Nachrichten-Archiv

Zurück zur Übersicht

Entwicklung der beruflichen Weiterbildung bei der Bundesagentur für Arbeit (BA)

Dr. Ulrich Gawellek von der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg zeigte in seinem Referat „Neue Entwicklungen und Chancen für Bildungsträger“ die Entwicklung der Teilnehmerzahlen in der beruflichen Weiterbildung auf.

Deutlich wird hier, dass die berufliche Weiterbildung in der Politik der BA eine immer kleinere Rolle spielt. Sowohl die Teilnehmerbestände wie auch die Neueintritte haben zwischen 2002 und 2004 einen starken Rückgang erfahren.



TeilnehmerTN 2002TN 2003TN 2004
Bestand TN Gesamt652.708605.320540.460
davon Berufliche Weiterbildung339.918259.922184.436
Eintritte TN Gesamt 1.613.4171.653.2841.721.455
davon Berufliche Weiterbildung454.699254.718186.624

Die Ausgaben im Eingliederungstitel (EGT) der BA für ausgewählte Instrumente bei Bildungsträgern (z. b. berufliche Weiterbildung, Eignungs- und Trainingsmaßnahmen) gingen in diesem Zeitraum von 8.254,7 Mio. Euro in 2002 um fast 32,5% auf 5.577,8 Mio. Euro in 2004 zurück.

Im zweiten Teil seines Vortrages erläuterte Dr. Gawellek die neue Einteilungsstrategie der BA bei Erwerbslosen, die jetzt "Kunden" genannt werden. In einem ersten Schritt sollen die Vermittler die Erwerbslosen in einer Art Art Portfolio einteilen. Die Dimensionen sind mit "Fordern" und "Fördern" beschrieben, die jeweilige Ausprägung variert von schwach hin zu stark. Auf diese Weise erhält der Vermittler ein Raster von 4 Feldern, die jeweils einer "Kundengruppe" zugeordnet ist.

Für jede dieser so erhaltenen "Kundengruppen" wird in einem zweiten Schritt ein vorgegebenes Handlungsprogramm entworfen. Die BA versteht unter einem starken Förderungsbedarf nicht unbedingt den Einsatz von Qualifikationsmaßnahmen. Diese sind hauptsächlich der Gruppe der "Beratungskunden Fördern" vorbehalten.

In der Beratungsunterlage 19/2005 des Verwaltungsrates der BA werden denn auch die "Betreuungskunden" von Qualifizierungmaßnahmen ausgeschlossen, sofern sie nicht als Pflichtleistungen erbracht werden müssen (wir berichteten). Der Vortrag läßt ebenso wie die Beratungsunterlage offen, ob der Erwerbslose Einfluß- und Einspruchsmöglichkeiten gegen seine Einteilung als "Kunde" erheben kann.

Sie können den Vortrag von Dr. Gawellek als pdf-Datei auf der Homepage der Fachhochschule des Mittelstands (FHM) Bielefeld herunterladen.

Quelle: Vortrag Dr. Ulrich Gawellek, BA

Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 10.03.2005