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Alternierende Vorsitzende des Verwaltungsrats der Bundesagentur für Arbeit:

Verwaltungsrat wehrt sich gegen Verbot des Arbeitsministeriums zur Gutachtervergabe

„Der Verwaltungsrat hat heute das Verbot des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), ein Gutachten über die Verfassungsmäßigkeit des Aussteuerungsbetrages in Auftrag zu geben, als falsch bewertet. Er hat deshalb eine Klage der Bundesagentur für Arbeit (BA) gegen das Verbot beschlossen. Der Verwaltungsrat hat das Recht und die Pflicht, den Vorstand der BA in allen aktuellen Fragen des Arbeitsmarktes zu beraten. Hierzu gehört auch die Frage, ob die höchst umstrittenen Milliardenzahlungen der Beitragszahler an den Bund mit dem Aussteuerungsbetrag überhaupt verfassungsgemäß sind“, erklärten der Vorsitzende und die stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrats der BA, Peter Clever und Annelie Buntenbach, nach einem entsprechenden Beschluss des Verwaltungsrats von heute.

„Nur mit einem Gutachten kann eine fundierte Grundlage geschaffen werden, auf der die BA die Interessen der Beitragszahler gegenüber dem Bund vertreten kann. Der Verwaltungsrat hat die von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und dem Deutschen Gewerkschaftsbund erklärte Bereitschaft begrüßt, ein entsprechendes Gutachten zur Verfassungsmäßigkeit des Aussteuerungsbetrages einzuholen, solange die BA hieran aus Rechtsgründen gehindert ist. Damit kann eine weitere zeitliche Verzögerung verhindert werden. Immerhin müssen in 2007 von den geplanten 31 Milliarden Euro Beitragseinnahmen voraussichtlich ganze 4 Milliarden Euro – und das ist jeder achte Euro – von der BA an den Bundesfinanzminister abgeführt werden.“

„Ungeachtet der rechtlichen Auseinandersetzung erneuert der Verwaltungsrat seine Gesprächsbereitschaft und wird erneut Lösungsmöglichkeiten mit dem BMAS auszuloten versuchen“, erklärten Clever und Buntenbach.

Den Aussteuerungsbetrag liefert die BA aus Beitragsmitteln an den Bundeshaushalt ab, wenn innerhalb von drei Monaten nach Auslaufen eines Arbeitslosengeldanspruches der Arbeitslose „Arbeitslosengeld II“ bezieht. Die Höhe des Aussteuerungsbetrages entspricht den durchschnittlichen Kosten für eine Bedarfsgemeinschaft (Arbeitsloser, sein Partner und eventuell Kinder) für ein Jahr, zurzeit gut 10.000 Euro. In den Jahren 2005 und 2006 sind den Beitragszahlern mit dem Aussteuerungsbetrag bereits knapp 8 Milliarden Euro entzogen und dem Bundeshaushalt zugeschlagen worden.

Quelle: Pressemitteilung der BA 088 vom 14/12/2006

Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 16.12.2006