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Neuordnung des Vergaberechts von öffentlichen Aufträgen geplant

Mit Datum vom 08.02.2005 hat das BMWA den Gesetzentwurf vorgestellt. Im April will es den Gesetzentwurf im Kabinett beschliessen lassen.

Das BMWA will die Aufträge in drei Kategorien aufspalten und in einer einheitlichen Vergabeordnung bundeseinheitlich regeln.

Für Aufträge, die den EU-Schwellenwert überschreiten, soll zukünftig die freie Wahl zwischen Offenem und Nichtoffenem Verfahren gestattet werden.

Für Aufträge, die diesen Schwellenwert nicht erreichen, soll der Auftraggeber zwischen Offenem Verfahren, Nichtoffenem Verfahren sowie dem Verhandlungsverfahren mit vorheriger Vergabebekanntmachung wählen dürfen. Sollte die Bundesagentur für Arbeit nicht mehr sehr große Lose ausschreiben, wäre diese Praxis sicherlich für Bildungsmaßnahmen anzuwenden. Der Entwurf fordert für derartige Verfahren dann eine Bekanntmachung der Ausschreibung, umfassende Dokumentation und die Bekanntmachung des vergebenen Auftrages inklusive des Preises.

Aufträge unterhalb von 1 000 Euro sollen grundsätzlich vom Vergaberecht befreit sein.

Sie können die Entwürfe für das Gesetz, die Gesetzesbegründung und die Verordnung auf der Homepage des Deutschen Städte- und Gemeindebundes als pdf-Dateien herunterladen.

Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 03.03.2005