Berufliche Weiterbildung

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Was will die Gewerkschaftliche Initiative für Bundesregelungen in der beruflichen Weiterbildung?

Vorschläge für Bundesregelungen in der beruflichen Weiterbildung

Wir sind der Auffassung, dass ein Bundesgesetz ein möglicher und gangbarer Schritt ist für eine dringend erforderliche öffentliche Weiterbildungspolitik, welche die Weiterbildungslandschaft aktiv gestaltet, statt alles dem Markt zu überlassen. Für Lebenslanges Lernen als selbstverständlichem und kalkulierbarem Teil von Biografien fehlen institutionelle, finanzielle, zeitliche und organisatorische Voraussetzungen. Zukunftsweisend ist deshalb nur ein Gesamtkonzept, das ein Recht auf Weiterbildung sichert, Lernzeitansprüche sowie ausreichende Finanzierung vorsieht und das geeignet ist, mehr Verbindlichkeit, Verlässlichkeit und Planungssicherheit für alle Beteiligten herzustellen.

Vorschläge für Bundesregelungen in der beruflichen Weiterbildung

Es gibt eine deutliche Diskrepanz zwischen dem allseits betonten Bedeutungszuwachs und der Realität in der Weiterbildung. Zwar ist hier mittlerweile der - gemessen an Teilnahmezahlen und Finanzen – größte Bildungsbereich herangewachsen. Gleichzeitig gibt es deutliche Defizite bezogen auf Zugangsmöglichkeiten, Information und Transparenz, Qualität, Abschlüsse und die Durchlässigkeit zur Erstausbildung sowie zum Arbeitsmarkt. Angesichts der Situation im Weiterbildungsbereich besteht ein hoher Handlungsbedarf für die Unternehmen, die Weiterbildungsinstitutionen, die Kommunen, die Länder und auch auf Bundesebene. Die bestehende Diffusität und Intransparenz der Weiterbildung macht es notwendig, Instrumente systematisierender Regulationen zu entwickeln, wenn die Leistungen von Weiterbildung für ökonomisches Wachstum und Arbeitsmarkt, Demokratie und individuelle Entfaltung gesichert werden sollen. Während ein hoher Konsens darüber besteht, dass lebensbegleitendes Lernen immer notwendiger wird, fehlen angemessene Strukturen, um die wachsenden Lerninteressen zu realisieren. Eine nur marktmäßig ablaufende Weiterbildung führt zwangsläufig zu negativen Konsequenzen für die Lernenden und die Gesellschaft: Unterversorgung mit Angeboten, verstärkte soziale Selektivität, gravierende Qualitätsprobleme und hohe Intransparenz gefährden den individuellen und gesellschaftlichen Nutzen von Lernbemühungen.

Um gleiche Rahmenbedingungen herzustellen, ist es notwendig, dass der Bund die ihm zustehenden Kompetenzen wahrnimmt, um Schwerpunkte und Vorgaben für Aktivitäten auf Landes- und Gemeindeebene sowie Anregungen für tarifliche und betriebsverfassungsrechtliche Ansätze festzulegen. Es ist für die Nutzungsmöglichkeiten von Weiterbildung sinnvoll, mindestens einen Rahmenbereich ausgehend von Artikel 74 Nr. 11 GG in gesetzlichen Regelungen zusammenzufassen. Dabei gibt es Überschneidungen insbesondere mit dem Berufsbildungsgesetz, dem Berufsbildungsförderungsgesetz, dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, dem Hochschulrahmengesetz, dem Sozialgesetzbuch III, dem Betriebsverfassungsgesetz u. a., die in einer weiterführenden Diskussion kompatibel gemacht werden müssen.

Angesichts der derzeitigen verfassungsrechtlichen Bedingungen und der Unwahrscheinlichkeit einer Grundgesetzänderung ist es unvermeidlich, an der Bundeszuständigkeit für die berufliche Bildung anzuknüpfen. Für die allgemeine und politische Weiterbildung sind weiterführende koordinierende Entwicklungen auf Landesebene erforderlich. Die mit einem Bundesgesetz angestrebte Systematisierung und sinnvolle Modernisierung verbindet die Festlegung von Rahmenbedingungen mit einer Dezentralisierung der Entscheidungen und der Erhöhung der Wahlmöglichkeiten für die Einzelnen.

