Förderung der beruflichen Weiterbildung

Zurück zur Übersicht

Wie weiter mit der Weiterbildung?

Perspektiven beruflicher Weiterbildung als Instrument aktiver Arbeitsmarktpolitik (SGB II, III, IX)“ am 9. November 2006

Sehr geehrte Damen und Herrn! Sehr geehrte Gäste! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Stellvertretend für das ver.di-Bundesvorstandsmitglied Petra Gerstenkorn begrüße ich Sie, begrüße ich Euch auf das Herzlichste zu unserer Fachtagung „Wie weiter mit der Weiterbildung? Perspektiven beruflicher Weiterbildung als Instrument aktiver Arbeitsmarktpolitik“.

Die Kollegin Gerstenkorn möchte ich entschuldigen. Sie ist leider kurzfristig verhindert, heute bei dieser Veranstaltung dabei zu sein. Sie wünscht der Tagung einen angenehmen Verlauf, interessante Diskussionen und gute Ergebnisse.

Bereits zum sechsten Mal führt der ver.di Fachbereich eine Tagung zum Thema berufliche Weiterbildung durch. In der kurzen Geschichte von ver.di haben wir damit bereits eine Tradition begründet.

Auch in diesem Jahr wollen wir aktuelle Antworten suchen auf die Frage: Welche Perspektiven hat die berufliche Weiterbildung als Instrument der aktiven Arbeitsmarktpolitik?

Nach den Entwicklungen der letzten Jahre könnten wir geneigt sein, die Frage umzudrehen und sie provokant so zu stellen: „Hat die berufliche Weiterbildung als Instrument der aktiven Arbeitsmarktpolitik noch eine Perspektive?“

Ihr, liebe Kolleginnen und Kollegen, musstet Euch als Betriebsräte massenhaft mit betriebsbedingten Kündigungen und Sozialplänen herumschlagen. Dumpingwettbewerb, forciert durch die neue Geschäftspolitik der Bundesagentur, zwang uns, Notlagentarifverträge abzuschließen. Mehrere 10.000 KollegInnen haben ihre feste Beschäftigung verloren. Durch Honorarverträge versuchen vielen von ihnen, ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Bei den Stundensätzen, die heute üblich sind, kein leichtes Unterfangen.

Wir sehen dieser Entwicklung nicht tatenlos zu. Wir kämpfen für den Erhalt von Arbeitsplätzen. Zugleich kämpfen wir für eine berufliche Aus- und Weiterbildung, die Menschen Chancen und Perspektiven gibt, im Erwerbsleben wieder Fuß zu fassen. Wir kämpfen für die Durchsetzung des Rechtsanspruchs auf berufliche Rehabilitation. Eindeutig wenden wir uns gegen die Förderung der Aus- und Weiterbildung von Behinderten je nach Kassenlage der Bundesagentur!

Stärker als in den meisten OECD-Staaten beeinflusst in Deutschland die schulische und berufliche Qualifikation der Menschen die Beschäftigungsquote.

Darum muss die berufliche Aus- und Weiterbildung im Rahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik endlich wieder ausgebaut werden. Dazu bedarf es politischen Willens, aber auch Drucks. Unsere Tagung soll dazu einen Beitrag leisten!


„Der Wert der Weiterbildung“ – das ist das Motto der Diskussionsrunde nach der Mittagspause.


Verehrte Gäste! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!

Welchen Wert hat die Weiterbildung in unserer Gesellschaft? Darf Weiterbildung nur gewährt und finanziert werden, wenn sie einen messbaren volkswirtschaftlichen Nutzen erbringt?

Sollen oder müssen wir den Wert der Weiterbildung lediglich unter Kosten-Nutzen-Gesichtspunkten betrachten oder hat Bildung und Weiterbildung gerade für uns als Gewerkschafter noch einen anderen Wert?

