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Qualitätsmanagement in der Weiterbildung

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

durch § 87 SGB III ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit ermächtigt
worden, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung
u.a. die Voraussetzungen für die Anerkennung als fachkundige Stelle festzulegen
und das Verfahren für die Anerkennung als fachkundige Stelle sowie die Zulassung
von Trägern und Maßnahmen zu regeln. Der Rechtsverordnungsentwurf wurde am
23. Februar veröffentlicht. Den Entwurf und die dazugehörige Begründung übersende
ich euch zur Kenntnis.

Gleichzeitig erhaltet ihr die Stellungnahme des DGB zu dem Rechtsverordnungsentwurf.
Es ist eine gemeinsame Stellungnahme der im DGB vertretenen Einzelgewerkschaften.

Am 16. März 2004 fand zum Rechtsverordnungsentwurf die Verbändeanhörung statt.
Seitens der Gewerkschaften nahmen die Kollegen/innen Hermann Nehls (DGB), Ursula
Herdt (GEW) und als ver.di Vertreter der Unterzeichner teil. In der Anhörung
haben wir u. a. zu folgenden Aspekten Positionen bezogen:

- Ablehnung der Anbindung der fachkundigen Stelle an die Bundesagentur;
- Konkretisierung der Aufgaben des Anerkennungsbeirates;
- Ausweitung der Leistungsfähigkeit eines Trägers auf das Kriterium, dass der Träger
auf Dauer angelegt und ausschließlich dem Zweck der Weiterbildung dienen
soll;
- Angaben zur Gruppenzusammensetzung und Gruppengröße in Unterricht und
Ausbildung;
- Beschränkung des Einsatzes von Honorarkräften;
- Regelungen zu Vor- und Nachbereitungszeiten;
- Streichung der jährlich zu ermittelnden durchschnittlichen Kostensätze;
- Ausweitung der Anforderungen an fachkundigen Stellen auf Zertifizierungsstellen
anderer EU- Mitgliedsstaaten.
Nach Angaben der Vertreterin des BMWA soll die Rechtsverordnung am
1. Juli 2004 in Kraft treten.

Hans-Jürgen Sattler

Quelle:
(Informationen 02/2004
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)
Bundesvorstand - Bildung, Wissenschaft und Forschung
Bereich Weiterbildung, 31. März 2004)


Sie können Den Entwurf der Verordnung und seine Begründung hier als pdf-Datei herunterladen.

Außerdem können sie die Stellungnahme des DGB als word-Datei herunterladen.


Verweise zu diesem Artikel:
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 02.04.2004