Zum einen ist die Wiederaufnahme einer gemeinsamen Bildungsplanung von Bund und Ländern als Gemeinschaftsaufgabe nach Artikel 91b GG sinnvoll mit dem Ziel der Aufstellung und Fortschreibung einer Weiterbildungsentwicklungsplanung Und eines mittelfristigen Weiterbildungsbudgets für die allgemeine, politische und berufliche Weiterbildung. Dabei ist angesichts der Erfahrungen klar, dass es sich nur um eine Rahmenplanung handeln kann. Zum andern weitet sich gleichzeitig der Gegenstandsbereich „beruflicher Bildung“ immer mehr aus. In der Realität der Programme und Kurse hat die „Integration allgemeiner und beruflicher Bildung“ schon lange in vielen Formen stattgefunden. In der Tendenz werden auch die juristischen Trennungen obsolet. Langfristig werden deshalb auch weitergehende gesetzliche, den Gesamtbereich umfassende Regelungen notwendig werden.

Bei den Vorschlägen für bundeseinheitliche Regelungen in der beruflichen Weiterbildung geht es also um Vorschläge „mittlerer Reichweite“, die eingebunden werden müssen in umfassende Veränderungen der Bildungspolitik insgesamt, der Arbeitsmarktpolitik, der Sozial- und Steuerpolitik. Sie lehnen sich an das BBiG und das SGB III an, könnten bei Novellierungen darin einbezogen werden und nutzen bestehende Institutionen für einen erweiterten Auftrag.

Weitergehende arbeitmarkt- und arbeitszeitpolitische Regelungen bedürfen tarifvertraglicher, betrieblicher oder einzelarbeitsvertraglicher Vereinbarungen. Diese sollen angestoßen werden. Bestehende Regelungen sollten auf eine gemeinsame Grundlage gestellt und ausgebaut werden.

Regelungsbereiche, die auf Bundesebene anstehen, sind insbesondere: Zugangssicherung, Herstellung von institutioneller Verlässlichkeit, Qualitätssicherung und Transparenz, Professionalität des Personals, Lernzeitansprüche, Möglichkeiten der Zertifizierung, Sicherung der Finanzierung sowie Aufbau von Weiterbildungsstatistik und -forschung.

Die heutigen Anforderungen an Weiterbildung lassen sich nicht mehr mit den Instrumenten der Vergangenheit organisieren und finanzieren. Da Weiterbildung zur Voraussetzung gesellschaftlicher Teilhabe wird, müssen die Bedingungen und Mittel sichergestellt werden, um entsprechende Zugänge zu gewährleisten. Dies erfordert eine Förderung der Lern- und Teilnahmemöglichkeiten durch Konzentration und Umverteilung von Mitteln für eine Aufgabe in öffentlicher Verantwortung.

Beispiele für aktive staatliche Weiterbildungspolitik gibt es in anderen europäischen Ländern wie Frankreich und Dänemark.

1. Aufgaben und Ziele der Weiterbildung

1.1 Weiterbildung umfasst Lernen für berufliche, allgemeine, politische und kulturelle Aufgaben und dient der Entfaltung der Person, der Entwicklung der Wirtschaft und der Sicherung der demokratischen Gesellschaft.

1.2 Bundeseinheitliche Regelungen beziehen sich auf den Bereich der beruflichen Weiterbildung.

1.3 Berufliche Weiterbildung dient dem Erhalt, der Vertiefung und der Erweiterung von Kompetenzen als Qualifikation für Arbeitstätigkeit, zur Mobilität und beruflichen Identität und persönlichen Entfaltung. Sie soll dazu beitragen, Arbeitsplätze zu sichern, Erwerbslosigkeit abzubauen, beruflichen Wiedereinstieg und Aufstieg zu ermöglichen. Sie soll zur Gestaltung von Arbeit befähigen.

2. Angebote, Durchlässigkeit und Übergänge im Bildungsbereich

2.1 Das Recht auf Weiterbildung wird durch grundsätzlich offene Zugänge und Lernzeitansprüche gesichert.

2.2 Berufliche Weiterbildung baut auf einem Bildungswesen auf, das Durchlässigkeit in verschiedenen Bildungsgängen und nachholende schulische und berufliche Bildungsabschlüsse ermöglicht. Die Anschlussfähigkeit zwischen Erstausbildung und Weiterbildung muss gesichert werden. Dazu ist das Weiterbildungsangebot auszubauen und in Abstimmung von Bund, Ländern und Kommunen ein Grund– angebot zu sichern.