Bildung soll allen Bürgerinnen und Bürgern in einer demokratischen Gesellschaft den Zugang zu Arbeit, Teilhabe, Mitbestimmung, politischer Selbstbestimmung und Gleichberechtigung ermöglichen. Dieser Anspruch gilt für uns auch für die berufliche Weiterbildung!

Nach dem SGB III soll die aktive Arbeitsmarktpolitik „die individuelle Beschäftigungsfähigkeit durch Erhalt und Ausbau von Kenntnissen, Fertigkeiten sowie Fähigkeiten fördern“! Genau diesem Anspruch kommt die aktive Arbeitsmarktpolitik der Bundesagentur mit ihrer neuen Geschäftspolitik nicht mehr nach. Sie verfolgt nicht das Ziel, Beschäftigungsfähigkeit durch berufliche Weiterbildung zu erhalten. Im Gegenteil! Was nicht unmittelbar in Beschäftigung mündet, betriebswirtschaftlich gerne „Return on Investment“ genannt, ist nicht mehr förderungswürdig!

Diese Politik zeigt Folgen, katastrophale Folgen sowohl für die Erwerbslosen als auch für die Beschäftigten in den Bildungseinrichtungen! Soziale Ausgrenzung für die Erwerbslosen und sozialer Abstieg für die Beschäftigten sind die Konsequenzen dieser Politik, die sich lautlos, fast unbemerkt von Öffentlichkeit und Medien, in den letzten Jahren durchgesetzt hat.

Das Ziel, einen beruflichen Abschluss zu erlangen, ist für die BA zu „kostenintensiv“ geworden. Allein von 2003 auf 2005 ging die Zahl der Umschulungen von gut 69.000 auf nur noch etwas über 16.000 im Jahr 2005 zurück. Tendenz weiter fallend.

2005 erhielten gerade noch 35.000 Geringqualifizierte eine berufliche Weiterbildung durch die BA. Das waren gerade einmal 1,83% der registrierten Erwerbslosen, die nur über geringe Qualifikationen verfügten!

Inzwischen trifft der Rückgang der Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung auch diejenigen, die nach dem Gesetz einen Rechtsanspruch auf Bildungsmaßnahmen haben: Behinderte und schwerbehinderte Menschen!

Im Bereich der Berufsbildungswerke sank die Zahl der TeilnehmerInnen von gut 16.000 im Jahr 2002 auf 15.000 im Jahr 2005. Bei den Berufsförderungswerken ist der Rückgang drastischer ausgefallen: Von 11.600 im Jahr 2002 auf 7.800 im Jahr 2005.

Die Ausgaben der Bundesagentur für die Förderung der Teilhabe behinderter und schwerbehinderter Menschen sank von 835 Millionen € im 1. Quartal 2004 auf gerade noch 546 Millionen € im 3. Quartal 2006.

Die neue Geschäftspolitik der BA ist ein sozialpolitischer Skandal! In Erwartung eines Kassenüberschusses von 11 – 12 Milliarden € steht die BA in der Pflicht, dem im SGB III verankerten Auftrag zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit nachzukommen.

Stattdessen verschärft die BA durch ihre Politik die soziale Selektion in diesem Land! Wer über relativ gute Qualifikationen verfügt, dem wird eine Weiterbildung genehmigt, dank der Prognose, sofort wieder eine Beschäftigung zu erhalten. Wer zu den sogenannten „Betreuungskunden“ gehört, dem können nach Ansicht der BA selbst „zeit- und kostenintensive Hilfen“ nicht zu Arbeit verhelfen. Weshalb sie aus der Förderung gleich ganz herausfallen.

In der beruflichen Rehabilitation versucht sie, seit Jahrzehnten anerkannte Bildungsträger unter Kostendruck zu setzen und an der Aus- und Weiterbildung derjenigen zu sparen, die die größten Schwierigkeiten am Arbeitsmarkt haben: Behinderte und schwerbehinderte Menschen!

