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Die Reform der "Förderung beruflicher Weiterbildung" (FbW) -Kommentar

Was bringt die Reform der kontrovers diskutierten "Förderung beruflicher Weiterbildung"? Der vorliegende Kommentar befasst sich mit den im Zwischenbericht von DIW, IZA und INFAS vorgelegten Daten und weist auf blinde Flecken der Evaluation hin. Eine schnelle, umfassende und kritische Diskussion der Ergebnisse ist nötig, will man nicht in Kauf nehmen, dass das Instrument der FbW irreparabel geschädigt wird.

Die "Förderung beruflicher Weiterbildung" (FbW) war und ist Kern einer heftig geführten Debatte. Deren Ausgangspunkt liegt zum einen in den recht hohen Kosten des Instruments und dem Zweifel an der Qualität der der in der Vergangenheit durchgeführten Bildungsmaßnahmen, zum anderen in den unterschiedlichen Zielvorstellungen, die mit dem Einsatz des Instruments verbunden sind. Die Reform der FbW nahm sich einer Reihe Kritikpunkte dieser Diskussion an. Unter anderem zielte sie auf eine Stärkung der Autonomie und Eigenverantwortung der Adressaten, auf eine Ausdehnung des Adressatenkreises, eine Verbesserung der Wirksamkeit durch den Einsatz passgenauer, zertifizierter Maßnahmen und eine Steigerung ihrer Effizienz.

Bei der Komplexität des Gegenstands wie auch der Reformeingriffe sind Zielkonflikte in der Umsetzung unvermeidbar und das Auftreten nicht-intendierter Effekte in hohem Maße wahrscheinlich. Der von DIW, IZA und INFAS für das Modul 1b der Hartz-Evaluationen ("Förderung beruflicher Weiterbildung und Transferleistungen") vorgelegte Zwischenbericht weist auf positive wie negative Effekte hin: So wird etwa hervor gehoben, dass sich durch die Reformen die durch den Besuch von Bildungsmaßnahmen verursachte geringere Stellsuchaktivität ("Lock-In-Effekt") reduziert wurde. Darüber hinaus bescheinigt der Bericht den Reformen, einen am Bedarf des Arbeitsmarktes ausgerichteten Wandel hin zu mehr Wirksamkeit (Austritt aus der Arbeitslosigkeit) und Effizienz (Verbesserung der Kosten-Nutzenbilanz) angestoßen zu haben. Auch problematische Effekte werden nicht unterschlagen: Besonders kritisch wird das Instrument der Bildungsgutscheins beurteilt: Hier komme es u.a. aufgrund mangelnder Transparenz der Angebote und fehlender persönlicher Kompetenzen vermehrt zu verschärfter sozialer Selektivität d.h. einer geringeren Berücksichtigung von Problemgruppen am Arbeitsmarkt ("Creaming-Effekt"). Hingewiesen wird auch auf Verwerfungen in der Trägerlandschaft, die sich in Umsatzeinbußen, Beschäftigungsabbau und Umstellung auf flexiblere Beschäftigungsverhältnisse bei den Trägern ausdrücken. Des Weiteren wird auf die fehlende Installation des neuen Qualitätssicherungssystems hingewiesen.

Legt man den Tenor des Fazits zugrunde, mit dem der Bericht schließt, dann ist die Reform tendenziell auf einem guten Weg und werden sich über "Marktbereinigungsprozesse" (und ein dann installiertes neues System der Qualitätssicherung) noch vorhandenen Probleme insbesondere der Angebots- Nachfragesteuerung auflösen. Diese Prognose überrascht nun doch: Zum einen werden im Bericht selbst an unterschiedlichen Stellen Einzelbefunde präsentiert, die in Widerspruche zu einander stehen. Zum anderen bleiben Teil-Prozesse und Akteursperspektiven, die für eine angemessene Interpretation der Befunde vonnöten wären, unausgeleuchtet. Daraus ergibt sich eine Vielzahl an "blinden Flecken", von denen hier einzelne exemplarisch in Frageform angeführt werden sollen:
  • Sind es in erster Linie Informations- und individuelle Kompetenzdefizite, die zu den Creaming-Effekten führen? Oder aber Prozesse der Kundenselektierung im Vermittlungsprozess? Diese Frage ließe sich erst beantworten, wenn geklärt wäre, wem überhaupt FbW angeboten wird, wer Bildungsgutscheine erhalten hat und wer sie weshalb nicht einlöst.

  • Hat sich die Steuerung des Bildungsmarktes qualitativ wirklich verbessert? Oder sogar verschlechtert? In der Studie gibt es genügend Hinweise darauf, dass weder die Planung, noch die Struktur der Maßnahmen wesentlich besser geworden ist. Dies gilt für die Verlässlichkeit der Bildungszielplanung der Agenturen wie auch für die Effekte auf das realisierte Weiterbildungsangebot der Träger. Oder wie ist es sonst zu erklären, dass diejenigen Maßnahmetypen, denen der Bericht eine besonders hohe Performanz bescheinigt, in den letzten Jahren überproportional reduziert wurden?

  • Gibt es einen neuen, jenseits von Hierarchie und Markt angesiedelten Erfolg versprechenden Koordinationsmechanismus zwischen Angebot und Nachfrage, der die Schwächen der alten Zuweisungspraxis ebenso vermeidet wie irreparable Zerstörung der Weiterbildungslandschaft? Dieser Frage ließe sich grundsätzlich in Implementationsanalysen nachgehen; sie steht aber anscheinend nicht auf der forschungspolitischen Agenda.

  • Welche anderen arbeitsmarkt-, sozial- und bildungspolitischen Zielen als der unmittelbaren Integration in ungeförderte Erwerbstätigkeit und einer Optimierung der betriebswirtschaftlichen Ziele der Agentur für Arbeit lassen sich mit FbW erreichen und werden durch die Reform gefördert? Diese Fragen lassen sich nur dann beantworten, wenn man etwa den Kriterienkatalog der Wirkungs- und Effizienzanalyse weiter spannt.

Der vorgelegte Zwischenbericht sollte nicht nur als Anlass für eine Diskussion um den Zuschnitt von Wirkungsforschung genommen werden. Er enthält genügend brisante Befunde und Anhaltspunkte dafür, dass eine breite und intensive Diskussion um FbW nicht auf die lange Bank geschoben werden sollte. Sonst führen wir - schneller als gedacht - die Debatte über ein Instrument, dass es faktisch kaum noch gibt.

Volker Baethge-Kinsky

Quelle: Monitor Arbeitsmarktpolitik der Hans-Böckler-Stiftung

Die Langfassung der Stellungnahme können Sie hier als pdf-Datei herunterladen.

Der Monitor Arbeitsmarktpolitik begleitet die laufenden Arbeitsmarktreformen kritisch und aktuell mit dem Ziel, die Diskussion um fortschrittliche Alternativen zu bereichern.



Verweise zu diesem Artikel:
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 15.08.2006

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 29.03.2024