Förderung der beruflichen Weiterbildung

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Trendumkehr bei der Förderung der beruflichen Weiterbildung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA)?

Die Zahl der TeilnehmerInnen in Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung (FbW) hat sich in den letzten drei Monaten 2005 bei etwas über 110000 stabilisiert. Im Dezember wurden 112726 TeilnehmerInnen gezählt. Gegenüber dem November 2005 fällt der Rückgang mit gut 1000 Personen sehr gering aus. In den beiden Vorjahren war der Rückgang im Dezember erheblich größer. Im Jahr 2003 betrug er gegenüber dem November 4 Prozent, 2004 waren es gar 8,7 Prozent, 2005 sind es nur 1,1 Prozent.

Zwei unterschiedliche Entwicklungen scheinen für diesen Trend verantwortlich zu sein. Die BA gewährt verstärkt Bildungsmaßnahmen mit kürzerer Laufzeit. Die langfristigen Maßnahmen (Umschulungen), die mit einer beruflichen Qualifizierung enden, laufen aus. Die bisher durch solche Maßnahmen gebundenen Gelder werden nun für kürzere Weiterbildungsmaßnahmen frei. Und seit der zweiten Jahreshälfte 2005 setzen die Träger des SGB II vermehrt auf die berufliche Weiterbildung.


Die von der BA gedachte Planzahl von durchschnittlich 97000 TeilnehmerInnen wurde in 2005 mit ca. 120000 deutlich überschritten. Der Rückgang der Teilnehmerzahlen betrug im April/Mai 2005 gegenüber dem Vormonat noch gut 43 Prozent, im Dezember 2005 ist dieser Wert auf 24,3 Prozent gesunken.

Neueintritte in Weiterbildungsmaßnahmen der BA

Die Neueintritte erlebten zwei völlig unterschiedliche Jahreshälften. Im ersten Halbjahr lag der Abstand gegenüber dem jeweiligen Vorjahresmonat bei den kumulierten Werten immer deutlich über minus 50 Prozent. Im zweiten Halbjahr sank er kontinuierlich auf zuletzt minus 29,5 Prozent im Dezember 2005.


Nach großen Anlaufschwierigkeiten in der ersten Jahreshälfte 2005 begannen die Träger des SGB II in der zweiten Jahreshälfte vermehrt Fördermaßnahmen der beruflichen Weiterbildung zu gewähren. Im Rechtskreis SGB III oder von Arbeitslosengeld I betroffenen Erwerbslosen wurden 2005 insgesamt 68223 Neueintritte in FbW registriert, im Rechtskreis SGB II waren es mit 62224 fast ebenso viele. Im Dezember 2005 wurden sogar mehr Neueintritte gezählt als im Dezember 2003.



Die Monate September – Dezember verzeichneten mit insgesamt 69107 Neueintritten fast 53 Prozent aller Neueintritte in 2005. Zum Vergleich: Die Neueintritte von September – Dezember 2003 machten 37,6% aller Neueintritte aus, für 2004 stellten die 63020 Neueintritte mit 34,1% fast exakt den Durchschnitt von 33,3 Prozent für 4 Monate dar.


Der Vergleich der jeweiligen Monatswerte mit dem Jahresdurchschnitt von 10870 Neueintritten im Monat verdeutlicht diese Entwicklung. Ohne die in der zweiten Jahreshälfte verstärkte Förderung der beruflichen Weiterbildung durch Träger des SGB II wäre die Planzahl der BA höchst wahrscheinlich erreicht worden. Da die BA in den Arbeitsgemeinschaften nur indirekt agieren kann, konnte die zentrale Steuerung und damit die weitere Reduzierung der beruflichen Weiterbildung nicht vollständig durchgeschlagen.

Trainingsmaßnahmen – ohne SGB II nicht viel los

Ähnlich wie bei der beruflichen Weiterbildung hat es auch bei Trainingsmaßnahmen (TM) bei allein von der BA gewährten Maßnahmen im Rahmen des SGB III einen erheblichen Rückgang gegeben.


Abgesehen von den besonders niedrigen Zahlen in den ersten beiden Monaten des Jahres 2005 beträgt der Rückgang gegenüber dem jeweiligen Vorjahresmonat 2004 zwischen 20 und 30 Prozent. Im November 2005 beträgt der Rückgang nur noch 8,7 Prozent. Im Dezember werden erstmals wieder mehr TeilnehmerInnen als im Vorjahresmonat registriert. 2004 nahmen insgesamt 1188369 Erwerbslose an TM teil, 2004 sind es mit 889052 gut 25 Prozent weniger.

Hier macht sich die verstärkte Aktivität der Träger des SGB II deutlich bemerkbar. Mit 405341 Teilnehmerinnen stellen sie 45,6 Prozent aller TeilnehmerInnen in 2005. Im November und Dezember 2005 werden deutlich mehr Maßnahmen im SGB II gewährt. Im November kamen von den insgesamt 86795 TeilnehmerInnen 48105 aus dem SGB II, im Dezember waren es 34940 oder 55,3 Prozent aller TeilnehmerInnen. Ohne die verstärkte Förderung von Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen wäre diese Form der Weiterbildung in 2005 dramatisch zurück gegangen.

Ausblick auf 2006

Nach dem Koalitionsvertrag sollen 2006 alle Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Was das konkret bedeutet, bleibt abzuwarten. Eine vom Handelsblatt verbreitete Meldung lässt nichts Gutes vermuten. Demnach hätte eine neue Studie des Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA) im Auftrag der Bundesregierung ergeben, dass durch Weiterbildung kaum Beschäftigungseffekte erzielt würden. Eine in den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit begonnene Weiterbildung habe kaum eine positive Wirkung gezeigt. Wer zwischen dem vierten und zwölften Monat der Arbeitslosigkeit eine Weiterbildungsmaßnahme erhalte, fände spürbar leichter in den Arbeitsmarkt zurück. „Wird (die Weiterbildung) erst nach mehr als einem Jahr Arbeitslosigkeit begonnen, hat sie praktisch überhaupt keinen Effekt:“ Weiterbildung wäre danach für Erwerbslose im Bereich des SGB II völlig ungeeignet.

Die Studie ist bisher nicht veröffentlicht. Ob die Ergebnisse der Studie zutreffen, kann daher nicht überprüft werden. Die Tatsache, dass das IZA von der Deutschen Post World Net gefördert wird, hat auf die Forschungsergebnisse hoffentlich keinen Einfluss ausgeübt.

Eines jedoch ist klar erkennbar: Wer die öffentlich geförderte Weiterbildung im Rahmen der Arbeitsmarktpolitik erhalten will, muss sich 2006 in die Diskussion massiv einschalten. Die Diskussion über Sinn und Unsinn der öffentlich geförderten beruflichen Weiterbildung geht in eine neue, sicher entscheidende Runde. Sollte die „Überprüfung“ der Wirksamkeit negativ ausfallen, muss mit einer weiteren drastischen Einschränkung gerechnet werden.

Quelle: Eigenbericht Netzwerk-Weiterbildung

Sie können die den Darstellungen zugrunde liegenden Zahlen der BA hier als exc-Datei herunterladen.

Verweise zu diesem Artikel:
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 15.05.2006