Auf der anderen Seite zahlen viele Beschäftigte in den Weiterbildungseinrichtungen einen hohen Preis für diese Politik: Arbeitsplatzverlust, Löhne unterhalb des Niveaus, z.B. des Baugewerbes, scheinbar als „freie“ Honorarkraft.

Rahmenbedingungen, die in den Keller gehen und Qualitätsanforderungen, die über den Giebel streben, das passt nicht zusammen, meine Damen und Herren, meine Kolleginnen und Kollegen!

Ohne Änderungen in der Sozialpolitik wird ein Drittel der Gesellschaft für den Arbeitsmarkt „abgeschrieben“. Den Betroffenen wird die Möglichkeit verweigert, wieder eine Zukunft in der Mitte statt am Rande dieser Gesellschaft zu erhalten. Bildung und Weiterbildung sind die Schlüssel zur Erwerbstätigkeit.

Die Bundesbildungsministerin Schavan erklärte auf dem diesjährigen Volkshochschultag: „Ohne lebenslanges Lernen kein lebenslanges Arbeiten“. Nehmen wir sie beim Wort!

Fordern wir Weiterbildung für Erwerbslose und Aus- und Weiterbildung für all‘ diejenigen, die der beruflichen Rehabilitation bedürfen! Fordern wir angemessene Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten in den Bildungseinrichtungen.

Lassen Sie uns gemeinsam über diese Ziele diskutieren!

Ich danke Ihnen.


Vorträge


Angela Rauch, IAB Nürnberg
Arbeitsmarkt der Zukunft unter Berücksichtigung der Chancen behinderter Menschen


Probleme, die zu Erwerbslosigkeit und hier insbesondere zu Langzeitarbeitslosigkeit führen, finden sich nach Frau Rauchs Untersuchung gehäuft bei Behinderten Menschen.
  • Nur knapp die Hälfte der Behinderten im erwerbsfähigen Alter zählt zu den Erwerbspersonen

  • Erwerbsquote bei Behinderten liegt bei 49 Prozent –im Verhältnis zu 75 Prozent bei Nichtbehinderten
  • Hohe Quote bei 25 bis 45jährigen mit 72 Prozent, danach sukzessive Abnahme
Alter und Qualifikation spielen eine große Rolle, um als Schwerbehinderter aus der Arbeitslosigkeit wieder in eine Erwerbstätigkeit zu gelangen. Je jünger / qualifizierter der Einzelne, desto eher erfolgt die Aufnahme einer Beschäftigung.

Bildung ist beim Arbeitsmarkt der Zukunft die wichtigste Voraussetzung, um Chancen auf eine dauerhafte Erwerbstätigkeit zu erhalten. Dies gilt insbesondere für behinderte Menschen.


Dr. Edgar Sauter
Anforderungen an die Qualität von Aus. und Weiterbildungsmaßnahmen – neue Verfahren zur Qualitätssicherung


Dr. Edgar Sauter beschrieb zunächst die Entwicklung der Förderung der beruflichen Weiterbildung von 1970 bis heute. War die Arbeitsmarktpolitik zunächst geprägt von einem präventiven Ansatz zur Verhinderung von Erwerbslosigkeit, so geht es heute lediglich um das „arbeitsmarktpolitsch Notwendige“.

Die seit langer Zeit bekannten Vorwürfe über Qualitätsmängel in der beruflichen Weiterbildung führten zur Einführung der „Fachkundigen Stellen“ (FKS), die seit 2005 die Träger zertifizieren müssen. Unterstützt werden sie dabei von einem Beirat, der die Anerkennungsstelle bei der BA berät und Empfehlungen zur Anerkennung und Zulassung von FKS gibt.

Allerdings sind die FKS nur für Weiterbildungsmaßnahmen zuständig, für die Bildungsgutscheine ausgegeben werden. Alle anderen Bildungsmaßnahmen sind nicht von der Zertifizierung betroffen. Die FKS sind lediglich für die Anerkennung der Träger und Maßnahmen verantwortlich, die Arbeitsagenturen für die Maßnahmenüberwachung.

