Selbstständige in der Weiterbildung

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Land zahlt rückwirkend Krankenkassen- und Rentenbeiträge für scheinselbstständige Honorarkräfte in Niedersachsen

Fast 20.000 Scheinselbstständige wurden seit 2004 und verstärkt seit 2009 vor allem an Ganztagsschulen in Niedersachsen zur Hausaufgabenhilfe, beim Sport oder für freiwillige Arbeitsgemeinschaften eingesetzt worden. Nach mehreren Klagen vor dem Sozialgericht und nach langer Auseinandersetzung mit der ehemals schwarz-gelben Landesregierung hat die rot-grüne Landesregierung in einem außergerichtlichen Vergleich mit der Deutschen Rentenversicherung (DRV) eine Lösung gefunden.

Die DRV hat die Auffassung vertreten, dass es sich bei den Honorarkräften um Scheinselbstständige handelt, da die Honorarkräfte gegenüber den Schulleitungen weisungsgebunden waren und hat entsprechende Beitragsbescheide in Höhe von rund 18 Millionen an die Landesregierung geschickt. Nach der Einigung mit der neuen rot-grünen Landesregierung stimmt diese der Rechtsauffassung der DRV grundsätzlich zu, akzeptiert die einzelnen Ergebnisse und verzichtet auf Klagen und wird die ausstehenden Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge nachzahlen wird.

Nach Schätzung des Kultusministeriums werden sich die Gesamtkosten durch diese Einigung auf rund 12 Millionen Euro reduzieren, da durch den Verzicht auf Klagen Verfahrenskosten entfallen – und zudem inzwischen etliche Fälle bereits verjährt sind. Die Frage, ob diejenigen, die die DRV rückwirkend als nicht selbstständig einstuft, dann auch rückwirkend richtige Arbeitsverträge erhalten, stellt sich nach Auffassung des Ministeriums nicht, da es sich hier meist um befristete Verträge gehandelt habe, deren Vertragsdauer bereits abgelaufen sei.

Zudem hat das Land angekündigt, in den nächsten Jahren rund 260 Millionen Euro in den Ganztagsunterricht zu investieren und mehr Lehrerinnen- und Lehrerstellen zu schaffen. Für die Zukunft will Kultusministerin Frauke Heiligenstadt (SPD) die Verträge mit den Honorarkräften jedoch mit Hilfe der DRV neu und rechtssicher gestalten. Hier haben Personalräte und die Gewerkschaften ver.di und GEW darauf zu achten, dass „rechtssicher“ nicht bedeutet, den Schulleitungen das Direktionsrecht formal zu entziehen – ohne dass sich dadurch der Status der faktischen Weisungsgebundenheit ändert. Eine saubere Lösung besteht nach Ansicht des ver.di – Fachbereichs Bildung, Wissenschaft und Forschung ver.di in mehr Stellen für Lehrkräfte und neue Stellen für ausgebildete Fachkräfte um ein gutes und abwechslungsreiches Ganztagsschulangebot zu ermöglichen.


Quelle: Pressemeldung des Fachbereich Bildung, Wissenschaft und Forschung in ver.di, Dezember 2013


Schlagworte zu diesem Beitrag: Freiberufler/Selbstständige
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 08.01.2014

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 28.03.2024