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Grenzt die Bundesagentur für Arbeit (BA) behinderte Menschen aus der Förderung aus?

Mit ihrem neuen Kundenkonzept (wir berichteten) hat die BA behinderte Menschen zu "Betreuungskunden" gemacht, die nur noch gefördert werden sollen, wenn aufgrund gesetzlicher Regelungen eine Pflicht zur Leistung besteht. Haack stellt fest: "Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit - durchaus nicht unwichtig - gehen immer spürbarer zu Lasten von Bedarfsgerechtigkeit und Teilhabechancen behinderter Menschen."

Nach seiner Auffassung ist es geltendes Recht, dass die Bundesagentur für Arbeit "nach dem SGB IX Rehabilitationsträger und somit durch Gesetz verpflichtet ist, sich nicht nur für die Belange schwerbehinderter Menschen mit Versicherungskarriere einzusetzen, sondern auch darüber hinaus betroffene Menschen mit Behinderung zu fördern." Mit dem Übergang der Betreuung durch Kommunen und Arbeitsgemeinschaften im Rahmen des ALG II fehle es diesen offensichtlich an "erfahrenen Fachleuten im Bereich Eingliederung von Menschen mit Behinderung". Arbeitslose Akademiker seien besonders betroffen. "Arbeitslose Akademiker aus optierenden Gemeinden dürfen gar nicht mehr beraten werden."

Er fordert die BA auf, eine Grundsatzentscheidung zu treffen, wie die Eingliederung behinderter Menschen in Zukunft erfolgen soll. Die Politik der BA nennt er eine "sich abzeichnende Ausgrenzung von Menschen mit Behinderung".

Es wird einmal mehr deutlich: Hartz IV und die Einführung des ALG II führen nicht zu einer besseren Betreuung von Erwerbslosen. Unter den Stichworten Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit versucht insbesondere die BA, Lasten auf andere Leistungsträger zu schieben, um eine bessere Jahresbilanz vorzuweisen.

Sie können den Brief des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung hier als pdf-Datei herunterladen.



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Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 18.03.2005