Es bestehe die Gefahr der Doppelprüfungen von Seiten der BA und der FKS. Immer weniger Weiterbildung unterliege immer mehr Qualitätssicherungsmaßnahmen. Die Teilnehmer müssten sich bei Beschwerden eigentlich an die FKS wenden. Sie wenden sich jedoch weiterhin an die BA, die Finanzgeber und Antragsbearbeiter für die Teilnehmer ist.

Zudem stünden die FKS in einem Wettbewerb, der sich über die Preise bei der Zertifizierung bemerkbar mache. Dies könne dazu führen, möglichst wenig zu prüfen, um billig zu sein.


Petra Kaps, WZB Berlin
Die Ausschreibungs- und Vergabepraxis von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch – eine Zwischenbilanz


Frau Kaps hat sich im Rahmen der Evaluierung der Hartz-Gesetze mit der neuen Vergabepraxis der BA bei vermittlungsnahen Dienstleistungen beschäftigt. Zwei Punkte stehen hier insbesondere in der Kritik: Preisdumping und Qualitätskontrolle.

Nach ihrer Einschätzung war das Ziel der BA in 2004 eine allgemeine Kostenreduzierung, 2005 war es die Qualitätssteigerung der Maßnahmen. Insgesamt ging es der BA um einen systematischen Bruch mit den vorher praktizierten kooperativen Beziehungen zu den Bildungsträgern.

Die Bewertungsverfahren der abgegebenen Angebote sind der strittigste Punkt der bei Vergabe. “Seit 2005 versucht die BA aber, mit gewichteten Qualitätsbewertungen und dem dreistufigen Berechnungsverfahren nach den UfAB III eine Mindestqualitätsgarantie zu erzielen. Dennoch kann mit einem Angebot, das einen sehr niedrigen Preis bietet und bei den Qualitätsversprechen nicht negativ aus dem Rahmen fällt, noch jedes Los gewonnen werden.

Auch wenn die Bewertungskriterien immer wieder der Entwicklung am Markt angepasst werden, bleibt die zentrale Frage, ob es überhaupt möglich ist, die Qualität personenbezogener Dienstleistungen exante zuverlässig zu beurteilen. Dies gilt besonders für offen konzipierte und innovativ gedachte Instrumente, wie zum Beispiel Eingliederungsmaßnahmen nach § 421i.“


Die Reaktion der Bildungsträger auf den verschärften Preiswettbewerb seien zwar rational nachvollziehbar, könnten jedoch dazu beitragen, dass nicht die bestmögliche Leistung erbracht werde:
  • “Entweder sie geben es über befristete Verträge, leistungsabhängige Bezahlungen oder reduzierte Grundeinkommen an ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter oder

  • sie konzentrieren sich auf die Teilnehmenden mit den besten Chancen, praktizieren also Parking und Creaming, oder

  • sie sparen von vornherein an investitionsintensiven Innovationen und reduzieren so bereits vor dem Vergabeverfahren ihre Kosten.“


Was ist zu tun?

Nach Meinung von Frau Kaps geht es um zwei zentrale Maßnahmen:

Durch einen Branchentarifvertrag wäre es möglich, einkömmliche Arbeitsbedingungen mit zunehmendem Qualitätswettbewerb zu verbinden.

Die Schaffung von mehr Transparenz bei der BA könnte einen Ergebniswettbewerb der Maßnahmen ermöglichen und den Teilnehmern Informationen über gute und schlechte Anbieter bieten.


Resümee und Schlusswort


Ulrich Kreutzberg, GBR-Vorsitzender VHS—Bildungswerk Sachsen-Anhalt GmbH

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit dieser Veranstaltung wollten wir dazu beitragen, Antworten auf die Frage der Zukunft der Weiterbildung zu geben. Dazu haben wir Fachvorträge gehört und mit politisch Verantwortlichen diskutiert, die Bundesagentur für Arbeit und die Arbeitgeberverbände zu ihrer Meinung befragt. Die Aussagen, die wir bekommen haben, haben manches geklärt, manches bleibt weiterhin im Unklaren.

