Grundsätzliches zur Weiterbildung

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Stellungnahme der Bundesregierung zum Bericht „Finanzierung Lebenslangen Lernens – der Weg in die Zukunft“

Die Erhöhung der Bildungsbeteiligung in Deutschland, die Schaffung von Anreizen für Lebenslanges Lernen und die Förderung aller Begabungen sind zusammen mit der Erhöhung der Qualität im Bildungswesen zentrale Ziele der Bundesregierung.

Allerdings sind die öffentlichen Kassen leer. "In den öffentlichen Haushalten von Bund, Ländern und Kommunen sind angesichts der schwierigen ökonomischen Rahmenbedingungen die für die Umsetzung der Kommissionsempfehlungen erforderlichen Spielräume derzeit nicht vorhanden. Konkrete Vorschläge für eine Gegenfinanzierung müssen im Zuge der Debatte noch erarbeitet und mit dem Ziel der Konsolidierung der Staatsfinanzen in Einklang gebracht werden."

Der massive Abbau der Förderung der beruflichen Weiterbildung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist für die Bundesregierung Ergebnis höherer Wirtschaftlichkeit und größerem Wettbewerb. "Durch die Gesetze für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ist die aktive Arbeitsförderung weiter konsequent auf die rasche Integration in reguläre Beschäftigung ausgerichtet worden. Dies hat auch bei der Bildungsförderung eine Entwicklung in Gang gesetzt, die stärker als bisher auf höhere Wirksamkeit, eine nachhaltige Qualitätsentwicklung und mehr Wettbewerb zwischen den Bildungsanbietern zielt." Der inzwischen ruinöse Preiswettbewerb für Bildungsmaßnahmen mit Teilnehmersätzen von weniger als 2 Euro je Teilnehmerstunde scheinen politisch von ihr gewollt zu sein.

Für die Weiterbildung von Beschäftigten empfiehlt die Bundesregierung tarifvertragliche Regelungen. Vorschläge für eine gesetzliche Regelung von Bildungsansprüchen werden ein weiteres mal geprüft. Finanziert werden könnten solche Gesetze aber nur bei einem massiven Subventionsabbau, die Eigenheimzulage soll gestrichen werden. Eine gesetzliche Regelung wird daher in naher Zukunft nicht zu erwarten sein.

"Die Bundesregierung prüft, inwiefern sie - die Tarifautonomie wie die Verantwortung der Unternehmen für die Qualifizierung ihrer Beschäftigten respektierend – die Unternehmen und Betriebe wie deren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dabei unterstützen kann, sich verstärkt für das Lebenslange Lernen zu engagieren. Die Expertenkommission hat hierzu eine Reihe von Vorschlägen von der intensiveren Nutzung betrieblicher Lernzeitkonten über Regelungen zu deren Insolvenzsicherung bis hin zur Einrichtung branchenbezogener, regional tätiger Weiterbildungsagenturen unterbreitet, die die Bundesregierung den Sozialpartnern zur Prüfung mit dem Ziel von tariflichen Vereinbarungen zur Förderung des Lebenslangen Lernens in Unternehmen und Betrieben empfiehlt."

Von der Bundesregierung werden als Themenfelder eines notwendigen Diskurses über lebenslangen Lernen benannt.

"Die Bundesregierung betrachtet diese erste Einschätzung als einen Beitrag zur parlamentarisch wie öffentlich zu führenden Debatte über die Grundsätze der Finanzierung des Lebenslangen Lernens wie der Förderung der am Lebenslangen Lernen Teilnehmenden. In dieser Debatte sind Fragen
  • zum Verhältnis der individuellen Verantwortung und der Aufgaben des Staates
  • zur Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen
  • und der Rolle der Sozialpartner und der Bildungsträger
    zuförderst zu erörtern.
Die Diskussion hat dabei
  • die finanzpolitischen Prioritäten und die aktuelle wie mittelfristige Lage der öffentlichen Haushalte,
  • die Kosten und den Nutzen der vorgeschlagenen Reformmaßnahmen,
  • das Verhältnis von Zuschüssen und Darlehen bei der Förderung von erwachsenen Bildungsteilnehmerinnen und –teilnehmern
  • und die Frage, in welcher Form Weiterbildung – sei sie mehr bildungs- oder mehr arbeitsmarktpolitisch begründet – finanziert wird,
als grundlegende Ausgangspunkte zu berücksichtigen.

Weiter muss der Stellenwert des Lebenslangen Lernens im Zusammenhang mit dem Reformbedarf des Bildungssystems insgesamt und der Rolle von Bildung für die Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft geklärt werden, wobei
  • der Autonomie der Bildungssubjekte bzw. –nutzerinnen und -nutzer wie der Bildungsträger Rechnung getragen und
  • der staatliche Regelungsbedarf unter dem Gesichtspunkt des Abbaus bestehender undder Vermeidung zusätzlicher Bürokratie neu justiert werden muss."
Sie können die Stellungnahme der Bundesregierung hier als pdf-Datei herunterladen.

Verweise zu diesem Artikel:
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 18.05.2005