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Stellungnahme des DGB zur Begleitforschung zur Wirkung der Hartz-Gesetze

Förderung der beruflichen Weiterbildung

Wir dokumentieren hier den Abschnitt zur beruflichen Weiterbildung durch die Bundesagentur für Arbeit.

Arbeitsmarktpolitische Instrumente

Förderung der beruflichen Weiterbildung


Bei der Umsetzung der Reform hat es in der beruflichen Weiterbildung erhebliche Anlaufschwierigkeiten gegeben, was vor allem mit der Verpflichtung zur Bildungsplanung und der Vergabe über Bildungsgutscheine zusammenhängt. Durch die veränderte Geschäftspolitik der BA haben sich erhebliche Marktveränderungen ergeben. Die damit verbundene Verbilligung und Verkürzung der Maßnahmen ging mit einem Qualitätsverlust einher. Die Ausgabe des Bildungsgutscheins hat der BA nahezu jegliche Steuerungsmöglichkeit genommen. Dies führt z.T. zu ungünstigen Teilnehmerzusammensetzungen in den Gruppen, die auch von den Teilnehmern selbst kritisiert werden.

Als zentraler Nachteil des Bildungsgutscheins wird die harte Kundenselektion beschrieben. Vor allem die leistungsstärkeren Gruppen am Arbeitsmarkt kommen mit dem Bildungsgutschein relativ gut zurecht, während weniger qualifizierte Personen und Behinderte sowie Personen mit Sprachschwierigkeiten mit den Anforderungen überlastet sind und sich so ihre Zugangschancen verringern.

Erfahrungen mit den so genannten „Fachkundigen Stellen“, die die Qualitätskontrolle der Träger übernehmen sollen, lagen zum Zeitpunkt der Erhebung noch nicht vor. Festgestellt wurde allerdings, dass die Qualitätskontrollen der Agenturen sichtbar abgenommen haben. Per saldo jedenfalls ist die Qualitätskontrolle schwieriger und aufwändiger geworden und wurde zudem auf unterschiedliche Institutionen verteilt. Vor allem scheuen die Träger Investitionen im technischen Bereich. Es droht die Gefahr, dass für qualitativ hochwertige Weiterbildung in speziellen technischen Bereichen keine Träger mehr zur Verfügung stehen.

Bei der Beurteilung des Erfolgs der Weiterbildung muss der so genannte Lock-in-Effekt beachtet werden. Durch die Teilnahme an der Weiterbildung ist zwangsläufig die Suchaktivität herabgesetzt, wenn nicht steigende Abbrüche in Kauf genommen werden sollen. Im Vergleich zu einer Kontrollgruppe ergibt sich in der Regel seit Eintritt der Arbeitslosigkeit kurz nach Ende der Maßnahme eine etwas längere Phase der Unterbeschäftigung. Vor allem wegen dieses Lock-in-Effektes erscheint die Wirkung von Weiterbildung bezüglich des Ausstiegs aus der Arbeitslosigkeit etwas geringer als in einer Vergleichsgruppe. Diese Betrachtung berücksichtigt aber nicht die Struktur verbessernden Wirkungen der Weiterbildung und es fehlen längerfristige Betrachtungen, die auch das Verbleiben in Arbeitslosigkeit und die Qualität nachfolgender Beschäftigung berücksichtigen. Eine erfolgreiche zweijährige Weiterbildung wird statistisch mit zweijähriger Arbeitslosigkeit gleichgesetzt.

Ergebnis der Reform ist, dass die Maßnahmen insgesamt kürzer geworden sind und sich dadurch die Lock-in-Effekte automatisch verkürzen. Gleichzeitig ist es gelungen, die Abgangsrate aus Arbeitslosigkeit nach Ende der Maßnahmen zu beschleunigen.

Die Wissenschaftler stellen fest, wie wichtig für den Erfolg der Maßnahmen ist, dass sie nicht zu spät und auch nicht zu früh begonnen werden. Als günstig für den Maßnahmebeginn wurde ein Zeitraum von 4 bis 12 Monaten nach Beginn der Arbeitslosigkeit identifiziert. In diesen Fällen konnte das Arbeitslosigkeitsrisiko um teilweise 20% reduziert werden. Dies war allerdings abhängig vom Maßnahmetyp. Auch in der Verbesserung der Kosten-Nutzenbetrachtung wurde der Reform eine positive Wirkung bescheinigt. Dies ist vor allem auf die Verkürzung der durchschnittlichen Maßnahmedauer zurückzuführen. Insgesamt kommt der Bericht zu dem Ergebnis, dass ein negatives Pauschalurteil über die Wirkung von Weiterbildungs-Maßnahmen nicht gerechtfertigt ist. Bei Fortsetzung der Reformen gehen die beteiligten Institute davon aus, dass die positiven Wirkungen sich weiter verstärken. Positiv hervorzuheben ist, dass mit der Untersuchung erstmals eine Differenzierung für unterschiedliche Maßnahmen erfolgte.

Bewertung:

Der Bericht kann insgesamt dazu beitragen, dass die Diskussion über die Weiterbildung von Arbeitslosen differenzierter geführt wird. Je nach Maßnahmetyp und Beginn der Maßnahme konnten zum Teil beachtliche Erfolge beobachtet werden. Die bei einer längerfristigen Betrachtung positiven Beschäftigungseffekte von Weiterbildung werden auch in einer aktuellen IAB-Studie herausgestellt.

Dies zeigt, dass nicht über die Weiterbildung an sich diskutiert werden muss, sondern über die Art, die Inhalte, die Vergabeverfahren und die Auswahl der Träger. Auch hier zeigt sich, dass standardisierte Verfahren, die wenig individuell auf die Regionen und die Teilnehmer zugeschnitten sind, weniger erfolgreich sind als individuell zugeschnittene Maßnahmen.

In der gesamten Untersuchung wurde der Wert von Weiterbildung als gesamtgesellschaftliche Investition in den Arbeitsmarkt und die Wissensgesellschaft nicht beurteilt. Die verkürzte Betrachtung der Weiterbildung als Instrument der Wiedereingliederung greift zu kurz. So müssen z.B. auch die Folgen von Facharbeitermangel oder die Folgen einer unzureichenden Wissensbasis für die Produktion und die Wettbewerbsfähigkeit in die Betrachtung einbezogen werden. Die Weiterbildung von Arbeitssuchenden muss deswegen eingebettet werden in ein Gesamtkonzept, das auch die finanzielle Verteilung der Kosten neu regelt.


Quelle. Begleitforschung zu Hartz I–III– Bewertung aus gewerkschaftlicher Sicht –
ISA Informationen zur Sozial- und Arbeitsmarktpolitik, Nr. 1/06, März 2006

Sie können die vollständige Stellungnahme des DGB zur Begleitforschung der Hartz-Gesetze hier als pdf-Datei herunterladen.

Verweise zu diesem Artikel:
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 30.04.2006

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 18.04.2024