Lebenslanges Lernen

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Lebenslanges Lernen und Weiterbildung – die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion

Die Zahl der Neueintritte in Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung sind von 2000 bis 2004 um zwei Drittel zurückgegangen. Besonders auffällig ist der Rückgang ab 2003 mit den ersten Hartz-Gesetzen. Von 2002 auf 2003 hat sich die Zahl der Neueintritte fast halbiert. In 2005 werden voraussichtlich nochmals 40% weniger Neueintritte stattfinden wie in 2004.

In Maßnahmen der beruflichenWeiterbildung mit Förderung nach dem SGB III traten ein:
KalenderjahrTeilnehmerInnen
2000522 939
2001441 907
2002454 699
2003254 718
2004185 041

„Durch die Gesetze für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ist die aktive Arbeitsförderung weiter konsequent auf die rasche Integration in reguläre Beschäftigung ausgerichtet worden. Dies hat auch bei der Bildungsförderung eine Entwicklung in Gang gesetzt, die stärker als bisher auf höhere Wirksamkeit, eine nachhaltige Qualitätsentwicklung und mehr Wettbewerb zwischen den Bildungsanbietern zielt.“Die Wirkung wird gemessen an der Verbleibsquote, die Wirtschaftlichkeit am Mitteleinsatz. Die BA hat die Verbleibsquote auf 70% festgelegt. TeilnehmerInnen, die diese Bedingungen nicht erfüllen, bleiben bei der Förderung außen vor. Fördermaßnahmen für benachteiligte Gruppen am Arbeitsmarkt sind daher in der Regel nicht mehr möglich.

„Zentrale Vorgaben an die Arbeitsagenturen zum Forcieren arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen für bestimmte Personengruppen – die über die SGB III-Regelungen hinausgehen – würden dem neuen System von Führung und Steuerung in der Bundesagentur für Arbeit widersprechen: Wesentliches Ziel ist das Stärken der operativen Verantwortung vor Ort. Die Agenturen für Arbeit werden an der Erreichung ihrer – in verbindlichen Zielvereinbarungen festgehaltenen – Ziele gemessen. In diesem Zielvereinbarungsprozess werden den Agenturen für Arbeit folglich keine inhaltlichen Vorgaben über die Beteiligung von Zielgruppen an der Weiterbildungsförderung gemacht. Maßgeblich für die Aktivitäten in der aktiven Arbeitsförderung ist das Verhältnis von Wirkung und Wirtschaftlichkeit. Die Arbeitsagenturen planen in eigener Verantwortung und unter Berücksichtigung der lokalen und regionalen Arbeitsmarktbedingungen, durch welchen Maßnahmemix und in welcher Dimensionierung die Integrationserfolge verbessert und die Kosten der Integration weiter optimiert werden können.“

Die Bundesregierung lässt die so von beruflicher Weiterbildung ausgegrenzten Erwerbslosen natürlich nicht im Regen stehen. „Im Rahmen der Leitwerte aufgrund nationaler Regelungen wird u. a. der Anteil der besonders förderungsbedürftigen Personengruppen im Sinne des § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB III an den Maßnahmeteilnehmern beobachtet. Dazu gehören auch die Geringqualifizierten.“ Aus Fördern und Fordern wird Beobachten und Fordern. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Den Maßnahmen für Berufsrückkehrerinnen, die besonders Frauen den Wiedereinstieg in das Berufsleben ermöglicht haben, ergeht es nicht besser. Die Möglichkeit der Förderung der beruflichen Weiterbildung mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) ist seit 2005 ebenfalls durch das neue SGB II und die damit verbundenen Richtlinien der Förderung bei der BA kaum noch möglich (wir berichteten). Der Rückgang der TeilnehmerInnen lässt sich aber auch ganz anders erklären. Geschuldet ist diese Entwicklung der Unterrichtsart Teilzeit. Daraus resultiert die „Problematik, dass die Integration in den Arbeitsmarkt wegen des Missverhältnisses Teilzeitsuchende/Teilzeitangebote erschwert ist und Berufsrückkehrer und Berufsrückkehrerinnen aufgrund häuslicher Bindungen überwiegend eine Teilzeitbeschäftigung suchen.“

Mit der Einführung des ALG II in 2005 und der „Strafsteuer“ (gegenwärtig ca. 10000 Euro je Erwerbslosen), die die BA zahlen muss, wenn jemand vom ALG I ins ALG II übergeht, hat die BA betriebswirtschaftlich konsequent reagiert. Es gibt nur noch Förderungen, die während des einjährigen Bezugs von ALG I zurück in den ersten Arbeitsmarkt führen. Sonst würde die BA ja doppelt bezahlen, erst die berufliche Weiterbildung und dann die Strafsteuer. Längerfristige Maßnahmen, insbesondere Umschulungen sind nun kaum noch möglich, zumindest nicht während des Bezugs von ALG I. Die BA hat versucht, diesen Umstand mit der angeblichen Wirkungslosigkeit von längerfristigen Weiterbildungsmaßnahmen zu begründen. Die Bundesregierung erklärt etwas anderes.

„Der Anteil der Eintritte in SGB III-Weiterbildungsmaßnahmen, die zum Erwerb eines Berufsabschlusses führen, i. d. R. zwei- bis dreijährige Weiterbildungen, ist 2004 im Vergleich zu 2003 unter Berücksichtigung des finanziellen Aufwands und des verfügbaren Mittelvolumens gesunken, liegt aber mit 24 Prozent immer noch deutlich über der Quote in den Jahren 2000 bis 2002. Der hohe Anteil in den Jahren 2003 und 2004 ist auf die Einführung des Mindeststandards einer 70-prozentigen Verbleibsprognose zurückzuführen. Die Verbleibsquote bei den Absolventen von Umschulungen war in der Vergangenheit im Vergleich zu anderen kürzeren Weiterbildungen deutlich höher. Verbleibsquoten von 70 Prozent und mehr wurden überwiegend bei den Weiterbildungen in den Gesundheitsdienstberufen erreicht.“

Umschulungen sind demnach zur langfristigen Integration in den ersten Arbeitsmarkt gut geeignet. Wenn die Bundesregierung ihre eigenen Erklärungen ernst nehmen würde, dann müsste sie die gesetzlichen Vorgaben für die BA auch entsprechend gestalten. Dann darf sie die BA nicht mit einer Strafsteuer belegen, wenn die nach ihrer eigenen Einschätzung höhere Verbleibsquote durch langfristige Weiterbildung erreicht wird.

Da, wo es kein Geld kostet, da fordert die Bundregierung eine verlässliche öffentliche Förderung. Die Volkshochschulen werden von den Landesregierungen und Kommunen gefördert, nicht vom Bund. Hier findet die Bundesregierung klare Worte. „Damit die Volkshochschulen ihre Aufgaben auch zukünftig wahrnehmen können, sind verlässliche öffentliche Förderungen unverzichtbar. Für die Realisierung lebenslangen Lernens benötigt die Weiterbildung die Infrastruktur der Volkshochschule.“ Eine verlässliche öffentliche Förderung der beruflichen Weiterbildung, für die die Bundesregierung zuständig ist, wird von ihr nicht erwähnt.

Sie können die Drucksache 15/5933 vom 22. Juli 2005 auf der Homepage des Deutschen Bundestages als pdf-Datei herunterladen.

Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 30.04.2006