulen setzen sich öffentlich dafür ein, Weiterbildung ihrer gesellschaftlichen Bedeutung entsprechend angemessen zu finanzieren.

Weiterbildung erhält vor dem Hintergrund tiefgreifender gesellschaftlicher Veränderungen eine stetig wachsende Bedeutung. Dieser Tatsache trägt die derzeitige finanzielle Ausstattung der Volkshochschulen durch öffentliche Geldgeber nicht Rechnung. Die längst überfällige Erhöhung der öffentlichen Mittel für Volkshochschulen würde neue Spielräume für höhere Honorare eröffnen. Die Bezahlung der Lehrkräfte muss sich bei vergleichbaren Ausbildungsvoraussetzungen und Qualifikationen mittelfristig an den Einkommen in öffentlichen Schulen orientieren.


4. Volkshochschulen sehen sich in einer besonderen Verantwortung für solche Lehrkräfte, die ihren Lebensunterhalt durch eine freiberufliche Lehrtätigkeit bestreiten.

Es ist nicht vertretbar und entspricht in keiner Weise dem Selbstverständnis der öffentlichen Weiterbildungseinrichtung Volkshochschule, wenn sich ein Teil dieser Lehrkräfte in prekären Lebensverhältnissen, oftmals sogar am Rande des Existenzminimums, befindet.

Diese Situation kann nur durch politische Entscheidungen, verbunden mit einer besseren öffentlichen Finanzierung der Volkshochschulen entschärft werden. Der DVV wird sich in weiteren politischen Gesprächen für eine sozialverträgliche Regelung für freiberufliche Lehrkräfte an Volkshochschulen einsetzen.


Beschlossen auf der Mitgliederversammlung des Deutschen Volkshochschul-Verbandes am 18. Juni 2013 in Hannover.


Schlagworte zu diesem Beitrag: Volkshochschule, Freiberufler/Selbstständige
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 02.11.2013

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 28.03.2024