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Ein-Euro-Jobs - Erste Erfahrungen und eine Bestandsaufnahme aus Sicht der Bundesregierung

Das durch Hartz IV entstandene Nebeneinander von Arbeitsgemeinschaften, Bundesagentur für Arbeit und Optionsgemeinden läßt offensichtlich weder die Möglichkeit zu, verbindliche statistische Aussagen zu treffen, noch klare gemeinsame Ziele in der Zukunft zu verfolgen.

Auf die Frage, wie groß das Potential an Zusatzjobs denn sei (so nennt die Bundesregierung in der Antwort Ein-Euro-Jobs), antwortet die Bundesregierung:
"Die Bundesregierung schätzt das Potenzial an Zusatzjobs im Jahre 2005 auf rund 600 000. Ob und in welchem Umfang dieses Potenzial im Jahr 2005 oder in den Folgejahren tatsächlich ausgeschöpft oder möglicherweise sogar überschritten wird, ist aufgrund der lokalen Verantwortung der Arbeitsgemeinschaften, Arbeitsagenturen und optierenden Kommunen zumindest gegenwärtig nicht vorherzusagen."

Verantwortlich ist sie übrigens auch nicht. Sie hat im Haushalt Mittel bereitgestellt, der Rest ist von anderen zu regeln. Das betrifft sowohl die Zahl von Ein-Euro-Jobs wie auch deren Qualität. So erklärt sie:
"Im Jahr 2005 stehen insgesamt 6,55 Mrd. Euro für Eingliederungsleistungen des SGB II zur Verfügung. In welchem Umfang es künftig Zusatzjobs geben wird, entscheidet nicht die Bundesregierung. Dies liegt in der Verantwortung der zuständigen Arbeitsgemeinschaften, Arbeitsagenturen und auf lokaler Ebene.

Nach Auffassung der Bundesregierung sind zurzeit mangels ausreichender Erfahrung qualifizierte Aussagen zur Qualität der Zusatzjobs nicht möglich. Unabhängig davon hat die BA eine Arbeitshilfe zur Umsetzung von Arbeitsgelegenheiten erarbeitet, die Qualitätskriterien zu den Zusatzjobs enthält."

Ein besonderes Problem ist der mögliche Verdrängungseffekt von Ein-Euro-Jobs. Werden denn nun reguläre Arbeitsverhältnisse vernichtet oder neue Arbeitsmöglichkeiten geschaffen. Auch hier bleibt festzuhalten. 1. Die Bundesregierung ist dafür nicht zuständig. 2. Das SGB II sieht die Beteiligung von Dritten an der Vergabe nicht vor, sie empfiehlt aber drindend, dies durch Beiräte zu ermöglichen. Warum die Beiräte dann nicht gleich im Gesetz verankert wurden, wie bei der Bundesagentur für Arbeit üblich, wird nicht gesagt.
"Die Bundesregierung geht davon aus, dass bei einem verantwortungsbewussten Einsatz von Zusatzjobs durch die Arbeitsgemeinschaften, Arbeitsagenturen und zugelassenen kommunalen Träger Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden können. Indem Zusatzjobs nur für im öffentlichen Interesse liegende, zusätzliche Arbeiten geschaffen werden dürfen, ist gesetzlich ausgeschlossen, dass es im Kernbereich erwerbswirtschaftlichen Handelns zu einer Verzerrung des Wettbewerbs kommen kann. Die Bundesregierung geht im Übrigen davon aus, dass die Arbeitsgemeinschaften, Arbeitsagenturen und zugelassenen kommunalen Träger sich bei der Prüfung der genannten Fördervoraussetzungen z. B. durch Einrichtung lokaler Beiräte des entsprechenden Sachverstandes aller für den örtlichen Arbeitsmarkt verantwortlichen Einrichtungen versichern werden."

Besonders interessant ist ihre Erklärung, wozu Ein-Euro-Jobs eigentlich sinnvoll gedacht sind. So wären Ein-Euro-Jobs "nur dann sinnvoll, wenn unmittelbar auf die Eingliederung in den Arbeitsmarkt ausgerichtete Fördermaßnahmen nicht möglich sind". Solche Maßnahmen dürften demnach nur angeboten werden, wenn keine andere Maßnahme einen Erfolg verspricht. Wichtiger ist aber die zweite Annahme. Diese Jobs sollten einen Einstieg in eine "Eingliederungsleiter" ermöglichen, die z. B. durch Bildungsmaßnahmen nach dem Ein-Euro-Job überhaupt erst arbeitsmarktpolitischen Erfolg versprechen. So sollen nach Ansicht der Bundesregierung "Zusatzjobs in erster Linie nicht der direkten Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt, sondern dem Erhalt und der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen dienen. Zusatzjobs bilden grundsätzlich die erste Stufe einer Eingliederungsleiter, der weitere Schritte wie z. B. eine berufliche Weiterbildungsmaßnahme oder ein Eingliederungszuschuss, soweit notwendig, folgen können."

Ob diese Ansichten der Bundesregierung den Arbeitsagenturen, Arbeitsgemeinschaften und Optionsgemeinden auch bekannt sind? Gegenwärtig ist zumindest nicht erkennbar, das Ein-Euro-Jobs nach dieser Philosophie vergeben werden.

Die Antwort der Bundesregierung kann auf der Homepage des Deutschen Bundestages unter der Drucksache 15/5191 als pdf-Datei heruntergeladen werden.

Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 30.04.2006

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 28.03.2024