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Sind vier Stunden Beratungszeit für die Bundesagentur für Arbeit (BA) unzumutbar?

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist seit Längerem bestrebt, den sogenannten Instrumentenkasten zur Eingliederung erheblich zu verringern. Dass dabei auch sehr sinnvolle Instrumente der Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsförderung unter den Tisch fallen, scheint keinen so richtig zu interessieren.

Zumindest wissen wir jetzt jedoch, warum. Ein Beispiel: Seitens der BA wird permanent moniert, dass bei der Bearbeitung eines Einstellungszuschusses für Vertretung, auch JobRotation genannt, vier Stunden Aufwand für den Vermittler bestehen und dass dies doch nun wirklich zu viel sei. Man bedenke, vier Stunden, in denen ein vormals Arbeitsloser mit einer neuen Beschäftigung versorgt und darüber hinaus auch noch ein Unternehmen zur Weiterbildung seiner Mitarbeiter animiert wird.

Vier Stunden für die 80-prozentige Chance, einen Arbeitslosen dauerhaft zu integrieren, denn so hoch sind die statistisch erwiesenen Weiterbeschäftigungsquoten bei JobRotation. Mal davon abgesehen, dass die Leitung der BA nicht zu wissen scheint, dass derartige Anträge nicht durch Vermittler, sondern durch den sogenannten Arbeitgeberservice bearbeitet werden, empfinden wir den Aufwand der BA als aufgabenadäquat und angemessen. Wer, wenn nicht der sogenannte Arbeitgeberservice sollte sich mit den Belangen der regionalen Wirtschaft beschäftigen, denn diese schaffen nun mal die zusätzlichen Arbeitsplätze, nicht die BA.

Gleichzeitig wird auch moniert, dass mit 448 Förderfällen im Monat März 2006 das vorgenannte Instrument JobRotation viel zu wenig durch die Wirtschaft nachgefragt wird. Doch das ist doch nicht die Schuld der Wirtschaft. Wem vier Stunden Arbeit zu viel sind, der wird sich theoretisch nicht gerade bemühen, dieses Instrument progressiv anzubieten. Praktisch übrigens auch nicht, denn wie der Bundesverband JobRotation e.V. in empirischen Stichproben erhoben hat, kennen nur dort Unternehmen die für sie notwendigen Instrumente, wo sich Dritte darum bemühen, diese auch zu bekannt zu machen. In Bundesländern wie Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Thüringen und Bremen ist dies der Fall und siehe da, die dortige Wirtschaft fragt das Instrument auch nach. Was macht eigentlich der sogenannte Arbeitgeberservice in den anderen Regionen? Wofür werden diese vier Stunden dort genutzt?

Quelle: Pressemitteilung des Bundesverbandes JobRotation e.V.

Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 03.08.2006