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Die Vorschläge für die Hartz-Gesetze 3 und 4 liegen vor

"Ziel des Dritten Gesetzes ist es, die rechtlichen Grundlagen für die Bundesanstalt für Arbeit umzugestalten, damit sie ihre Dienstleistungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber schnell und kompetent erbringen kann. Mit dem Vierten Gesetz werden vor allem die Möglichkeiten der Eingliederung von Langzeitarbeitslosen verbessert, indem Arbeitslosenhilfe und sozialhilfe für Eerwerbsfähige in einer neuen Leistung - Arbeitslosengeld II - zusammengeführt werden."
So lautet die offizielle Begründung aus dem Hause des BMWA für die neuen Gesetze. Wie die massive soziale Verschlechterung von älteren arbeitslos gewordenen KollegInnen deren Eingliederung bei fehlenden Arbeitsplätzen verbessert, bleibt das wohlgehütete Geheimnis des Superministers Clement und seines Staatssekretärs Andres.

Die sehr umfangreichen geplanten gesetzlichen Neuregelungen können sie hier im Entwurf und in der Begründung als pdf-Datei herunterladen.

Wenn Sie an weiteren Informationen zum Thema "Hartz und die Folgen für die Weiterbildung" interessiert sind, empfehlen wir Ihnen die Homepage des Deutschen Volkshochschul-Verbandes.

Verweise zu diesem Artikel:
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 31.01.2005