2.3 Die Angebotsentwicklung erfolgt durch eine regionale Weiterbildungsplanung im Zusammenhang mit einer bundesweiten Rahmenplanung zur beruflichen Weiterbildung. Dies ist abzustimmen mit der Gesamtentwicklung des Bildungsbereichs und mit wirtschafts-, arbeitsmarkt-, technologie- und regionalpolitischen Maßnahmen.

2.4 Grundlage ist eine bundesweite Weiterbildungsstatistik, die Aufschluss über Teilnahme, Anbieter, Themen, Personal und Finanzen gibt.

3. Lernformen und Institutionen der Weiterbildung

3.1 Das Weiterbildungsangebot wird von einer Vielfalt von Institutionen und Anbietern erbracht. Weiterbildung findet in Bildungseinrichtungen, Betrieben und Verwaltungen sowie anderen Lernorten statt, auch mediengestützt und selbstorganisiert.

3.2 Das Grundangebot des offen zugänglichen Weiterbildungsangebots wird bereitgestellt durch öffentlich anerkannte Weiterbildungsträger. Nur solche Träger, Einrichtungen und Anbieter werden anerkannt und gegebenenfalls gefördert, die den in Qualitätskriterien festgelegten Mindestanforderungen entsprechen. Für diese Institutionen und Anbieter erfolgt eine Anerkennung durch Weiterbildungsausschüsse bei den Selbstverwaltungsorganen der Bundesanstalt für Arbeit. Die Weiterbildungsausschüsse werden durch eine sachverständige, den neuen Aufgaben der Weiterbildung angemessene Erweiterung der FuUAusschüsse bzw. Eingliederungsausschüsse gebildet.

3.3 Um eine gemeinsame Nutzung der zur Verfügung stehenden Mittel zu erreichen, sollen die Weiterbildungsträger auf regionaler Ebene kooperieren. Die Zusammenarbeit erfolgt im Rahmen regionaler Weiterbildungsverbünde, die sich der Weiterbildungsausschüsse als Geschäftsstelle bedienen.

3.4 Eine Koordination auf Landes- und Bundesebene erfolgt durch die einzurichtenden Weiterbildungsausschüsse auf den verschiedenen Ebenen der Bundesanstalt.

3.5 Die Weiterbildungsbeteiligung der Hochschulen im Bereich der beruflichen Weiterbildung ist auszubauen. Dazu sollen zentrale Einrichtungen für wissenschaftliche Weiterbildung und Wissenschaftstransfer geschaffen werden.

4. Qualitätssicherung

4.1 Für die Nutzer muss die Qualität der Weiterbildungsangebote gewährleistet werden. Dies erfolgt durch Festlegung von Qualitätsstandards bezogen auf die Träger und Einrichtungen, die Durchführung und den Erfolg von Weiterbildung. Die Qualitätskriterien werden gemeinsam von dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung sowie dem Bundesinstitut für Berufsbildung entwickelt und durch die Selbstverwaltung der Bundesanstalt für Arbeit beschlossen.

4.2 Die vertraglichen Regelungen zwischen Lernenden und Weiterbildungsträgern müssen einen umfassenden Teilnehmerschutz sicherstellen.

4.3 Die Überprüfung der Einhaltung der Qualitätskriterien erfolgt durch sachverständige Gutachter bei den Weiterbildungsausschüssen. Diese legen zweijährlich einen Weiterbildungsbericht vor.

4.4 Die Information über Institutionen und Programme für die Adressaten ist durch träger- und anbieterunabhängige Weiterbildungsberatungsstellen zu gewährleisten.

5. Professionalität des Weiterbildungspersonals

5.1 Für die Qualität des Weiterbildungsangebots ist die Sicherung der Professionalität des Personals ein wichtiges Element. Entsprechend werden Anforderungen an die Aus- und Weiterbildung der Leitung sowie des haupt- und nebenberuflichen Personals in den Qualitätskriterien festgelegt. Grundlage dafür ist ein Anerkennungsverfahren, in dem fachliche und pädagogische Eignung sowie Berufserfahrung und vertragliche und soziale Sicherung der Lehrkräfte geprüft werden.

5.2 Die Vergütungen des Personals in der Weiterbildung sollen auf Branchenebene tarifvertraglich oder durch entsprechende Honorarordnungen geregelt werden.

