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Hartz IV-Maßnahmen in Bildung, Jugend und Sport

Wir dokumentieren hier die Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport des Landes Berlin.

"Berlin, 19.11.2004, 13:08. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport des Landes Berlin und die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit haben vereinbart, wie zusätzliche Arbeitsgelegenheiten für Langzeitarbeitslose in den Bereichen Bildung, Jugend und Sport geschaffen werden können. Bildungssenator Klaus Böger und der Geschäftsführer der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit, Rolf Seutemann, haben dazu eine Rahmenvereinbarung am Freitag in Berlin unterzeichnet.

Die "Ein-Euro-Jobs" müssen dem Grundsatz des "Förderns und Forderns" entsprechen. Die öffentlich geförderte Beschäftigung soll die Jobchancen von Langzeitarbeitlosen verbessern. Durch die schwierigen Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktes in Berlin sind öffentlich geförderte Beschäftigungen notwendig und sinnvoll.

Rolf Seutemann: "Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung bieten langzeitarbeitslosen Arbeitnehmern eine Möglichkeit, ihre Arbeitsfähigkeit zu erhalten, zu entwickeln oder wiederherzustellen. Sie unterstützen die Integrationschancen von Langzeitarbeitslosen und sind zudem von gesamtgesellschaftlichem Interesse. Insoweit entsprechen diese Arbeitsgelegenheiten dem arbeitsmarktpolitischen Förderungsaspekt vom Fördern und Fordern".

Klaus Böger: "Deswegen plädiere ich dafür, unsere Möglichkeiten nutzen. Ab kommendem Jahr gilt Hartz IV - auch in Berlin. Damit können wir langzeitarbeitslose Lehrerinnen und Lehrer, sowie Erzieherinnen und Erzieher zur Förderung von Unterricht und Betreuung ergänzend einsetzen. Diese Personen können wiederum dadurch Erfahrungen in der Praxis sammeln und ihre Berufsausichten verbessern. Diese Chancen dürfen wir uns nicht entgehen lassen."

Besondere Beachtung findet die gesetzlich vorgeschriebene Zusätzlichkeit und das öffentliche Interesse dieser Arbeitsgelegenheiten. Keinesfalls dürfen bestehende Arbeitsverhältnisse gefährdet oder die Entstehung neuer Arbeitsverhältnisse verhindert werden. Pflichtaufgaben wurden von vorn herein als Einsatzfelder für Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung ausgeschlossen.

Im Hinblick auf die freiwilligen Aufgaben können Langzeitarbeitlose insbesondere in Jugendeinrichtungen, Schulen, Kindertagesstätten und Sportvereinen das Angebot verbessern. Aus der Vielzahl der möglichen Arbeitsgelegenheiten haben sich Bildungsverwaltung und Arbeitsagentur auf folgende Schwerpunkte verständigt:

  • Flankierende und ergänzende (zusätzliche) Angebote und Projekte in Schulen zur Sprachförderung, für Ganztagsbetreuung, zur Unterstützung spezieller Schülergruppen (Behinderte und Benachteiligte) sowie zur vorberuflichen Orientierung - vor allem bei Standorten mit einem hohen Anteil von Schülerinnen und Schülern nicht deutscher Herkunftssprache,

  • Verbesserung des Betreuungsangebotes in den verschiedenen Handlungsfeldern der Jugendhilfe, wie Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und in Tageseinrichtungen sowie Unterstützung der Fachkräfte in Einrichtungen der Jugendhilfe und Zusammenhangsarbeiten,

  • Flankierende Präventionsangebote in Bereich der Jugendhilfe und in der Schule,

  • Zusätzliche Initiativen und Maßnahmen sowie abgegrenzte Projekte im Bereich des Breiten-, Freizeit- und Gesundheitssports, Erweiterung von Angeboten für sportinteressierte Kinder und Jugendliche und Erwachsene sowie Verbesserung der Angebote für besondere Zielgruppen, sowie
  • Zusätzliche infrastrukturelle Maßnahmen an Einrichtungen der Jugendhilfe, der Schulen sowie den Sportstätten.


Diese Rahmenvereinbarung hat orientierenden Charakter. Die Entscheidung über Bewilligung von Maßnahmen treffen die Arbeitsgemeinschaften vor Ort in eigener Zuständigkeit. Die Vereinbarung ist die Basis auf der die Senatsverwaltung in den kommenden Wochen mit den Bezirken beraten wird."

Quelle: bildungsklick.de


Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 22.11.2004