Lebenslanges Lernen

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Weiterbildung im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD

Föderalismusreform

Eine wichtige Neuregelung betrifft die Föderalismusreform. Sie ist im Anhang zum Koalitionsvertrag geregelt. Eine gesamtstaatliche Bildungsplanung soll durch gemeinsame Evaluation und Bildungsberichterstattung ersetzt werden. Zwar hat es diese gesamtstaatliche Bildungsplanung in den zurückliegenden Jahren de facto nicht gegeben. Die von der Europäischen Kommission geforderten vermehrten Anstrengungen der Mitgliedsstaaten im Bereich des Bildungswesens benötigen jedoch solche Planungen, um die gesteckten Ziele erfolgreich verfolgen zu können. Stattdessen werden die Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern im Bereich der Bildung weiter zersplittert. Für die berufliche Bildung und Weiterbildung ist der Bund zuständig, für die allgemeine Weiterbildung weiterhin die Länder. Im Vertrag heißt es:

„Zu Art. 91 b Abs. 2 GG: Der Begriff der 1969 übergreifend gedachten, aber nicht realisierten Gemeinschaftsaufgabe gesamtstaatlicher Bildungsplanung wird ersetzt durch die Grundlage für eine zukunftsorientierte gemeinsame Evaluation und Bildungsberichtserstattung zur Feststellung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens im internationalen Vergleich. Die neue Gemeinschaftsaufgabe hat drei Elemente: Gemeinsame Feststellung und gemeinsame Berichterstattung (d.h. in der Konsequenz: Veröffentlichung) und die Möglichkeit der Abgabe von gemeinsamen Empfehlungen. Ziel derartiger gemeinsamer Bildungsberichterstattung ist die Schaffung von Grundinformationen (einschließlich Finanz- und Strukturdaten) für die Gewährleistung der internationalen Gleichwertigkeit und Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Bildungswesens. Für Folgerungen aus diesem Zusammenwirken sind - unbeschadet eventueller gemeinsamer Empfehlungen - allein die Länder zuständig, soweit nicht der Bund konkrete Zuständigkeiten hat (außerschulische berufliche Bildung und Weiterbildung, Hochschulzulassung und Hochschulabschlüsse).“

Lebenslanges Lernen: Erhöhung der Weiterbildungsbeteiligung – Wachstumspotential der Weiterbildung nutzen

Die Weiterbildungsbeteiligung soll erhöht werden, insbesondere bei älteren Beschäftigten. Die Finanzierung soll auf den Staat, die Wirtschaft und die Betroffenen verteilt werden. Beschäftigte sollen die Bildungszeiten durch die Verrechnung von Überstunden und Urlaubstagen „ansparen“. Gefördert werden sollen sozial Benachteiligte“, um deren Weiterbildungsbeteiligung zu erhöhen. Die entsprechende Passage im Vertrag lautet:

„Der schnelle technologische Fortschritt in der Wissensgesellschaft erfordert es, berufliche Fähigkeiten und berufliches Wissen auch nach der Erstausbildung zu erhalten, anzupassen und zu erweitern. Weiterbildung ist mehr als ein Bildungsprinzip. Lebensbegleitende Weiterbildung sichert Qualifikation und schützt damit vor dem Verlust des Arbeitsplatzes. Der demographische Wandel erfordert zudem, dass auch ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beruflich aktiv und auf dem aktuellen Wissensstand bleiben. Um Offenheit, Lernbereitschaft und Lernfähigkeit generationenübergreifend zu verbessern, muss die Weiterbildungsbeteiligung deutlich erhöht werden.

Wir wollen mittelfristig die Weiterbildung zur 4. Säule des Bildungssystems machen und mit bundeseinheitlichen Rahmenbedingungen eine Weiterbildung mit System etablieren.

Das erfolgreiche „Meister-BAföG“ wird weitergeführt.

Wir werden die Vielzahl der bestehenden Weiterbildungsangebote durch die Optimierung der Bildungsberatung transparenter machen. Wir werden die Qualitätssicherung von Weiterbildungsangeboten ausweiten.

An der Finanzierung von Weiterbildung müssen sich die Allgemeinheit, die Wirtschaft und der Einzelne in angemessener Weise beteiligen. Durch Bildungssparen wollen wir ein neues Finanzierungsinstrument entwickeln und dazu das Vermögensbildungsgesetz novellieren. Dies geschieht haushaltsneutral.

Wir wollen insbesondere sozial Benachteiligte fördern, um deren Weiterbildungsbeteiligung zu erhöhen.

Die Tarifvertragsparteien ermuntern wir, die Einrichtung von Bildungszeitkonten zu vereinbaren, auf dem Arbeitnehmer Überstunden und Urlaubstage langfristig sammeln können. Der Staat hat dabei für angemessene Rahmenbedingungen zu sorgen, zu denen etwa die Insolvenzsicherung von Arbeitszeit- und Lernzeitkonten gehört.“


Aktive Arbeitsmarktpolitik

Weiterbildung als tragende Säule der aktiven Arbeitsmarktpolitik kommt im Vertrag nicht vor. Eine Wirksamkeitsanalyse im Jahr 2006 soll zeigen, welche Instrumente „zielgenau, sparsam und effizient“ sind. Im Jahr 2007 soll die aktive Arbeitsmarktpolitik dann „insgesamt grundlegend neu ausgerichtet“ werden. Es bleibt abzuwarten, wie die Wirksamkeitsanalyse in der beruflichen Weiterbildung ausfällt. Alle gegenwärtigen Ergebnisse zeigen deutlich, das länger dauernde Weiterbildungsmaßnahmen positive Ergebnisse erzielen. Bei der Untersuchung ist der Untersuchungszeitraum über mehrere Jahre anzusetzen, um die Wirkung wirklich objektiv beurteilen zu können. Im Vertrag heißt es dazu kurz:

“Die aktive Arbeitsmarktpolitik leistet einen wichtigen Beitrag zur Integration und zur Verbesserung der Beschäftigungschancen von Arbeitssuchenden. CDU, CSU und SPD werden die aktive Arbeitsmarktpolitik in Zukunft fortsetzen und weiterentwickeln.

