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Branchentarifvertrag Weiterbildung: Eine Lösung für alle



Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Verhandlungen über einen Tarifvertrag für die Weiterbildungsbranche, der nur Mindestarbeitsbedingungen (Mindestgehalt, Arbeitszeit und Urlaub) regeln sollte – die sogenannte kleine Lösung -, sind abgebrochen worden.

Die Tarifkommissionen von ver.di und GEW sprachen sich stattdessen nach eingehenden Beratungen für die Aufnahme von Verhandlungen über einen vollständigen Branchentarifvertrag aus, der Mantel und Entgelt umfassen soll - die sogenannte große Lösung.

Das gravierende Problem der „kleinen Lösung“ war, dass dieser Mindesttarifvertrag bei Kündigungen der bestehenden Haustarifverträge diese nach § 4 Abs. 5 Tarifvertragsgesetz („Nach Ablauf des Tarifvertrages gelten seine Rechtsnormen weiter, bis sie durch eine andere Abmachung ersetzt werden“) als „andere Abmachung“ ersetzen würde.

Auf die Kernfragen
  • Wie können die Besitzstände der Kolleginnen und Kollegen so gesichert werden, dass Haustarifverträge nach Kündigung durch die Arbeitgeber in der Nachwirkung verbleiben?

  • Wie sind Betriebsvereinbarungen mit Inhalten, die üblicherweise im Tarifvertrag geregelt werden, nachwirkend so zu sichern, dass sie nicht automatisch durch den allgemeinverbindlichen Branchentarifvertrag ersetzt werden?

konnten in den Verhandlungen keine zufrieden stellenden Antworten gefunden werden.

Die Arbeitgeber wollten zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen. Zwar haben auch sie ein Interesse an einem Mindestlohn für die Branche, aber gleichzeitig wollen sie die ungeliebten Haustarifverträge auf eine schnelle Art loswerden.

Dies drückt sich in einem klaren Nein der Arbeitgeberseite zu einem befristeten Kündigungsverzicht für geltende Haustarifverträge aus.

Die von Arbeitgeberseite unterbreiteten Angebote zur Besitzstandssicherung sind aus Sicht von ver.di und GEW ebenfalls völlig unzureichend.

Leider wird mit dem Scheitern der „kleinen Lösung“ eine aktuell vorhandene politische Chance vertan: Die Möglichkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung durch Ministererlass auf der Grundlage eines ausgeweiteten Entsendegesetzes ist bei einer „großen Lösung“ vorerst nicht gegeben.

Mit der nun getroffenen Entscheidung, in Verhandlungen über einen vollständigen Branchentarifvertrag Mantel und Entgelt einzutreten, halten wir an dem gewerkschaftspolitischen Ziel fest, die Arbeitsbedingungen der Weiterbildungsbranche über einen umfassenden Flächentarifvertrag mit Allgemeinverbindlichkeit zu regeln.

Eure Gewerkschaft ver.di

Quelle: Tarif aktuell 2/2006, Branchentarifvertrag Weiterbildung

Sie können das aktuelle Tarifinfo auch als pdf-Datei herunterladen.

Verweise zu diesem Artikel:
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 05.10.2006