6. Abschlüsse

6.1 Um Lernleistungen anzuerkennen und Ansprüche bezogen auf Arbeitsmarkt und Bildungswege zu sichern, sind Weiterbildungsangebote ab einem Mindestumfang von insgesamt 35 Stunden Lernzeit zu zertifizieren. Die Zertifikate werden von den anerkannten betrieblichen und nicht-betrieblichen Trägern und Anbietern ausgestellt. Die Vergleichbarkeit der Zertifikate auch mit Abschlüssen der Erstausbildung und Weiterbildung wird durch die Weiterbildungsausschüsse geprüft und gewährleistet.

6.2 Das System der Fortbildungsordnungen ist weiterzuentwickeln und zu vereinheitlichen.

6.3 Alle erworbenen und von den Weiterbildungsausschüssen anerkannten Lernabschlüsse und Zeugnisse werden in einem Kompetenz-Pass dokumentiert. Dabei ist Vergleichbarkeit innerhalb der Europäischen Union anzustreben.

7. Lernzeitansprüche

7.1 Alle Erwerbstätigen erhalten gegenüber ihren Arbeitgebern einen Freistellungsanspruch von mindestens fünf Tagen pro Jahr bis zu einem Tag pro Monat der Beschäftigung. Diese werden in Lernzeitkonten gesammelt, die zur Weiterbildungsbeteiligung innerhalb und außerhalb der Unternehmen genutzt werden können.

7.2 Personen, die nicht abhängig Beschäftigte sind, erhalten einen Lernzeitanspruch von zwei Jahren.

8. Finanzierung

8.1 Die von den Erwerbstätigen erworbenen Weiterbildungsansprüche werden bei der Umsetzung in kurzfristige betriebliche Anpassungsqualifikationen oder durch Konzepte im Prozess der Arbeit in der Regel von den Arbeitgebern finanziert.

8.2 Werden für die Erwerbstätigen Weiterbildungen durchgeführt, die auf den beruflichen Aufstieg oder den umfassenden Erhalt ihrer Arbeitsmarktfähigkeit zielen, können diese mit Mitteln der Bundesanstalt für Arbeit und Zuschüssen des Bundes unterstützt werden. Um die besondere Qualität dieser Maßnahmen zu sichern, muss es sich dabei um anerkannte und zertifizierte Weiterbildung handeln. Die Zuschüsse begrenzen sich auf die Durchführungskosten und bis zu fünfzig Prozent der anfallenden Lohnausfallkosten.

8.3 Für Erwerbslose werden die Lernzeitansprüche aus Mitteln der Bundesanstalt für Arbeit gesichert. Dabei soll der Rechtsanspruch der Erwerbslosen auf Weiterbildung wieder eingeführt werden.

8.4 Für Nicht-Erwerbstätige wird eine Finanzierungsmöglichkeit beruflicher Weiterbildung aus Steuermitteln geschaffen.

8.5 Darüber hinausgehende Inanspruchnahme erfolgt durch Eigenbeteiligung der Lernenden.

8.6 Die Aufgaben der Mittelverwaltung, die Steuerung der Weiterbildung etc., wie sie in den Punkten 8.2 bis 8.4 beschrieben sind, werden der Bundesanstalt für Arbeit zugeordnet. In allen Arbeitsämtern wird dazu der neu geschaffene Weiterbildungsausschuss (vgl. Punkt 3.2.) der Selbstverwaltung genutzt.

9. Weiterbildungsforschung

9.1 Angesichts vielfältig ungeklärter Fragen des Lernens Erwachsener und dessen curricularen Voraussetzungen ist eine Weiterbildungsforschung aufzubauen, die theoretische, konzeptionelle und modellmäßige Entwicklungen
vorantreibt.

9.2 Auf der Grundlage eines mittelfristigen Programms fördern Bund und Länder die Weiterbildungsforschung.

9.3 Als verlässliche Daten- und Informationsbasis für effektive Weiterbildungspolitik ist eine Weiterbildungsstatistik zu entwickeln und sicherzustellen.

Sie können die Vorschläge mit weiteren Sachbeiträgen hier als pdf-Datei herunterladen.

Zusätzliche Informationen zur gewerkschaftlichen Initiative erhalten sie auf der Homepage zur Berufbildungspolitik von ver.di. Dort können Sie auch weitere Broschüren bestellen.

Verweise zu diesem Artikel:
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 30.04.2006