Die Vielzahl unterschiedlicher Förder-Instrumente ist für die Menschen kaum noch überschaubar. Vieles deutet darauf hin, dass einzelne Maßnahmen und die damit verbundenen teilweise umfangreichen Mittel der Arbeitslosenversicherung zielgenauer, sparsamer und effizienter eingesetzt werden können.

CDU, CSU und SPD werden daher alle arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen auf den Prüfstand stellen. Das, was sich als wirksam erweist und zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit oder zu Beschäftigung führt, wird fortgesetzt. Das, was unwirksam und ineffizient ist, wird abgeschafft. Diese Überprüfung soll bis Ende kommenden Jahres abgeschlossen sein.

Auf der Grundlage dieser Wirksamkeitsanalyse wird dann spätestens im Jahr 2007 die aktive Arbeitsmarktpolitik insgesamt grundlegend neu ausgerichtet und sichergestellt, dass die Mittel der Beitrags- und Steuerzahler künftig so effektiv und effizient wie möglich eingesetzt werden.“


Förderung junger Erwerbsloser

Die Förderung junger Erwerbsloser soll einen Schwerpunkt der aktiven Arbeitsmarktpolitik bilden. Die bestehenden Bildungsmaßnahmen sollen erhalten und weiter genutzt werden.

“Wir werden den Beitrag der Arbeitsmarktpolitik fortsetzen und so wirksam wie möglich ausgestalten. Die Vermittlung und Qualifizierung junger Menschen, die eine Arbeit oder Lehrstelle suchen, wird auch in Zukunft eine zentrale Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit darstellen. Hierzu zählen vor allem die Förderung junger Menschen beim Einstieg in die Berufsausbildung, ausbildungsbegleitende Hilfen, die Finanzierung der Berufsausbildung Benachteiligter sowie spezifische Hilfen für junge Menschen mit Behinderungen. Daneben stellen wir ein breites Spektrum vermittlungsunterstützender Leistungen für arbeitslose junge Menschen zur Verfügung.“

Impulse für mehr Beschäftigung von älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern

Die Beschäftigungsfähigkeit älterer Arbeitnehmer kann nach Meinung der Großen Koalition nur durch ein „Bündel abgestimmter Maßnahmen in den Bereichen Arbeit, Bildung und Gesundheit“ erreicht werden. Qualifizierung und Weiterbildung sollen in diesem Bereich eine wichtige Funktion übernehmen. Aus welchem Grunde die „Weiterbildungsförderung gemeinsam mit der Wirtschaft auf ihre Wirksamkeit hin überprüft“ werden soll, und alle anderen von der Beteiligung an der Überprüfung ausgeschlossen bleiben sollen, wird nicht erläutert. Zumal diese Aussage in direktem Widerspruch zur vorhergehenden Einladung an Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften steht, gemeinsam verbindliche Absprachen bei der „Überprüfung der Arbeitsförderinstrumente“ zu treffen.

“CDU, CSU und SPD sind sich einig, dass die Beschäftigungssituation älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbessert werden muss. Internationale Erfahrungen belegen, dass hierzu ein ganzes Bündel abgestimmter Maßnahmen in den Bereichen Arbeit, Bildung und Gesundheit notwendig ist, und dass sowohl Anreize zur Frühverrentung beseitigt als auch Maßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und zur Wiedereingliederung älterer Arbeitsloser erforderlich sind. Für einen Erfolg in Deutschland sind dabei gemeinsame Impulse der Wirtschaft, der Sozialpartner, der Ländern und der Regionen entscheidend.

Beschäftigungsimpulse für und durch die Wirtschaft

Wir werden mit Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften die folgenden Themen erörtern, um verbindliche Absprachen zu treffen:
  • Qualifizierung und Weiterbildung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
  • Möglichkeiten einer dem Alter entsprechenden Arbeitszeitgestaltung.
  • Gestaltung altersgerechter Arbeitsbedingungen sowie Erhalt und Förderung der Beschäftigungsfähigkeit Älterer.
  • Überprüfung der Arbeitsförderinstrumente im Hinblick auf ihre Wirksamkeit für Ältere.
Zur Förderung der Qualifizierung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besteht Einigkeit, dass für den Erhalt ihrer Beschäftigungsfähigkeit – gegebenenfalls auch auf der Grundlage tariflicher und betrieblicher Vereinbarungen – Qualifizierungsmaßnahmen unerlässlich sind. Arbeitsplatzbezogene Qualifizierungsmaßnahmen sollen durch die Betriebe und nicht durch die Beitragszahler finanziert werden. Übergangsweise wird die bis zum Jahresende 2005 befristete Sonderregelung zur Übernahme der beruflichen Weiterbildungskosten bei älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern um ein Jahr verlängert und im Hinblick auf ihre Wirkung evaluiert.

Um arbeitslos gewordene ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wieder besser in den Arbeitsmarkt integrieren zu können, werden auch die allgemeinen Instrumente der Arbeitsförderung, insbesondere die Weiterbildungsförderung gemeinsam mit der Wirtschaft auf ihre Wirksamkeit hin überprüft.“


Quelle: Gemeinsam für Deutschland – mit Mut und Menschlichkeit
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 11.11.2005

Sie können den gesamten Vertrag hier als pdf-Datei herunterladen.

Verweise zu diesem Artikel:
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 30.04.2006