Darüber hinaus dient diese Veranstaltung dem Informationsaustausch. Hier sollen neue Kontakte und neue Netzwerke entstehen. Von daher sind wir sehr froh, dass hier Kolleginnen und Kollegen aus den Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation und der beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben. Wir hoffen dass das Internetportal „Netzwerk-Weiterbildung.Info“ zum weiteren Austausch genutzt wird.

Manches vom dem, was wir von den Politikern gehört haben, ist weit weg von der alltäglichen Arbeit in den Einrichtungen und der Betriebsratsarbeit. Aber die Rahmenbedingungen für die Weiterbildung werden im politischen Raum gestaltet. Deshalb müssen wir uns auch in diese Diskussionen einschalten. Dazu gehört auch die Frage, ob für die Vierte Säule des Bildungssystems ein eigenständiges Rahmengesetz geschaffen werden soll und welche Finanzierungsregelungen geschaffen werden sollen.

Darüber hinaus werden wir uns als ver.di in die Auseinandersetzung zur Evaluation der Hartz-Gesetze einschalten. Denn dort werden Entscheidungen über die Zukunft der aktiven Arbeitsmarktpolitik getroffen. Ebenso werden wir unsere Vorstellungen zur Vergabepraxis der BA in die Diskussion um die Veränderungen des Vergaberechts einbringen. Arbeitsmarktdienstleistungen am Mensch gehören nicht in die Ausschreibung nach VOL/A. Es muss ein anderes, dem Sozialgesetzbuch angepasstes transparentes Vergabeverfahren gefunden werden, das die Preisbildung und damit die Konkurrenz der Träger nicht allen über die Personalkosten stattfinden lässt.

Die empirische Untersuchung zur sozialen Lage der Lehrenden in der Weiterbildung, die im übrigen von ihrem Auftraggeber, dem Bundesministerium für Bildung und Forschung nicht gerne an die große Glocke gehängt wird, zeigt das schon heute die soziale Lage – insbesondere der hauptamtlichen Honorarkräfte – wie es heute so schön heißt, sehr prekär ist. Wir werden diese Entwicklung in der nächsten Ausgabe des Infoblattes „Weiterbildung-Aktuell“ aufgreifen.

Neben dieser Öffentlichkeitsarbeit, der Zusammenarbeit mit den Verwaltungsräten der Bundesagentur für Arbeit gehört die Suche nach Verbündeten, insbesondere für die berufliche Aus- und Weiterbildung für Menschen mit Behinderung zu den gewerkschaftlichen Aufgaben der nächsten Zeit.

Das klassische Handlungsfeld für Gewerkschaften ist der Tarifvertrag. In unserem Fall unterstützen wir als Fachbereich Bildung Wissenschaft und Forschung alle Bemühungen, das Thema Weiterbildung als grundsätzlichen Bestandteil von Tarifverträgen, egal für welche Branche, zu etablieren.

Im Mittelpunkt der Bemühungen steht aber der Abschluss eines für die Branche Weiterbildung verbindlichen Tarifvertrags. Dazu hat gestern die Verhandlungskommission einen neuen Anlauf mit den Arbeitgebern unternommen, der vorsichtig formuliert, neue Hoffnung keimen lässt. Mit dem dort vereinbarten Mindestlohn wollen wir dazu beitragen, dass die Entgelte in der Branche nicht weiter absacken und sich die Preise für Arbeitsmarktdienstleistungen wieder stabilisieren.

Vielen Dank für eure Beiträge zu der heutigen Diskussion.


Sie können die Beiträge hier als pdf- oder doc-Dateien herunterladen.

Verweise zu diesem Artikel:
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 06.12.2006