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MITTEILUNG DER KOMMISSION

Modernisierung der allgemeinen und beruflichen Bildung: ein elementarer Beitrag zum Wohlstand und zum sozialem Zusammenhalt in Europa

Der Rat der Europäischen Kommission weist der allgemeinen und beruflichen Bildung eine zentrale Rolle innerhalb der Wachstums- und Beschäftigungsagenda zu. Bildung ist eine Schlüsselfunktion für die soziale und wirtschaftliche Entwicklung eines Landes. Allgemeine und berufliche Bildung sind zentrale Bausteine zur Lösung der Sicherung der langfristigen Tragfähigkeit der Sozialsysteme Europas. Der Rat erklärt:

„Der Rat hat wiederholt betont, dass den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung eine Doppelrolle zukommt: Sie sind sowohl für die soziale als auch für die wirtschaftliche Entwicklung maßgeblich und somit Schlüsselfaktoren für das Potenzial eines Landes, herausragende Leistungen und Innovationen hervorzubringen und im Wettbewerb zu bestehen. Zugleich zählen die allgemeine und die berufliche Bildung zu den Kernelementen der sozialen Dimension Europas, da im Rahmen der Bildung Werte wie Solidarität, Chancengleichheit und gesellschaftliche Teilhabe vermittelt werden und die Bildung zugleich eine positive Wirkung in den Bereichen Gesundheit, Kriminalität, Umwelt, Demokratisierung und allgemeine Lebensqualität hat. Alle Bürger müssen durch lebenslanges Lernen kontinuierlich neue Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen erwerben, wobei auch die besonderen Bedürfnisse der von Ausgrenzung bedrohten Menschen zu berücksichtigen sind.“


Die Situation der Weiterbildung innerhalb der EU

Der Rat beklagt eine zu geringe Beteiligung der Erwachsenen am Lebenslangen Lernen. Zwar würden viele Länder private Investitionen vonseiten der Bürger und Haushalte fördern. Die Bemühungen, die Investitionen der Arbeitgeber zu steigern, waren dagegen weniger intensiv und hatten kaum eine Wirkung: Es gibt kaum Anzeichen dafür, dass die Gesamtinvestitionen der Arbeitgeber in die berufliche Weiterbildung gestiegen sind. Für den Rat verhindert die geringe Beteiligung an Weiterbildung die Steigerung der Erwerbsquote in den Mitgliedsstaaten.

„Die bislang geringe Beteiligung steht der Steigerung der Erwerbsquote im Wege und ist somit für die Wirtschaft und für die Gesellschaft im Ganzen sehr teuer. Zudem wird dadurch die Tragfähigkeit des europäischen Sozialmodells unterminiert.

In ganz Europa wird der Ausweitung des Zugangs zur Erwachsenenbildung – insbesondere bei den älteren Arbeitnehmern, deren Zahl bis 2030 um 14 Millionen zunehmen wird, sowie den gering qualifizierten Arbeitnehmern – zu geringe Priorität beigemessen, und es werden zu wenig Mittel hierfür bereitgestellt. In den Ländern, die die höchsten Teilnehmerzahlen vorweisen können, haben Konzepte für die Erwachsenenbildung (als Teil integrierter, umfassender Strategien für lebenslanges Lernen) zumeist eine hohe Priorität.“


Effizienz, Qualität und soziale Gerechtigkeit muss bei der Weiterbildung der gleiche Stellenwert zugewiesen werden

Der Rat unterstützt die Bemühungen, auch bei öffentlicher Förderung von Bildungsmaßnahmen Wert auf einen effizienten Mitteleinsatz zu legen. Im Rahmen des Lebenslangen Lernens dürfen Qualität und Gerechtigkeit nicht als untergeordnete Kriterien angesehen werden. Bildungssysteme müssen allen offen stehen, unabhängig vom sozioökonomischen Hintergrund der Betroffenen.

„Es ist erfreulich, dass zunehmend auf die Effizienz öffentlicher Investitionen in die Bildung Wert gelegt wird. Zugleich muss allerdings auch die Gesamtperspektive des lebenslangen Lernens berücksichtigt werden, und den Zielsetzungen Effizienz, Qualität und Gerechtigkeit ist jeweils der gleiche Stellenwert beizumessen. Dies ist eine unabdingbare Voraussetzung dafür, die Lissabon-Ziele zu erreichen und gleichzeitig das europäische Sozialmodell zu stärken.

Die Systeme gerecht zu gestalten – das bedeutet, sicherzustellen, dass die Ergebnisse und der Nutzen der allgemeinen und beruflichen Bildung unabhängig sind vom sozioökonomischen Hintergrund und von anderen Faktoren, die zu Benachteiligungen in der Bildung führen könnten. Die Systeme sollten allen offen stehen, und der Lernweg der Bürger sollte sich nach ihren individuellen Bildungsbedürfnissen richten.“

Der Rat fordert die Bildung von Lernpartnerschaften insbesondere auf „regionaler und lokaler Ebene, um eine ausgewogene Aufteilung der Verantwortung und der Kosten auf die relevanten Stellen (Bildungseinrichtungen, Behörden, Sozialpartner, Unternehmen, Einrichtungen bestimmter Gemeinschaften usw.) zu erreichen. Solchen Partnerschaften sollten auch Lehrkräfte und Ausbilder angehören, die in den Systemen den Wandel maßgeblich vorantreiben. Die Partnerschaften sollte außerdem darauf hinwirken, dass die Arbeitgeber durch eine umfassendere Einbindung stärker zur Gewährleistung der Relevanz des Angebots für lebenslanges Lernen beitragen.“


Umsetzung des Programms auf europäischer Ebene

Der Rat wird bei der Umsetzung des Arbeitsprogramms im Rahmen der beruflichen Bildung und Weiterbildung folgenden Aspekten seine besondere Aufmerksamkeit widmen:

„Systematischere Überwachung der Umsetzung von Strategien für lebenslanges Lernen in sämtlichen Mitgliedstaaten. Dies wird eines der Hauptthemen des gemeinsamen Zwischenberichts 2008 sein, wobei insbesondere untersucht werden soll, inwieweit lebenslanges Lernen zur Stärkung des europäischen Sozialmodells beiträgt.

Einigung auf einen Europäischen Qualifikationsrahmen (EQF) und Verabschiedung der Empfehlungen des Europäischen Parlaments und des Rates über Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen und die Qualität der Lehrkräfteausbildung.“


Quelle: Mitteilung der Kommission: Brüssel, den 30.11.2005

Sie können den Bericht hier als pdf-Datei herunterladen.

Verweise zu diesem Artikel:
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 30.04.2006