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Wenig Förderung der beruflichen Weiterbildung, viele 1-Euro-Jobs

Im Jahr 2006 haben die ARGEn von den insgesamt für den Eingliederungstitel verfügbaren 4,78 Milliarden Euro nur 3,84 Milliarden Euro oder 81,9 Prozent genutzt. Damit sind wie schon im Vorjahr fast 1 Milliarde an das Finanzministerium zurückgeflossen.

Mit 36 Prozent sind mehr als Drittel der Mittel für 1-Euro-Jobs verwendet worden. Für die Förderung der beruflichen Weiterbildung waren es 9,8 Prozent.



Die berufliche Weiterbildung wird nur wenig gefördert

Bei den Teilnehmerzahlen dominieren ebenfalls die 1-Euro-Jobs, gefolgt von den Trainingsmaßnahmen. Mehr als die Hälfte aller Maßnahmeneintritte entfallen auf diese beiden Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik. An der beruflichen Weiterbildung haben dagegen nur 4,5 Prozent der Langzeitarbeitslosen teilnehmen können.



Jeder zweite Langzeitarbeitslose ist ohne Berufsausbildung

Die geringe Nutzung der beruflichen Weiterbildung ist gerade im Bereich des SGB II unverantwortlich. Fast jeder zweite besitzt keinen Berufsabschluss. Mit 1-Euro-Jobs und kurzfristigen Trainingsmaßnahmen werden kaum Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt ermöglicht.



Verlierer dieser Förderpraxis sind Geringqualifizierte, Frauen und ältere Erwerbslose. Sie alle sind, gemessen an ihrem Anteil aller SGB II Erwerbslosen, deutlich unrepräsentiert in der Förderung.

Berufliche Weiterbildung ist bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt erfolgreich

2006 wurden erstmals Eingliederungsquoten für die im SGB II eingesetzten arbeitsmarktpolitischen Instrumente veröffentlicht. Bei deren Interpretation sind nach Ansicht der BA folgende Grundsätze zu beachten:
  • “Ein Vergleich der Eingliederungsquoten im SGB II mit Ergebnissen aus dem SGB III ist aufgrund der unterschiedlichen Voraussetzungen der Teilnehmer nicht sinnvoll. Die Ergebnisse sind gerade bei diesem Indikator sehr stark von der Zielgruppe abhängig. Neben der regionalen Arbeitsmarktlage ist die jeweils betrachtete Zielgruppe der entscheidende Erklärungsfaktor für die Höhe der Eingliederungsquote.
  • Ein Vergleich zwischen den Eingliederungsquoten verschiedener arbeitsmarktpolitischer Instrumente ist nur eingeschränkt möglich. Die verschiedenen Eingliederungsleistungen unterscheiden sich in Zielen und Inhalten sehr stark.
  • Am sinnvollsten erscheinen Zeitreihen-Vergleiche der Eingliederungsquoten für dieselben Instrumente innerhalb derselben Zielgruppe. Für die Eingliederungsquoten im SGB II steht ein solcher Vergleichsmaßstab nicht zur Verfügung. Behelfsweise kann auf Ergebnisse für Langzeitarbeitslose aus früheren Jahren zurückgegriffen werden.

Gerade die im ersten Punkt genannten Bezüge auf die Zielgruppe und die Lage auf dem regionalen Arbeitsmarkt spielen bei der Förderung der beruflichen Weiterbildung im SGB III für die BA keine Rolle mehr. Auch im SGB II dominieren hauptsächlich kurzfristige Bildungsmaßnahmen. Die Eingliederungsquote hat sich, sicherlich dank der besseren Konjunkturlage, erhöht:

  • Die Förderung beruflicher Weiterbildung erreicht eine Eingliederungsquote von 29,8 %. Das Ergebnis zeigt, dass Qualifizierungsmaßnahmen auch von den Trägern des SGB II wirkungsvoll eingesetzt werden: Die Eingliederungsquote der Weiterbildungsmaßnahmen liegt etwas über dem Wert, der im Jahr 2004 bei Langzeitarbeitslosen im SGB III erzielt wurde (28,8 %), und sogar deutlich über dem betreffenden Wert des Jahres 2003 (23,8 %).
  • Bei den Trainingsmaßnahmen ist ein halbes Jahr nach dem Ende der Förderung ein Viertel der Teilnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigt (Eingliederungsquote: 24,9 %). Auch bei diesem Instrument liegt der von den SGB II-Trägern erreichte Wert über dem Niveau, das 2004 bei der Gruppe der Langzeitarbeitslosen im SGB III erreicht wurde (Eingliederungsquote: 21,2 %).



Den vollständigen Bericht können sie als pdf-Datei herunterladen.


Quelle: SGB II, Grundsicherung für Arbeitsuchende, Jahresbericht 2006 der Bundesagentur für Arbeit


Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 07.05.2007